Zwölf Euro Mindestlohn, das bringt Landwirte in Nöte
Von DBV/red
In gemeinsamen Stellungnahmen machen der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) auf schwere Folgen aufmerksam, wenn der Mindestlohn zum 1. Oktober auf zwölf Euro erhöht wird.
Die Verbände fordern für die grüne Branche eine zeitliche
Verschiebung der Erhöhung sowie eine stufenweise Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns.
DBV und GLFA sprechen sich in gemeinsamen Stellungnahmen zu zwei Referentenentwürfen des Bundesarbeitsministeriums gegen eine Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro zum 1.Oktober 2022 und Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung aus.
Wettbewerbsdruck wird verschärft
DBV-Präsident Joachim Rukwied kritisiert massiv die
geplante Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro: „Diese Erhöhung
verschärft den bereits bestehenden Wettbewerbsdruck in der Land- und
Forstwirtschaft und gefährdet nicht nur die Wirtschaftlichkeit der
Unternehmen, sondern verdrängt vor allem den Obst- und Gemüseanbau in
europäische Regionen mit niedrigeren Löhnen und Sozialstandards. Mit
diesem Termin ist zudem die betriebliche Planungssicherheit in Frage
gestellt. Wir brauchen einen gestaffelten Übergang.”
Die Verbände fordern für die grüne Branche eine zeitliche Verschiebung
der Erhöhung sowie eine stufenweise Anhebung des gesetzlichen
Mindestlohns.
Der Präsident des GLFA, Martin Empl, sieht das Eingreifen des
Gesetzgebers beim Mindestlohn grundsätzlich kritisch: „Die vorgesehene
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ist ein erneuter Eingriff in die
durch das Grundgesetz geschützte Tarifautonomie. Das lehnen wir
grundsätzlich ab. Das Aushandeln von Löhnen ist und bleibt die Aufgabe
der Tarifparteien, in die der Staat nicht eingreifen darf.”
Bei den vorgesehenen Änderungen im Bereich der geringfügigen
Beschäftigung begrüßen die Verbände die geplante Anhebung der
Minijobgrenze von 450 Euro auf 520 Euro. „Die Erhöhung und Dynamisierung
war längst überfällig”, so Rukwied. „Damit haben endlich auch
Minijobber bei Mindestlohnerhöhungen am Ende des Monats mehr Geld in der
Tasche.”
Als nicht akzeptabel sehen die Verbände aber die zusätzliche
Sozialabgabenlast für Arbeitgeber im sogenannten Übergangsbereich
zwischen 520,01 Euro und 1600 Euro.
Zusätzliche Kosten ausgleichen
Auch die geplante Neuregelung der mindestlohnrechtlichen
Arbeitszeitaufzeichnungspflichten lehnen die Verbände entschieden ab.
„Eine tägliche elektronische Arbeitszeiterfassung unserer geringfügig
Beschäftigten belastet die Betriebe mit zusätzlichen Kosten. Vielfach
beginnt und endet die Arbeit nicht auf dem Betriebsgelände, so dass
jeder Mitarbeiter mit einem mobilen Erfassungsgerät ausgestattet werden
müsste. Und es ist völlig unklar, wie der Arbeitgeber die korrekte
Bedienung kontrollieren soll”, kritisiert Empl.
Im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen der geringfügigen
Beschäftigung soll mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen auch
im Jahr 2022 die 70-Tage-Grenze vorübergehend ausgeweitet werden.
Außerdem fordern die Verbände eine klarstellende Regelung zur
Erleichterung der Prüfung des Merkmals der fehlenden Berufsmäßigkeit bei
versicherungsfreier kurzfristiger Beschäftigung.
Die Verbände fordern den Gesetzgeber auf, Maßnahmen zu entwickeln, wie
die zusätzlich entstehenden Kosten ausgeglichen werden können.DBV/red
Bolkart: nicht leistbar
BLHV-Präsident Bernhard Bolkart unterstreicht in seiner Bewertung die Ausführungen von Rukwied und Empl. Ein Mindestlohn von zwölf Euro mit einer elektronischen Arbeitszeiterfassung sei für unsere südbadischen Sonderkulturbetriebe nicht leistbar und würde dazu führen, dass die Vielfalt der Betriebe und damit der Agrarstruktur massiv zurückgehen würde.