Was das neue Gebäudeenergiegesetz für das Heizen mit Holz bedeutet
Dazu soll es eine verpflichtende Beratung insbesondere für Bürger geben, die weiterhin mit Heizöl und Gas heizen möchten. Hier soll auf mögliche Unwirtschaftlichkeit der Maßnahme durch eine zukünftig steigende CO2-Bepreisung hingewiesen werden.
Neue Gasheizungen müssen aber technisch in der Lage sein, auch Wasserstoff als Brennstoff zu nutzen oder zwei Drittel des eingesetzten Gases müssen erneuerbar sein.
Für Bestandsgebäude soll es zunächst keinen Zwang zum Austausch der Heiztechnik geben, defekte Aggregate dürfen repariert und weiterbetrieben werden. Für die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei einem Heizungstausch gelten nun Übergangsfristen, die mit kommunalen Wärmeplanungen verzahnt werden sollen. Kommunen mit mehr als 100000 Einwohnern sollen bis 2026 einen Wärmeplan vorlegen. Kleinere Kommunen haben Zeit bis 2028. Erst danach, oder bei vorzeitiger Vorlage eines Wärmeplanes, gilt die Forderung zur Einhaltung von rechnerisch 65 % erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung bei Neuanlagen. Bis dahin dürfen sogar noch neue Öl- und Gasfeuerungen eingebaut werden. Ein generelles Verbot von Öl- und Gasheizungen tritt laut GEG am 1. Januar 2045 in Kraft.
2026 soll unter anderem geprüft werden, welche Auswirkungen die Nutzung von Biobrennstoffen durch die Vorgaben des Gesetzes auf die Entwicklung der Feinstaubemis- sionen hat. Hauptverursacher für Feinstaub aus der Holzverbrennung sind nicht die hochwertigen Holzkessel, die vom Schornsteinfeger alle zwei Jahre überprüft und gemessen werden. Vielmehr sind es die knapp zwölf Millionen Einzelfeuerungen, wie Kaminöfen, die unkontrolliert betrieben werden. Hier ist zu erwarten, dass das Bundesimmissionsschutzgesetz novelliert wird und strengere Grenzwerte und Kontrollen, höhere Effizienz und gegebenenfalls der Einsatz von Filtern gefordert wird. Letztlich kann wohl auch nur so eine langfristige Akzeptanz von Holzfeuerungen gewährleistet werden.
Bei der staatlichen Förderung soll sich mit dem neuen Gesetz einiges ändern, fest steht allerdings noch nichts. Informationen zum aktuellen Stand gibt es auf www.bafa.de. Es soll zukünftig eine Sockelförderung von 30 % für klimafreundliche Heizungen geben – allerdings gedeckelt. Um den Heizungstausch zu beschleunigen, soll es für Anlagen, die bis 2028 installiert werden, weitere 20 % geben. Für Bürger mit geringeren Einkommen sollen bis zu 70 % Zuschuss möglich sein. Bei mehreren Wohnungen und Eigentümergemeinschaften gelten weiter differenzierte Regelungen. Zudem sollen weiterhin günstige Kredite über die KfW angeboten werden. Ob das so bleibt, ist abzuwarten. Ferner sind allgemeine Forderungen wie die Durchführung eines hydraulischen Abgleiches des Heizsystems, Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen sowie Erfassung von Energieverbräuchen und Wärmemengen im Gesetz enthalten.
Die Hauptkritikpunkte des BLHV sind in der endgültig angenommenen Version des Gesetzes berücksichtigt worden, urteilt der Verband. Durch das neue GEG werde nun der Klimaschutz in Einklang mit der heimischen Biomasseerzeugung gebracht, was einen bedeutenden Fortschritt für die Landwirtschaft und den Umweltschutz darstelle. Dass diese Änderungen umgesetzt wurden, ist vor allem dem gemeinsamen Einsatz der Fach- und Bauernverbände zu verdanken, erklärt der BLHV.
„Im parlamentarischen Verfahren haben die Abgeordneten noch zahlreiche Verbesserungen gegenüber dem ersten Entwurf aus dem Bundeskabinett durchgesetzt, womit die Bürger und Bürgerinnen nun eine echte Auswahl an unterschiedlichen Erfüllungsoptionen zur Erreichung des Mindestanteils von 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Einbau einer neuen Heizung haben”, stellte die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), Sandra Rostek fest. Damit könne auch die Bioenergie künftig weiter dazu beitragen, dass die Klimaziele im Gebäudesektor erreicht werden.
Kritik am Gesetz kam hingegen vom Naturschutzbund Deutschland (NABU). „Beim GEG wird viel Verantwortung auf die chronisch klammen Kommunen abgewälzt, bei der Biomasse werden falsche Klimaschutzeffekte unterstellt und die Regierung setzt dauerhafte Fehlanreize für den Einsatz von Wasserstoff- und Biomasseheizungen”, fasste NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger diese zusammen. Für ihn bleibt die Regierung die politische Antwort für eine sozial gerechte und klimafreundliche Wärmewende schuldig. „Statt dem klaren Signal für saubere und zukunftsfähige Heizungen rücken Wasserstoff und Biomasse in den Vordergrund und der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen bleibt viel zu lange erlaubt”, beklagte die Geschäftsführerin vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Antje von Broock.