Politik | 13. Juli 2022

Zielkonflikt wird entschärft

Von AgE
Eine Reihe von Änderungen hat es noch bei den Gesetzen im Rahmen des sogenannten „Osterpakets” zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien gegeben. Die Gesetze wurden vergangene Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossen.
Verbesserungen für die Landwirtschaft wurden insbesondere bei der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes erreicht, die der Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren etwa von Windkraftanlagen dienen soll. So wird die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen bei Artenhilfsprogrammen weitgehend ausgeschlossen werden. Verordnungen für solche Programme brauchen die Zustimmung aller Bundesministerien. Dem Deutschen Bauernverband (DBV) zufolge sind die auf Betreiben der FDP erreichten Änderungen in der Naturschutznovelle geeignet, den Zielkonflikt zwischen Energiesicherheit und Artenschutz zu entschärfen. „Der Ausbau der erneuerbaren Energien geht nur gemeinsam mit der Landwirtschaft”, erklärte die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad.
Bei der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) haben sich die Ampelfraktionen darauf verständigt, Agri-Photovoltaik-(PV-)Anlagen auch auf Grünland außerhalb von Natura 2000-Gebieten zu ermöglichen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hob hervor, dass die Agri-Photovoltaik mit der Neuregelung des EEG eine dauerhafte Perspektive erhalte.
Scharfe Kritik wegen 500-Meter-Streifen
Mit scharfer Kritik reagierte der DBV indes auf die Entscheidung der Ampelkoalition, die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen entlang von Autobahnen und Eisenbahntrassen auszuweiten. „500-m-Streifen für PV-Anlagen gehen zu Lasten der Landwirtschaft”, stellte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken fest. Er warnte vor agrarstrukturell nachteiligen Flächenzerschneidungen und einem weiteren Verlust an hochproduktiven Agrarflächen. Dem DBV-Generalsekretär zufolge sollten PV-Freiflächenanlagen stattdessen vorrangig auf ertragsschwachen Arealen und Standorten errichtet werden. Enttäuscht zeigte sich Krüsken auch von den Regelungen zu Biogas im EEG. Der Generalsekretär nannte es völlig unverständlich, dass mitten in dieser tiefgreifenden Energiekrise eine nachhaltige heimische Energiequelle wie Biogas bei der Erzeugung von Strom, Wärme und Biomethan ausgebremst werde. Damit mache sich Deutschland in der Krise noch weiter abhängig von Kohle und Erdgas. Einziger Lichtblick für Biogas im EEG sei die Erweiterung der Gülle-Kleinanlagen auf 150 KW.
Krüsken begrüßte, dass mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes bei der Auswahl von geeigneten Flächen für Windenergieanlagen agrarstrukturelle Belange und der Erhalt von landwirtschaftlichen Produktionsflächen im Sinne der Ernährungssicherung künftig besonders beachtet werden müssten. Sinnvoll sei, dass auch Landschaftsschutzgebiete für den Bau von Windenergieanlagen geöffnet würden. Dem DBV-Generalsekretär zufolge sollte diese Option jedoch auch für weitere Schutzgebietskategorien gelten, solange dies nicht im Widerspruch zu dem Schutzzweck des jeweiligen Schutzgebietes stehe.
Entfallen sollen  Rechtspflichten für die Landwirtschaft im Nahbereich von Windenergieanlagen. Dies betrifft zum Beispiel eine Meldepflicht für landwirtschaftliche Arbeiten sowie Lagerungsverbote für Ernteprodukte in diesen Bereichen.