Waldwirtschaft | 14. September 2023

Was das neue Gebäudeenergiegesetz für das Heizen mit Holz bedeutet

Von Carsten Brüggemann/AgE
Nach vielem Hin und Her wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nun vom Bundestag verabschiedet. Es geht jetzt in den Bundesrat, wo es aber nicht zustimmungspflichtig ist. Damit kann das Gesetz in Kraft treten und wird ab dem 1. Januar 2024 wirksam.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG oder „Heizungsgesetz”) ist verabschiedet. Nach einer hitzigen Debatte im Bundestag stimmte die Koalitionsmehrheit für die Gesetzesnovelle. In dem überarbeiteten Entwurf ist auch Holz als erneuerbare Energiequelle aufgeführt.
Wichtige Erkenntnis ist, dass die Forderungen gegenüber dem ersten Entwurf deutlich abgeschwächt und Holz als erneuerbarer Energieträger nun doch anerkannt wird. Das Ziel, den Anteil fossiler Energieträger im Wärmemarkt, also Heizöl und Erdgas zu reduzieren, ist geblieben. Maßnahmen und Zeiträume zur Umsetzung sind allerdings moderater und vernünftiger formuliert. Auch wenn immer wieder vorrangig Wärmepumpen als die zukunftsweisende Technik propagiert wird, wurde nun im endgültigen Gesetzestext auch die Holzfeuerung wieder mit aufgenommen. Diese war auch bisher nicht komplett verboten, sondern nicht als erneuerbarer Energieträger anerkannt. Somit konnte sie bisher nicht zum Erreichen des Ziels von 65 % erneuerbaren Energien im zukünftigen Brennstoffmix angerechnet werden, nun aber doch.
Neubauten im Fokus
Für Neubauten in Neubaugebieten greifen die neuen Regeln zum kommenden Jahreswechsel, hier muss künftig zu 65 % mit erneuerbaren Energien geheizt werden. Neben Wärmepumpen und Solarthermieanlagen können auch Holzfeuerungen genutzt werden. Für Neubauten in bestehenden Wohngebieten gelten diese Regeln noch nicht. Hier können, zumindest vorübergehend, sogar noch Öl- oder Gasfeuerungen eingebaut werden.
Dazu soll es eine verpflichtende Beratung insbesondere für Bürger geben, die weiterhin mit Heizöl und Gas heizen möchten. Hier soll auf mögliche Unwirtschaftlichkeit der Maßnahme durch eine zukünftig steigende CO2-Bepreisung hingewiesen werden.
Neue Gasheizungen müssen aber technisch in der Lage sein, auch Wasserstoff als Brennstoff zu nutzen oder zwei Drittel des eingesetzten Gases müssen erneuerbar sein.
Für Bestandsgebäude soll es zunächst keinen Zwang zum Austausch der Heiztechnik geben, defekte Aggregate dürfen repariert und weiterbetrieben werden. Für die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei einem Heizungstausch gelten nun Übergangsfristen, die mit kommunalen Wärmeplanungen verzahnt werden sollen. Kommunen mit mehr als 100000 Einwohnern sollen bis 2026 einen Wärmeplan vorlegen. Kleinere Kommunen haben Zeit bis 2028. Erst danach, oder bei vorzeitiger Vorlage eines Wärmeplanes, gilt die Forderung zur Einhaltung von rechnerisch 65 % erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung bei Neuanlagen. Bis dahin dürfen sogar noch neue Öl- und Gasfeuerungen eingebaut werden. Ein generelles Verbot von Öl- und Gasheizungen tritt laut GEG am 1. Januar 2045 in Kraft.
