Pflanzenbau | 02. September 2021

Wie Bewässerung gefördert wird

Von Sebastian Häusler, Regierungspräsidium Freiburg
Um die Landwirte bei der Bewässerung zu unterstützen, stellt das Land Baden-Württemberg zwei verschiedene Fördermöglichkeiten mit dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) und mit der Förderung Gemeinschaftlicher Bewässerungsinfrastruktur in Aussicht.
Freigelegtes Rohr mit Tropfelement in einem Kartoffelschlag. Das Tropfrohr liegt in einer Tiefe von 5 bis 7 cm unterhalb der Dammkrone.
Generell ist bei beiden Förderungen zu unterscheiden zwischen „Trockenbewässerung” – Bewässerung aufgrund von Wassermangel und „Frostschutzberegnung” – Beregnung, um vor Frostereignissen zu schützen. Der Begriff „Bewässerung” findet als Überbegriff sowohl für „Trockenbewässerung” als auch für „Frostschutzberegnung” Verwendung.
Agrarinvestitions-Förderprogramm
Einzelbetriebliche Maßnahmen zur Bewässerung können bereits seit Längerem über das Agrarinvestitionsförderprogramm gefördert werden. Grundsätzlich sind fest installierte wassereffiziente Bewässerungsanlagen einzelner Betriebe förderfähig. Zu den zuwendungsfähigen Investitionen gehören die einzelbetriebliche Errichtung von Brunnen mit Pumpentechnik, fest verbaute Zuleitungen zum Feld sowie einzelbetriebliche Bewässerungstechniken. Hauptaugenmerk, um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können, liegt bei der Trockenbewässerung auf der Installation wassersparender Technik. Bei der Frostschutzberegnung entfällt dies, jedoch muss bei der Förderung einer Kombination aus Trockenbewässerung und Frostschutzberegnung die Wassersparsamkeit bei der Trockenbewässerung gegeben sein und die Frostschutzberegnung über eine separate Technik erfolgen. Der mögliche Zuschuss beträgt 20 Prozent.
Gemeinschaftliche Vorhaben
Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Bewässerungsinfrastruktur, das heißt überbetriebliche Maßnahmen, können seit Jahresbeginn gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist unter anderem die Antragstellung durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, das sind beispielsweise Gemeinden und Gemeindeverbände sowie öffentlich-rechtlich organisierte Boden- und Wasserverbände mit Sitz in Baden-Württemberg. Gefördert werden Investitionen zum Neubau und zur Erweiterung von bestehenden überbetrieblichen Einrichtungen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser sowie für Anlagen zur Grundwassergewinnung und Pumpanlagen zur Trockenbewässerung und Frostschutzberegnung bis zur Übergabestelle an das jeweilige einzelbetriebliche Bewässerungsnetz. Vorarbeiten können nach Zustimmung des MLR gesondert gefördert werden. 
Die Mindestinvestitionssumme beträgt 20000 Euro, der Höchstbetrag der Zuwendung beläuft sich auf 1,5 Mio. Euro innerhalb von drei Jahren. Der Zuschuss kann bei Investition bis zu 50 Prozent und bei Vorarbeiten bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen
Infos zu Fördermöglichkeiten
Nähere Informationen gibt der Förderwegweiser des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unter https:// mlr.baden-wuerttemberg.de > Unser Service >  Förderprogramme > Weiterführende Links > Förderwegweiser. Dort finden sich die Gliederungspunkte:
Agrarinvestitionsförderprogramm: > 2. Einzelbetriebliche Förderung Landwirtschaftlicher Unternehmen > Agrarinvestitionsförderprogramm.     Bewilligung über das Regierungspräsidium Freiburg, Beratung über die unteren Landwirtschaftsbehörden.
Förderung Gemeinschaftlicher Bewässerungsinfrastruktur: > 16. Sonstige Fördermaßnahmen > Förderung Gemeinschaftlicher Bewässerungsinfrastruktur.    Bewilligung über das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Beratung über das Regierungspräsidium Freiburg.
Acht Projekte zur Förderung gemeinschaftlicher Bewässerungsinfrastruktur und weitere Anfragen liegen bisher dem Regierungspräsidium Freiburg  vor. In Anspruch genommen wird diese Möglichkeit bisher am häufigsten von öffentlich-rechtlich anerkannten Boden- und Wasserverbänden.