Waldwirtschaft | 18. Februar 2014

Waldbauern drohen Nachteile bei der Holzvermarktung

Von Hubert God
Die Hiobsbotschaft kam kurz vor Weihnachten: Das Bundeskartellamt will Nägel mit Köpfen machen beim schon seit längerem schwebenden Verfahren gegen die gemeinsame Holzvermarktung aus Privat- und Staatswald durch ForstBW. Es hat jetzt einen entsprechenden Beschlussentwurf vorgelegt.
Auf Initiative der Holz- und Sägeindustrie hat das Bundeskartellamt das Marktverhalten der ForstBW geprüft und ein Verfahren gegen das Land Baden-Württemberg eingeleitet. Der Hintergrund: Neben dem Holzaufkommen aus dem Staatswald bündelt die ForstBW auch einen erheblichen Teil von Holzmengen aus dem Privatwald und dem Kommunalwald. Die Holz- und Sägereiverbände hatten behauptet, dass das Verkaufsverfahren zu nachteiligen Verzerrungen bei Preisen und Mengen für kleine Sägereien führe. Bereits im Jahr 2007 hatte das Land in einer Selbstverpflichtung Gegenmaßnahmen ergriffen, die dem Bundeskartellamt jedoch nicht ausreichen.

Überraschend starke Einschränkung
Ein Förster kluppt Douglasien-Stämme, die gepoltert an einer Forststraße liegen – das Bundeskartellamt sieht in der gemeinsamen Vermarktung von Holz aus dem Privat- und Staatswald einen Kartellrechtsverstoß.
Kurz vor Weihnachten hat das Bundeskartellamt nun dem Land und den drei beigeladenen Verbänden  – der Forstkammer Baden-Württemberg, der Deutschen Säge- und Holzindustrie (DSH) und dem Verband der Säge- und Holzindustrie Baden-Württemberg (VSH) – einen Beschlussentwurf zum Kartellverfahren vorgelegt. Dieser Entwurf würde die Vermarktung von Holz aus dem Bauernwald überraschend stark einschränken, stellt der BLHV fest. Wenn es nach dem Entwurf ginge, wäre eine gemeinsame Vermarktung nur noch von Holz möglich aus Betrieben mit weniger als 100 Hektar Wald. Somit wären auch die wichtigen Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) von der staatlichen Vermarktungsschiene ausgeschlossen.
Das Land hat nach Kenntnis des BLHV eine Fristverlängerung bis Ende März für eine Stellungnahme erreicht. Der BLHV wird sich in einem Abstimmungsprozess mit einer eigenen Stellungnahme einbringen. Waldbauern und FBG sind darauf angewiesen, dass neben privaten Vermarktungswegen auch künftig die Vermarktung über den Staatsforst möglich ist.
Da das Bundeskartellamt das Verfahren auch auf andere Bundesländer ausdehnen will, ist auch der Deutsche Bauernverband damit befasst.