Land und Leute | 23. Juli 2020

Zaunbauförderung läßt auf sich warten

Landwirte in Hornberg sind frustriert, weil sie erwartete Fördermittel des Landes zum Bau von Weidezäunen bislang nicht bekommen haben.
Offenhaltung in steilen Lagen erfolgt nachhaltig nur mit Weidetieren. Dafür sind sichere Weidezäune notwendig, und so  beschloss der Hornberger Gemeinderat 2018 in seinem Offenhaltungskonzept als einen  Baustein  den Bau von Weidezäunen für Problemflächen. Vom Land wurden die Grundstückseigentümer  zu  einer Beteiligung ermutigt. Die Grundstücke wurden besichtigt, alle Unterlagen eingereicht und Zuschussanträge gestellt.
Das Land Baden-Württemberg bezuschusst den Bau mit 50 % der Kosten. Die Stadt Hornberg beteiligt sich laut Gemeinderatsbeschluss an den privaten Weidezaunmaßnahmen mit einer Kofinanzierung von 25 % der Bruttokosten, weitere 25 % verbleiben bei den Grundstückseigentümern. Insgesamt sollen die Kosten für das Projekt gut  90000 Euro betragen. 
Franz Josef Kaltenbach vom Hinterhauensteinhof in Hornberg-Niederwasser vor einer seiner Weiden mit einer mehr als 50-prozentigen Steigung. Wie andere Landwirte in seiner Gemeinde ist er enttäuscht über die Verzögerung des Projekts.
Umso größer ist nun die Enttäuschung über die Verzögerung des Zuschussbescheids. Denn ursprünglich waren die Weidezaunbaumaßnahmen auf April/Mai terminiert.  Möglicherweise ist für  2020 überhaupt nicht mehr mit dem Bau von Zäunen zu rechnen.
Mit seinen Sorgen hielt vor Kurzem bei einem Pressetermin Landwirt Franz Josef Kaltenbach aus Niederwasser nicht hinter dem Berg. „Das Projekt ist für dieses Jahr gelaufen. Wir hoffen nun zumindest auf eine verbindliche Zusage für das nächste Jahr”, ist er frustriert. Bei ihm geht es um rund viereinhalb Hektar an steilen Flächen, die für eine Beweidung mit Rindern vorgesehen sind.
  Wie alle anderen Landwirte hatte er auf den Bau im Mai gehofft und sich bereits um die Beschaffung des privaten Geldbetrags gekümmert. Durch die Verzögerung hat er nun den alten Zaun wieder angebracht und außerdem einige hundert Euro in Ausbesserungsmaßnahmen investiert.
Nachdenken über Ausstieg
Weil der Preis schon weit über den kalkulierten Kosten lag, seien bereits einige Landwirte aus dem Projekt ausgestiegen. Nun bereitet Kummer, dass weitere Landwirte über einen  Ausstieg nachdenken, berichtet Bernhard Jogerst vom Vorstand des Hornberger BLHV-Ortsvereins.    Würden weitere Landwirte tatsächlich abspringen, sei der ursprünglich kalkulierte Preis für das Projekt nicht mehr zu halten. So sei das alles natürlich nicht geplant gewesen.
Was ihn zusätzlich ärgert ist, dass es in der Förderkulisse Wolfsprävention – zu der Hornberg bisher nicht gehörte – keine Verzögerung gebe.  „Irgendwann ist das Ganze den Landwirten nicht mehr zu vermitteln”, gibt er zu bedenken.
Hornbergs Bürgermeister Siegfried Scheffold hatte sich im Herbst 2018 noch  positiv überrascht über das Interesse am Offenhaltungskonzept gezeigt. Dieses beinhaltete auch die Beschaffung eines Hangmähers und eines Viehtransporters, die rege genutzt werden.
Die Verzögerung sei bedauerlich, sagt Dr. Regina Ostermann, Geschäftsführerin des Landschaftserhaltungsverbandes Ortenaukreis.  Die Gemeinde Hornberg habe ein Mindestflurkonzept erstellt, was die  Landwirte vor Ort für die  Offenhaltung motivierte. Seit dem Jahr 2013 wird der Zaunbau im Ortenaukreis über Sammelanträge gefördert.  Bisher wurden Ostermann zufolge in dieser Weise rund 123 Kilometer Weidezäune mit einem gesamten Projektvolumen von rund 750000  Euro gebaut. 106 Landwirte in zehn Gemeinden profitierten von der Förderung. „Eine Erfolgsgeschichte”, resümiert Ostermann.
 In diesem Jahr wurden von den Gemeinden Hornberg, Seebach und Nordrach Sammelanträge eingereicht.  Ende Januar sei die Förderung beantragt worden, kaum später als in den Jahren zuvor. Bisher seien die Anträge dann  Ende April oder Anfang Mai bewilligt worden, 2019 habe es allerdings erst im Juli eine Zusage gegeben.
Mehr Projekte beantragt als erwartet
Wie ist die Verzögerung zu erklären? Die Bewilligung der Förderanträge für investive Maßnahmen im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie (LPR D3)  war dem Regierungspräsidium Freiburg bislang nicht möglich, weil die Mittelzuweisung durch das Umweltministerium  noch nicht erfolgte. Das Stuttgarter Umweltministerium, aus dessen Töpfen das Projekt gefördert wird,  erklärte auf Anfrage, dass mehr Projekte als erwartet im Bereich der investiven Projekte im Naturschutz angemeldet wurden. Weil man Projekte zur  Offenhaltung aber nicht ablehnen  wolle, seien nun beim Finanzministerium zusätzliche Mittel dafür beantragt worden. Das Umweltministerium hofft, dass  „in den nächsten Wochen positive Nachrichten vom Finanzministerium kommen”.