Land und Leute | 20. Mai 2021

Aufbruchstimmung versus Bangen

Von Sylvia Pabst
Von Motivationsschub einerseits und ziemlich viel Auf und Ab andererseits berichtet LAG-Geschäftsführerin Contanze Bröhmer mit Blick auf die aktuelle Lage bei den Ferienhöfen. Je nach Landkreis empfangen sie wieder Gäste.
Die ersten Ferienhöfe in Baden-Württemberg haben wieder auf.
Ohne Zweifel: Die Regelungen rund um die Corona-Infektionen können auf den ersten Blick verwirren. Die sogenannte Bundesnotbremse des Infektionsschutzgesetzes greift, wenn ein Landkreis oder Stadtkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von 100  überschreitet.  Das bedeutet beispielsweise, dass es dann ab dem übernächsten Tag Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 5 Uhr gibt und Kultur- und Freitzeiteinrichtungen geschlossen sein müssen.
Fällt die Inzidenz jedoch an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100, greifen ab dem Folgetag die Regelungen des Landes. Und hier ist nun also Bewegung im Spiel: An Himmelfahrt veröffentlichte das Land Baden-Württemberg nach 21 Uhr die jüngste Verordnung rund um die Pandemiebekämpfung. Noch am selben Abend informierte die Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft Urlaub auf dem Bauernhof in Baden-Württemberg (LAG) ihre Mitglieder darüber.
Für die Ferienhöfe heißt das, sie können, wenn in ihrem Kreis die Infektionszahlen entsprechend der Verordnung niedrig sind, wieder Gäste beherbergen. Allerdings gibt es dabei Einschränkungen: Gäste ohne Nachweis, dass sie von COVID genesen oder aber vollständig geimpft sind, müssen alle drei Tage einen negativen Corona-Test vorlegen.

Anfragen schnellten nach oben
„Ab Freitag sind die Buchungsanfragen nach oben geschossen”, berichtet LAG-Geschäftsführerin Constanze Bröhmer mit Blick auf den 14. Mai. Bei den Anbieterinnen und Anbietern sei eine Aufbruchstimmung zu spüren, ein Motivationsschub nach so langer Zeit ohne Gäste. Und gleichzeitig sei auch eine Unruhe zu bemerken, denn die Sorge schwinge mit, dass die Zahlen nicht stabil bleiben könnten, was dann wiederum Fragen rund um Stornierungen und Umbuchungen aufwerfe. „Es schwebt die Wolke der Angst mit”, beschreibt es Bröhmer. Auch sei es schwierig, wenn in Landkreisen die Inzidenz knapp um die 100 schwankt. Hoffen und Bangen liegen dann nahe beieinander, wie es die LAG-Geschäftsführerin verdeutlicht. Denn wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf Werte über 100 steigt, müssen die Gesundheitsämter wieder die Schließung der Beherbergungsbetriebe anordnen.

Frust vorprogrammiert
Zudem haben es Höfe nicht einfach, die nah an der Kreisgrenze liegen und wegen noch zu hoher Zahlen nicht öffnen dürfen, fünf Kilometer entfernt jedoch ein anderer Hof im Nachbarkeis mit niedrigeren Werten bereits wieder Gäste empfängt. Frust sei da vorprogrammiert – bei den Höfen, die noch nicht öffnen dürfen, wie auch bei den Gästen, die anfragen, aber nicht kommen dürfen, macht Bröhmer klar.
In den vergangenen Tagen konnten Ferienhöfe beispielsweise in den Kreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach oder Konstanz öffnen. Gäste, die doppelt geimpft beziehungsweise von einer Corona-Infektion genesen sind, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt, sind willkommen. Wer diese Kriterien nicht erfüllt, muss einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen und diesen während des Aufenthalts alle drei Tage wiederholen. Dies gilt für alle Gäste, auch Kinder ab sechs Jahren.
Bröhmer plädiert dafür, den Gästen bei Anreise eine Übersicht zu geben, wo in der Region Testmöglichkeiten bestehen. Alternativ gibt es die Möglichkeit, dass Selbsttests auf dem Hof gemacht werden. Dabei, so schreibt es das Sozialministerium vor, „muss die Anwendung von einer geeigneten Person überwacht werden”. Das bedeutet:  „Diese Personen müssen demnach zuverlässig und in der Lage sein, die Gebrauchsanweisung des verwendeten Tests zu lesen und zu verstehen, die Testung zu überwachen, dabei die geltenden AHA-Regeln einzuhalten, das Testergebnis ordnungsgemäß abzulesen”.  Sie dürfen sogar eine Bescheinigung über das Ergebnis ausstellen – „unter Angabe aller erforderlichen Angaben und unter Wahrung des Datenschutzes.” Dadurch wird der Selbsttest rechtlich wie ein Schnelltest gewertet. Und, so das Ministerium weiter: „Bei einem positiven Ergebnis entsteht eine Absonderungspflicht. Zudem wird dringend geraten, einen positiven Schnelltest mittels eines PCR-Tests überprüfen zu lassen.”
Was allerdings nicht geht, ist, entsprechende Bescheinigungen für Familienmitglieder oder Bekannte auszustellen, denn: „Es muss gleichzeitig die Dienstleistung in Anspruch genommen werden” – in dem Fall also die gewerbsmäßige Beherbergung.
 Wichtig zu wissen: Der Nachweis des negativen Tests gilt für 24 Stunden  auch für andere Zwecke, etwa zur Vorlage für einen Besuch eines  Restaurants oder eines Friseursalons, wie Pascal Murmann, stellvertretender Pressesprecher im Sozialministerium, auf BBZ-Anfrage bestätigt.
Die Mitgliedsbetriebe der LAG haben das auszufüllende Formular per E-Mail erhalten, ansonsten ist es auch auf der Webseite des Landes unter www.baden-wuerttemberg.de zu finden. Dort in die Suchmaske „Schnelltest Bescheinigung Formular pdf” eingeben.
Im Vergleich zu den Corona-Teststationen, wo man sich kostenfrei testen lassen kann, werden bei den Selbsttests die Kosten allerdings nicht vom Bund oder dem Land übernommen: „Die Dienstleister entscheiden selbst, ob sie die Kosten selbst tragen oder ob diese der Kunde zu tragen hat. Es besteht außerdem keine Pflicht, Tests vor Ort anzubieten.
Inzidenz und Lagebericht
Die Inzidenz zeigt, wie viele Menschen in einem bestimmten Zeitraum  neu erkrankt sind, es ist sozusagen die Neuerkrankungsrate. In der Corona-Pandemie wird die 7-Tage-Inzidenz betrachtet. Sie zeigt, wie viele Menschen sich pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner in den vergangenen 7 Tagen mit Corona angesteckt haben. Hier ist zu finden, wie sich die Lage in den Landkreisen tagesaktuell entwickelt.  Außerdem informiert das Tourismusnetzwerk Baden-Württemberg.