Südwesten in Alarmbereitschaft wegen Geflügelpest
Sowohl der Bodenseekreis als auch der Landkreis Rastatt weisen darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen – auch Hobbyhaltungen – beim zuständigen Veterinäramt angemeldet werden müssen. Ebenso verpflichtend sei die Abmeldung, wenn die Tierhaltung aufgegeben wird. Diese Registrierung ist laut dem Bodenseekreis kostenfrei. Eine aktuelle Datenbank sei essenziell, um möglichst rasch Kontaktbetriebe ermitteln zu können, erklärt das Landratsamt Rastatt.
Breitet sich das Virus weiter aus, könnte dem Landratsamt Rastatt zufolge auch in Baden-Württemberg eine Aufstallungspflicht angeordnet werden. Dann müsse man darauf achten, dass sämtliche Tiere weiterhin tierschutzkonform gehalten werden können. Somit müssen unter Umständen rechtzeitig weitere Stallplätze geschaffen oder Tiere abgegeben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht der Behörde zufolge auch die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung beim zuständigen Veterinäramt zu beantragen. Darum sollten sich die Tierhalter aber möglichst frühzeitig kümmern.