Politik | 10. Oktober 2019

Verbände reichen Volksantrag ein

Von red/Gerhard Bernauer
Am 2. Oktober haben der BLHV, der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV), der Badische Weinbauverband und der Landesverband Erwerbsobstbau (LVEO) den Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg” beim Landtag eingereicht.
Die am Volksantrag beteiligten Verbände machen darauf aufmerksam, dass Baden-Württemberg mit einer Vielzahl von Förderprogrammen und Maßnahmen bundesweit Vorreiter für Naturschutz in der Agrarlandschaft ist.
„Was wir brauchen, sind vernünftige, umsetzbare Lösungen, die den Artenschutz weiterbringen und gleichzeitig der Landwirtschaft Entwicklungsperspektiven bieten”, erklären LBV-Präsident Joachim Rukwied und BLHV-Präsident Werner Räpple. „Kooperation statt Verbote lautet die Erfolgsformel und den Weg dorthin zeigt der gemeinsam eingereichte Volksantrag”, betonen die Bauernpräsidenten.
Stimmensammlung ab 17. Oktober geplant
„Nach Ablauf einer vorgegebenen Frist kann die Stimmensammlung voraussichtlich am 17. Oktober 2019 starten. Mit knapp 400.000 Hektar besonders naturverträglicher Bewirtschaftung, davon rund 40.000 Hektar Vertragsnaturschutz und zusätzlich fast 200.000 Hektar ökologischem Landbau, werde hierzulande bereits bewiesen, dass sich die Bauernfamilien sehr wohl für den Artenschutz stark machen, erklären die am Volksantrag beteiligten Verbände. Sie machen darauf aufmerksam, dass Baden-Württemberg mit einer Vielzahl von Förderprogrammen und Maßnahmen bundesweit Vorreiter für Naturschutz in der Agrarlandschaft ist.
Was ist ein Volksantrag?
Laut Landesverfassung hat das Wahlvolk in Baden-Württemberg das Recht, einen sogenannten Volksantrag zu stellen (Artikel 59 Absatz 2 der Landesverfassung). Einem Volksantrag müssen sich 0,5 Prozent der Wahlberechtigten in Baden-Württemberg anschließen. Das sind zurzeit rund 40.000 Unterschriften. Kommen diese Unterschriften zustande, so ist der Landtag verpflichtet, sich mit den jeweiligen Anliegen des Volksantrags zu befassen.
 Gemeinsam haben BLHV und Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) sowie der Badische Weinbauverband und der Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg (LVEO) den Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg” initiiert und am Mittwoch, 2. Oktober offiziell beim Landtag angezeigt.
In zehn Punkten fordern die Initiatoren den Landtag auf, für den Erhalt unserer über Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaft als herausragender Wert für den Einzelnen wie die Gemeinschaft einzutreten und für die gesellschaftliche Anerkennung der Leistungen der Landwirte dafür zu werben.
Der Volksantrag steht im hier Wortlaut zum Download.
„Gemeinsam unsere Umwelt schützen”
Der Volksantrag enthält konkrete Vorschläge und Forderungen, die Artenschutz und Landwirtschaft miteinander vereinen und Umweltschutz zur Gemeinschaftsaufgabe machen, heißt es weiter. „Wir müssen gemeinsam unsere Umwelt schützen und dürfen diese Aufgabe nicht allein auf die Landwirtschaftsfamilien in Baden-Württemberg abwälzen”, begründet BLHV-Präsident Räpple die Initiierung des Volksantrages.
 
Gründe für das Artensterben vielfältig
„Wir Bauernfamilien bekennen uns zum Artenschutz. Das haben wir durch unser großes Engagement bei freiwilligen Maßnahmen im Natur- und Umweltschutz bereits bewiesen”, zeigt Rukwied auf. Er ergänzt: „Artenschutz ja, aber gemeinsam mit der Landwirtschaft und zwar mit einem klaren gesamtgesellschaftlichen Bekenntnis der Bürgerinnen und Bürger sowie der Politik.”
Die Gründe für das Artensterben seien vielfältig, dem müsse mit gesamtgesellschaftlichen Lösungsansätzen Rechnung getragen werden. Deshalb fordern die beiden Bauernpräsidenten die Bevölkerung und Bauernfamilien auf, den gemeinsamen Volksantrag für Umwelt, Artenschutz und Landwirtschaft im Einklang zu unterstützen.
Verbände informieren in Weinsberg zum Volksantrag
Die Präsidenten Werner Räpple (BLHV), Joachim Rukwied (LBV), Kilian Schneider (Badischer Weinbauverband) und Franz Josef Müller (LVEO) informierten am 9. Oktober in Weinsberg bei Redaktionsschluss dieser BBZ-Ausgabe unter großer Medienbeteiligung die Öffentlichkeit über Inhalte, Ziele und Ablauf des Volksantrags. Die Berufsverbände sind Initiatoren des Volksantrages.
Die vier Präsidenten betonten ihre Bereitschaft, noch mehr für den Artenschutz zu tun. Doch sei dies mit den Vorgaben des Volksbegehrens „Rettet die Bienen” in der Praxis keinesfalls durchführbar. Der Volksantrag habe dagegen den kooperativen Naturschutz zum Ziel und ein Gesetz, das sowohl die Natur wie auch die Bauern schütze.
Von einem Pflanzenschutzverbot in Schutzgebieten, wie es das Volksbegehren plant, wäre ein Drittel der Landwirtschaftsfläche in Baden-Württemberg betroffen und es wären Tausende bäuerliche Existenzen gefährdet. Ein ausführlicher Bericht folgt in der kommenden Woche.