Politik | 11. August 2023

Was der Wolf im Vorjahr kostete

Von AgE
Der Bund hat 2022 für den Aufgabenbereich „Wolf” knapp 880000Euro ausgegeben. Im selben Jahr haben die Länder Herdenschutzmaßnahmen mit insgesamt 18,4 Millionen Euro gefördert.
Der Bund hat seine unter anderem für das Monitoring anfallenden Ausgaben im Aufgabenbereich „Wolf” in den neun Jahren bis 2022 auf 876669 Euro fast verdreißigfacht; im Jahr 2013 hatten sich diese noch auf nur 29444 Euro belaufen. Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mitgeteilt.
Im  laufenden Jahr schlugen im Bundeshaushalt bis Ende Juni insgesamt rund 565500 Euro für den Umgang mit dem Wolf zu Buche. Laut der Kostenaufstellung war 2019 mit rund 929500Euro das Jahr mit den bislang größten Aufwendungen an Bundesmitteln für den Wolf. Im Jahr 2014 waren die Ausgaben mit rund 10400 Euro bisher am niedrigsten. Vom Bund finanziert werden neben dem Wolfsmonitoring unter anderem der Betrieb der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) sowie Forschungsaktivitäten und die internationale Zusammenarbeit.
Zur Höhe der Aufwendungen für den Herdenschutz und für Ausgleichszahlungen im Schadensfall, die hauptsächlich über Landesmittel finanziert werden, verweist die Bundesregierung  auf Zahlen der DBBW. Demnach wurden Herdenschutzmaßnahmen 2022 mit insgesamt rund 18,4Millionen (Mio.) Euro durch  die Länder gefördert. Für entstandene Schäden gab es im selben Jahr einen Ausgleich von insgesamt  gut 616000 Euro. Am meisten Zuschüsse für Herdenschutzmaßnahmen leisteten Bayern mit rund 4,9 Mio. Euro, Niedersachsen mit etwas mehr als 4,0 Mio. Euro und Baden-Württemberg mit etwa 3,5 Mio. Euro. Bei den Ausgleichszahlungen für wolfsverursachte Schäden lag Niedersachsen mit gut 212200 Euro vorne, gefolgt von Brandenburg mit knapp 143800 Euro und Sachsen mit etwa 132100 Euro.
Nicht schlauer als 2018
Die Bundesregierung räumt in ihrer Antwort ein, dass bis heute keine statistisch gesicherten Informationen über einen Rückgang der Weide- beziehungsweise Freilandhaltung aufgrund der Ausbreitung des Wolfs vorliegen. Es seien Fälle bekannt, in denen zumeist im Nebenerwerbs- oder Hobbybereich die Schafhaltung aufgegeben worden sei. Dieselbe Antwort hatte im Jahr 2018 bereits die damalige schwarz-rote Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der seinerzeit oppositionellen FDP-Fraktion gegeben.