Die neue EU-Ökoverordnung von 2022 will die Weide konsequenter durchsetzen. Eine der neuen Vorgaben könnte aber genau das Gegenteil erreichen – zumindest in Gebieten, wo Tiere aus unterschiedlichen Betrieben gemeinsam weiden, wie etwa im Schwarzwald.
Im Schwarzwald arbeiten ökologische und konventionelle Betriebe bei der Beschickung der Weiden oft zusammen. Das wird künftig schwieriger.
Grünland- und Futterflächen, die ökologisch bewirtschaftet werden, sollen künftig auch überwiegend ökologisch genutzt werden. Das schreibt die neue EU-Ökoverordnung vor, die vor etwas mehr als einem Jahr in Kraft getreten ist und die vor wenigen Wochen auch vom Stuttgarter Landwirtschaftsministerium übernommen wurde. Diese Regelung wird besonders für Weidegemeinschaften schwer umzusetzen, deren Flächen oft ökozertifiziert sind. Und das trifft vor allem Regionen, die sowieso schon mit einer Unterbeweidung kämpfen, wie der Schwarzwald, die Schwäbische Alb oder Oberschwaben.
Bisher durften auf Ökoweiden auch Tiere aus einer extensiven konventionellen Haltung stehen. Eine Praxis, die auf den Gemeinschaftsweiden im Schwarzwald häufig Realität ist, wo biologisch und konventionell wirtschaftende Betriebe oft Hand in Hand arbeiten. Denn nur so kommen genügend Tiere zusammen, um die Flächen auch bewirtschaften zu können. Zumal viele der konventionellen Tiere oft nur deshalb nicht bio-zertifiziert sind, weil der Stall nicht den Regeln entspricht und ein neuer zu teuer wäre.
Den Behörden zufolge soll zwar schon im laufenden Jahr dokumentiert werden, ob die neue Regel eingehalten wird. Konsequenzen sind aber erst ab 2024 zu erwarten.
Zusammenarbeit gestört
„Wir haben eigentlich eine Unterbeweidung im
Schwarzwald”, erklärt Naturland-Beraterin Anne Wegerhof gegenüber der
BBZ. Die neuen Regeln seien einfach nicht praktikabel. Jennifer Shuler,
die beim BLHV den Fachausschuss Ökolandbau leitet, findet es zudem
schade, dass die Zusammenarbeit in der Nachbarschaft damit erschwert
wird. Das Thema wurde vergangene Woche im gemeinsamen Ökoausschuss von BLHV
und LBV in Bernau angesprochen. Zudem haben sich die beiden Bauernverbände am Montag mit Vertreterinnen und Vertretern aus der
Biobranche ausgetauscht. Mit dabei waren die
Arbeitsgemeinschaft
Ökologischer Landbau (AÖL), in der die Anbauverbände in
Baden-Württemberg zusammengeschlossen sind, und die
Kontrollgesellschaft
Ökologischer Landbau. Ziel war es, sich ein Bild der genauen Regelung
und von der Betroffenheit der Betriebe zu machen sowie das weitere
Vorgehen abzustimmen.
Hintergrund
Aber woher kommt diese Regel überhaupt? Die Europäische Union
hat festgestellt, dass es Höfe gibt, die ihren Betrieb geteilt haben,
um Prämienoptimierung zu betreiben. Die Grünlandflächen würden dort
ökologisch bewirtschaftet, während die Tiere zum konventionellen Betrieb
zählten. Trotzdem weiden die Tiere auch auf den Ökoflächen. Dies soll
mit der neuen Vorgabe in Zukunft verhindert werden.