Schützen durch Nutzen – nachhaltige Wildsammlungsprojekte
Die Pflanzen sollten in Regionen gesammelt werden, wo das Vorkommen der betreffenden Art groß genug ist, um eine gute Regeneration des Bestandes zu gewährleisten. Vor allem bei Arten, die allgemein selten vorkommen, sind Bemüh- ungen zur Inkulturnahme wichtig. Dem Artenschutz zuträglich sind Wildsammlungsprojekte, die unter dem Stichwort „Schützen durch Nutzen” zusammengefasst werden können. Ein Beispiel hierfür ist die Vermehrung des Arnika-Vorkommens (Arnica montana L.) in den Vogesen seitens der sammelnden Firmen durch Förderung einer extensiven Landnutzung. Die Rechtsgrundlage für eine Bio-Zertifizierung von Wildsammlungen bildet die EG-Öko-Verordnung. Allerdings sind die Angaben bezüglich Wildsammlung zu ungenau. Das Sammeln von Wildpflanzen gilt als ökologische Produktion, wenn die Sammlung auf langjährig ökologisch bewirtschafteten Flächen stattfindet. Weiterhin dürfen die Stabilität des Lebensraums und der Artenerhalt nicht beeinträchtigt werden. Voraussetzung ist die Einhaltung des Bundesnaturschutzgesetzes.
Die Ziele der Verordnung machen deutlich, dass die Festlegung eines gemeinschaftlichen Rechtsrahmens mit allgemeinen Vorschriften noch aussteht und dringend umgesetzt werden sollte.
Wildsammlungen von Heil- und Kosmetikpflanzen regeln. Das Fehlen von umfassenden Regelwerken hat in der Praxis häufig Schwierigkeiten zur Folge: Beispielsweise können bei der Genehmigung von Wildsammlungen die fehlende Kostentransparenz und die fehlende zeitliche Planbarkeit zum Problem werden. Reinhold Schneider vom Obst-, Kräuter- und Rosenhof Taubertal, Ralf Kunert von der WALA Heilmittel GmbH und Peter Riedl von der DHU Arzneimittel GmbH & Co. KG stellten zahlreiche Wildsammlungsprojekte vor, darunter Wegwarte (Cichorium intybus L.), Arnika (Arnica montana L.) und Keulen-Bärlapp (Lycopodium clavatum L.), und zeigten auf, dass die Genehmigung von Wildsammlungen von nicht besonders geschützten Arten meist problemlos verläuft. Bei besonders geschützten Arten wird eine Genehmigung nur in Ausnahmefällen erteilt.
Michael Straub, Leiter des Heilpflanzenanbaus der Weleda AG und Artenschutzbeauftragter, zeigte auf, wie es sich bei Weleda mit Wildsammlung, Inkulturnahme und Artenschutz verhält: Hier werden die pflanzlichen Rohstoffe durch den firmeneigenen Anbau, Vertragspartnerschaften mit Biobauern, internationale Anbauprojekte und zertifizierte Wildsammlung bereitgestellt.
Inkulturnahmeprojekte anderer Projektbetreiber gibt es beispielsweise für Teichschachtelhalm (Equisetum limosum L.), Sumpfporst (Ledum palustre L.) und Kanadischen Gelbwurz (Hydrastis canadensis L.).