ZG will kein Kartell-Bußgeld zahlen
Die vier führenden Großhändler im Markt – zwei genossenschaftlich organisierte Großhändler und zwei Private – übernahmen die Vorabstimmung der Kalkulation dieser Preisangaben. Im Anschluss erfolgte die weitere Abstimmung jeweils im genossenschaftlichen und im privaten Lager, beschreibt das Kartellamt das Vorgehen.
Bis 2008 hatten laut Kartellamt sämtliche betroffene Großhändler – außer der Getreide AG – teilweise auch zu gewährende Rabattspannen sowie teilweise Abgabepreise gegenüber Einzelhändlern ohne weitere Rabattierung (sogenannte Netto-Netto-Preise) für zentrale Produkte abgesprochen. Bei den genossenschaftlichen Großhändlern sei das noch bis zum Jahr 2012 vorgekommen.
Gegen zwei weitere Unternehmen wird noch ermittelt. Die Verfahren gegen drei weitere Unternehmen und zwei Verbände – den Deutschen Raiffeisenverband und den Bundesverband Agrarhandel – wurden eingestellt. In Anwendung der Bonusregelung wurde der Beiselen GmbH, Ulm, die als erste mit dem Bundeskartellamt kooperierte, das Bußgeld erlassen.
Die BayWa erklärte, dass die Kunden keinen wirtschaftlichen Schaden gehabt hätten. Dies sei auf das schon immer im Unternehmen geltende, stark gestaffelte und sehr individualisierte Preissystem zurückzuführen. Ähnlich argumentieren die ZG und Agravis: Die vom Kartellamt beanstandete „Grüne Liste” sei branchenöffentlich gewesen und die – bis 2015 darin enthaltenen – Preisangaben als Orientierungshilfe genutzt worden. Die tatsächlichen Preise wurden wegen des intensiven Wettbewerbs aber immer individuell in Abhängigkeit von Mengen, Verfügbarkeit oder begleitender Beratung vereinbart.
Zur Höhe des gegen sie verhängten Bußgeldes äußert sich die ZG nicht; sie gefährde die Stabilität des Unternehmens aber in keiner Weise, erklärte eine Sprecherin gegenüber der BBZ.
Teils happige Summen Von vier der Bußgeldbescheiden ist mittlerweile die Höhe bekannt: Die BayWa muss 68,6 Mio. Euro bezahlen, Agravis 43,7 Mio. Euro, BSL 29,3 Mio. Euro und die Raiffeisen Waren GmbH 3,9 Mio. Euro. Damit verbleiben insgesamt rund 9,1 Mio. Euro Bußgeld, die sich auf die drei Firmen verteilen, die keine Angaben zur Höhe der Bußgelder gemacht haben.
Für die BayWa, Agravis und BSL (bzw. deren Mutterunternehmen Hauptgenossenschaft Nord AG) sind dies Bußgelder in empfindlicher Höhe. Die BayWa hat mitgeteilt, dass sie drei Tochterunternehmen bzw. Unternehmensbeteiligungen veräußern wird: die Tessol GmbH, die Anteile an der Kartoffel-Centrum Bayern GmbH und die Anteile an der AHG Autohandelsgesellschaft.
Die Rechtsanwaltskanzlei Hausfeld prüft im Auftrag von Landwirten nun, gegen die Handelsunternehmen auf Schadenersatz wegen überhöhter Preise zu klagen. Dabei seien sowohl Einzel- als auch Sammelklagen denkbar.