Bei den Wahlen bei den Sozialversicherungen im Mai wird die Vertreterversammlung in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft neu gewählt. Um festzustellen, wer wählen darf, verschickt die SVLFG Briefe, die ausgefüllt zurückgeschickt werden müssen. Denn auch Ehepartner oder -partnerin sind wahlberechtigt. Darauf weisen LFVS und BLHV hin.
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