Der Gesetzentwurf zum Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen” beinhaltet keinen Gesellschaftsvertrag für Natur, Artenschutz und Landwirtschaft, betont Joachim Walter, Präsident des Landkreistages Baden-Württemberg. Er sei mithin unausgewogen und teilweise kontraproduktiv.
Walter teilte Räpple in einem Antwortschreiben zum Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen” die Stellungnahme des Landkreistages dazu mit: Der grundsätzlichen Zielsetzung des Volksbegehrens, Erhalt und Schutz der Artenvielfalt zu fördern, werde niemand widersprechen wollen, heißt es darin.
Im Gegensatz zu den Initiatoren des
Volksbegehrens anerkennt Walter jedoch, dass gerade auch der BLHV der
Biodiversität einen hohen Stellenwert beimisst. „Landwirtschaft braucht
und liefert Artenvielfalt” - dies sei kein beliebiger, realitätsferner
Slogan, sondern vieltausendfach gelebte Praxis.
Die Regelungsinhalte
des Gesetzentwurfs schießen dagegen an verschiedenen Stellen über das
unbestreitbar richtige Ziel hinaus, so der Landkreistag. Er weist dabei
darauf hin, dass der Gesetzestext des baden-württembergischen
Volksbegehrens noch einmal deutlich über den des bayerischen
Volksbegehrens hinausgeht.
Landwirtschaft liefert Artenvielfalt
In seiner aktuellen Fassung erweise sich der Gesetzentwurf als teilweise
zu einseitig, mithin unausgewogen, und teilweise – selbst bei rein
ökologischer Betrachtung – als kontraproduktiv. Der in Baden-Württemberg
vorliegende Gesetzentwurf beinhalte damit gerade keinen
Gesellschaftsvertrag für Natur, Artenschutz und Landwirtschaft.
So kritisiert der Landkreistag den angestrebten gesetzlichen Schutz von
Streuobstwiesen. Die Bewahrung dieser kostbaren und pflegeintensiven
Bestände könne jedoch nur durch ein Zusammenspiel von Anreizen und
Freiwilligkeit erfolgreich sein.
Der Landkreistag verweist auf
Rodungsaktionen vor Inkrafttreten des Gesetzes in Bayern. Dies könne
definitiv nicht im Interesse des Artenschutzes sein. Auch wären bei
einer generellen Unterschutzstellung von Streuobstbeständen
Fördermaßnahmen gegebenenfalls nicht mehr oder nur in eingeschränkter
Form möglich.
Der Landkreistag kritisiert ferner die angestrebten Verbote von
Pflanzenschutzmitteln und Bioziden in Schutzgebieten. Ungeachtet der, so
wörtlich, hochbürokratischen Ausnahmeregelungen, die der Gesetzentwurf
kenne, erscheint für den Landkreistag als sicher, dass die
landwirtschaftliche Produktion und auch die Leistungen der Landwirte für
die Kulturlandschaft in den betroffenen Gebieten zurückgehen.
Nur gemeinsam mit den Landwirten
„Der Erhalt und Schutz unserer Kulturlandschaft und
der von ihr abhängigen Arten kann nur gemeinsam mit den Betroffenen,
nicht einseitig zu Lasten der Landwirtschaft auf den Weg gebracht
werden”, betont für den Landkreistag dessen Präsident.
Der Landkreistag zeigt sich in dem Schreiben bereit, mit dem BLHV und
weiteren Akteuren ins Gespräch darüber einzutreten, wie ein
Gegenentwurf zu dem Ansatz des Volksbegehrens aussehen könnte.
Es spreche einiges dafür, dass es sehr viel leichter fallen werde, dem Volksbegehren und seinen überzogenen Inhalten entgegenzutreten, wenn
es gelänge, ein glaubwürdiges Gegenmodell zu entwickeln, wie sich das
gemeinsame Ziel des Erhalts unserer Artenvielfalt in ausgewogenerer Art
und Weise, aber deshalb nicht weniger wirkungsvoll erreichen lasse,
heißt es im Schreiben des Landkreistages abschließend.