Das Fass für die Weidetierhalter sei schon voll und der
Wolf sei der Tropfen, der es zum Überlaufen bringe, sagte dann im
Saal BLHV-Präsident Bernhard Bolkart. Walker sicherte eine umgehende
Entnahme von Wölfen zu, die den zumutbaren Herdenschutz zweimal
überwunden haben. Die inhaltlich gleiche Position formulierten auch ihr
für den ländlichen Raum zuständiger Kabinettskollege Peter Hauk und der Landesvorsitzende des Naturschutzbundes (NABU), Johannes Enssle.
Auf 10 Pilotbetrieben müsse man nun überprüfen, wie zumutbarer
Herdenschutz in der Praxis funktioniere, sagte Walker und fügte hinzu:
„Wenn es nicht funktioniert, müssen wir nachbessern.”
Die Forderungen für die Weidehaltung (siehe Kasten) wurden von den Vertretern der den Veränderungsdialog tragenden
Verbände (siehe Kasten) vorgetragen und auf dem Podium
diskutiert. Agrarminister Peter Hauk wies dabei darauf hin, dass die
Landwirte im Unterschied zu Naturschützern mit ihrer Tätigkeit ihre
Familie ernähren müssen. Wenn die Tierhaltung zurückgehe, dann drohten
wichtige Arten für den Naturschutz zu verschwinden. Land, Bund und die
EU ließen es sich etwas kosten, dass die Flächen offen bleiben. Thekla
Walker erinnerte daran, dass für die Beweidung im Vertragsnaturschutz inzwischen 9 Millionen Euro pro Jahr fließen. Das sei gegenüber 2011 eine Verdreifachung.
Bei den Weidetierunterständen sei ein regional gleicher Vollzug nötig,
sagte Hauk. Bis zum Herbst sollen Vollzugshinweise an die Landratsämter
gehen. Schwieriger werde es bei den festen Gebäuden. In den
Landkreisen werde ein unterschiedlicher Vollzug gelebt. „Die unteren
Baubehörden sind halt wie sie sind”, sagte er. Beim Thema Schlachten
müsse bald darüber verhandelt werden, ob das Sonderprogramm für kleine
Schlachthöfe verlängert werde. Freilich liege es nicht in erster Linie
am Geld, meint Hauk: „Sie kriegen ja heute keine Metzger mehr”, sagte er. Die mobile Schlachtung müsse überall im Land genehmigt werden. Auch das Thema Grünlandumbruch und Erhaltung des Ackerstatus werde
aufgegriffen, sagte Hauk. Die Landesgesetzgebung solle dahin geändert
werden, dass umgebrochenes Grünland nicht nach fünf Jahren seinen
Ackerstatus verliere.