Schon seit längerem hat das Kartellamt die gemeinsame Holzvermarktung aus Privat-, Kommunal- und Staatswald als unzulässig gewertet. Mitglieder der Waldservice Ortenau eG (WSO) diskutierten in Ohlsbach den kürzlich vorgelegten Beschlussentwurf des Kartellamts (siehe BBZ 3, Seite 21) zur künftigen Holzvermarktung in Baden-Württemberg.
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