Tierhaltung | 09. Dezember 2021

Südwesten in Alarmbereitschaft wegen Geflügelpest

Von der BBZ-Redaktion
Nachdem bei Donaueschingen vier Schwäne an der Geflügelpest gestorben sind, mahnen nun auch der Bodenseekreis und der Landkreis Rastatt zu mehr Vorsicht.
Wegen der räumlichen Nähe zu den Geflügelpestfällen bei Donaueschingen sei damit zu rechnen, dass das Seuchengeschehen auch wieder bei Wasservögeln am Bodensee auftreten werde. So lautet die Einschätzung des Landratsamtes Bodenseekreis. Das Veterinäramt  stufe das Risiko der weiteren Ausbreitung des Virus und des Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen als hoch ein.
Sowohl der Bodenseekreis als auch der Landkreis Rastatt weisen darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen – auch Hobbyhaltungen – beim zuständigen Veterinäramt angemeldet werden müssen. Ebenso verpflichtend sei die Abmeldung, wenn die Tierhaltung aufgegeben wird. Diese Registrierung ist laut dem Bodenseekreis kostenfrei.  Eine aktuelle Datenbank sei essenziell, um möglichst rasch Kontaktbetriebe ermitteln zu können, erklärt das Landratsamt Rastatt.
Biosicherheit und Tierschutz
Um die Einschleppung in die Ställe zu verhindern, seien zudem geeignete Biosicherheitsmaßnahmen zu treffen. Baulich sollte man an engmaschige Zäune oder Netze sowie Überdachungen denken. Zudem sollten alle bekannten Hygienemaßnahmen berücksichtigt werden.
Breitet sich das Virus weiter aus, könnte dem Landratsamt Rastatt zufolge auch in Baden-Württemberg eine Aufstallungspflicht angeordnet werden. Dann müsse man darauf achten, dass sämtliche Tiere weiterhin tierschutzkonform gehalten werden können. Somit müssen unter Umständen rechtzeitig weitere Stallplätze geschaffen oder Tiere abgegeben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht der Behörde zufolge auch die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung beim zuständigen Veterinäramt zu beantragen. Darum sollten sich die Tierhalter aber möglichst frühzeitig kümmern.