Tierhaltung | 25. November 2021

Geflügelpest bei Donaueschingen aufgetaucht

Von Maria Wehrle
Am vergangenen Wochenende wurde bei vier Schwänen im Schwarzwald-Baar-Kreis das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) festgestellt – der erste Fall im Südwesten in diesem Herbst. Auch der Landkreis Tuttlingen hat eine Allgemeinverfügung erlassen.
Bei Donaueschingen wurde bei vier verendeten Schwänen das HPAI-Virus festgestellt. Dieser tote Schwan wurde zwar in Schleswig-Holstein gefunden, aber auch er hatte die Geflügelpest.
Bei vier verendeten Schwänen, die an einem Gewässer bei Donaueschingen gefunden wurden, hat das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis die Geflügelpest des Subtyps H5N1 festgestellt. Das teilte das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium am Montag mit. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Untersuchungsbefund bestätigt. Das Risiko weiterer Geflügelpestausbrüche bei Wildvögeln in Baden-Württemberg ist dem Ministerium zufolge damit als hoch einzustufen.
Deshalb hat Landwirtschaftsminister Peter Hauk die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter dazu aufgerufen, ihre Tierbestände bestmöglich vor einem Seucheneintrag zu schützen. Insbesondere müssten bei Auslauf- und Freilandhaltungen Kontakte des Geflügels mit Wildvögeln sowie eine Viruseinschleppung über Einstreu, Futter und Tränkwasser in jedem Fall verhindert werden. Soweit möglich, sollten die Tiere aufgestallt oder unter Schutzeinrichtungen gehalten werden. Darüber hinaus weist das Ministerium darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen sind – unabhängig davon, ob die Tiere zu Erwerbs- oder Freizeitzwecken gehalten werden.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendete oder kranke wildlebende Wasser- und Greifvögel dem Veterinärämtern oder Bürgermeisterämtern der Stadtkreise zu melden.  Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden.
Aufstallungspflicht
Da der Fundort der toten Schwäne in der Nähe der Landkreisgrenze liegt, sind nicht nur Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis sondern auch im Landkreis Tuttlingen betroffen. Beide Landratsämter haben zu Beginn der Woche eine Allgemeinverfügung erlassen. Damit verordnen die Behörden für bestimmte Gemeinden eine Aufstallunsgpflicht sowohl für private als auch für gewerbliche Geflügelhaltungen.
Zukauf von Geflügel vermeiden
Auch das Landratsamt Ortenaukreis warnt vor der Geflügelpest. Nachdem es im Frühjahr 2021 zu über 60 Ausbrüchen in Hausgeflügelbeständen über einen mobilen Geflügelhändler kam, ruft die Behörde nun dazu auf, nur dann Tiere zuzukaufen, wenn es unumgänglich ist. Wichtig dabei sei, dass das Geflügel nur von vertrauenswürdigen Händlern, möglichst aus der Region, gekauft werde. Diese Händler müssten die Adresse der Käufer erfassen und eine Rechnung ausstellen, damit im Seuchenfall eine schnelle Tierverfolgung gewährleistet sei. Zudem sollte man darauf achten, dass sämtliche Tiere im Fahrzeug einen zweifelsfrei gesunden Eindruck machen.
Niedersachsen im Krisenmodus
Seit Mitte Oktober gibt es in Deutschland wieder vermehrt Funde von HPAIV-infizierten Wildvögeln an der Nord- und Ostseeküste und vereinzelt in Mittel- und Süddeutschland sowie erste Einträge in Nutztierbestände in Nord- und Ostdeutschland. Niedersachsen hat deshalb kürzlich den landesweiten Tierseuchenkrisenfall festgestellt.