Betrieb und Wirtschaft | 16. April 2020

ZG zahlt nun doch Kartellstrafe

Von René Bossert
Die Karlsruher ZG Raiffeisen zahlt im Zuge des Pflanzenschutz-Kartellverfahrens 4,9 Millionen Euro Strafe an das Bundeskartellamt.
Die ZG zahlt Strafe, sieht sich aber weiterhin zu Unrecht an den Pranger gestellt.
Das geschieht im Rahmen eines sogenannten Settlements, einer Einigung, durch die ein Gang vor Gericht vermieden wird. Gleichzeitig zieht die ZG ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom Januar zurück, wie sie am Dienstag mitteilte. Damit reiht sich die ZG in die Reihe der Händler in Deutschland ein, die Bußgelder bezahlen. Insgesamt belaufen sich die Strafzahlungen auf 154,8 Mio. Euro. Im Januar hatte die ZG sich noch geweigert und Einspruch eingelegt. Inzwischen kam es zu einem Sinneswandel in Karlsruhe: „Mit Blick auf die Weiterentwicklung des Unternehmens in den kommenden Jahren war es entscheidend für uns, Planungssicherheit zu haben und einen zu erwartenden langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden”, erklärt der ZG-Vorstandsvorsitzende Dr. Ewald Glaser.
Teilerfolg
Indem die ZG zunächst Einspruch erhoben habe, sei es möglich gewesen, noch einmal mit dem Kartellamt Argumente auszutauschen. So sei auch ein Teilerfolg erzielt worden, sagt Glaser: Das Kartellamt habe die ursprünglich vorgesehene Höhe der Strafzahlung um mehr als eine halbe Million Euro reduziert. Die Höhe der Strafzahlung sei schmerzhaft, beeinträchtige aber die Leistungsfähigkeit und finanzielle Solidität der ZG in keinerlei Hinsicht. „Bei Pflanzenschutzmitteln herrschte und herrscht eine sehr hohe Wettbewerbsintensität”, betont Glaser. Die Preise würden üblicherweise in Abhängigkeit von Menge, Logistik, Zahlungsziel und Beratungsleistung individuell mit den Kunden verhandelt. In seiner Pressemitteilung vom 13. Januar habe das Bundeskartellamt ausdrücklich über abgestimmte „rabattfähige Brutto-Preislisten” geschrieben und nicht über gemeinsam festgelegte Rabatte. Die ZG sei nach wie vor der Auffassung, dass für Kunden und Mitglieder kein finanzieller Nachteil entstanden sei. Im Gegenteil sorge die hohe Wettbewerbsintensität im deutschen Agrarhandel für ein im Vergleich zu den benachbarten europäischen Ländern niedriges Preisniveau bei Pflanzenschutzmitteln. Deswegen hält Glaser auch die Wahrscheinlichkeit für gering, dass nun Sammelklagen von mutmaßlich durch das Kartell geschädigten Landwirten zum Erfolg führen könnten – es sei ja keine Schädigung von Landwirten eingetreten. Das Kartellverfahren ist mit den geleisteten Strafzahlungen nun zwar zunächst beendet, dennoch gibt es ein Nachspiel: Die BayWa hat Anfang März eine sogenannte Amtshaftungsklage gegen das Bundeskartellamt eingereicht. Sie wirft der Behörde vor, bei den Untersuchungen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz und den Grundsatz eines fairen Verfahrens verletzt zu haben. Deshalb würden das bereits gezahlte Bußgeld von 68,6 Mio. Euro sowie die aufgewendeten Verteidigungskosten von 4,4 Mio. Euro als Schaden geltend gemacht. Die ZG beobachte dieses Verfahren mit Interesse, sagt Glaser. Ob ein möglicher Erfolg der BayWa in der Auseinandersetzung wiederum Auswirkungen auf die ZG haben könnte, sei erst nach Abschluss dieses Verfahrens zu bewerten, so Glaser.