Bedingungen für das Heizen mit Holz
Holzfeuerungen sind besonders in ländlichen Regionen weit verbreitet und werden wie bereits erwähnt zur Deckung des 65 %-Zieles anerkannt. Biomassekessel müssen auch künftig mit Pufferspeichern ausgestattet sein, was technisch sinnvoll ist. Zudem wird gefordert, dass eine Brauchwasserbereitung über eine Solaranlage – thermisch oder PV – oder eine Wärmepumpe zu erfolgen hat. Das entlastet zwar den Kessel im Sommerbetrieb, spart etwas Brennstoff, könnte aber auch über den Pufferspeicher erfolgen. Die Ersparnis und der Komfortgewinn rechtfertigen meiner Ansicht nach aber keinesfalls die zusätzliche Investition. Zudem sind Einrichtungen zur Staubreduktion mit 80 % Abscheidegrad zu installieren, was für elektrostatische Filter kein Problem ist. Filter sind nicht gefordert, wenn der Kessel selbst, also bauartbedingt, diesen Wert erreicht. Für jede Form des Brennstoffes, ob Scheitholz, Hackschnitzel oder Pellets, gibt es unterschiedliche, technisch ausgereifte Feuerungssysteme für Zentralheizungen. Mittlerweile werden immer mehr neue Kessel mit elektrostatischen Staubfiltern installiert, die bei manchen Herstellern schon im Kessel integriert sind.
2026 soll unter anderem geprüft werden, welche Auswirkungen die Nutzung von Biobrennstoffen durch die Vorgaben des Gesetzes auf die Entwicklung der Feinstaubemis- sionen hat. Hauptverursacher für Feinstaub aus der Holzverbrennung sind nicht die hochwertigen Holzkessel, die vom Schornsteinfeger alle zwei Jahre überprüft und gemessen werden. Vielmehr sind es die knapp zwölf Millionen Einzelfeuerungen, wie Kaminöfen, die unkontrolliert betrieben werden. Hier ist zu erwarten, dass das Bundesimmissionsschutzgesetz novelliert wird und strengere Grenzwerte und Kontrollen, höhere Effizienz und gegebenenfalls der Einsatz von Filtern gefordert wird. Letztlich kann wohl auch nur so eine langfristige Akzeptanz von Holzfeuerungen gewährleistet werden.
Bei der staatlichen Förderung soll sich mit dem neuen Gesetz einiges ändern, fest steht allerdings noch nichts.  Informationen zum aktuellen Stand gibt es auf www.bafa.de. Es soll zukünftig eine Sockelförderung von 30 % für klimafreundliche Heizungen geben – allerdings gedeckelt. Um den Heizungstausch zu beschleunigen, soll es für Anlagen, die bis 2028 installiert werden, weitere 20 % geben. Für Bürger mit geringeren Einkommen sollen bis zu 70 % Zuschuss möglich sein. Bei mehreren Wohnungen und Eigentümergemeinschaften gelten weiter differenzierte Regelungen. Zudem sollen weiterhin günstige Kredite über die KfW angeboten werden. Ob das so bleibt, ist abzuwarten. Ferner sind allgemeine Forderungen wie die Durchführung eines hydraulischen Abgleiches des Heizsystems, Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen sowie Erfassung von Energieverbräuchen und Wärmemengen im Gesetz enthalten. 
Reaktionen
In dem überarbeiteten Entwurf ist auch Holz als erneuerbare Energiequelle aufgeführt. Das begrüßten neben Bauernverbänden und dem Deutschen Raiffeisenverband (DRV) auch die „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) – Die Waldeigentümer” sowie die Bioenergieverbände.
Der BLHV hatte in der Vergangenheit scharfe Kritik an ursprünglichen Plänen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geäußert und gefordert, dass Holz weiterhin als erneuerbare Energiequelle anerkannt werden sollte. Dabei betonte der BLHV insbesondere die Bedeutung der Waldbesitzer für eine nachhaltige Energiewende.
Die Hauptkritikpunkte des BLHV sind in der endgültig angenommenen Version des Gesetzes berücksichtigt worden, urteilt der Verband. Durch das neue GEG werde nun der Klimaschutz in Einklang mit der heimischen Biomasseerzeugung gebracht, was einen bedeutenden Fortschritt für die Landwirtschaft und den Umweltschutz darstelle. Dass diese Änderungen umgesetzt wurden, ist vor allem dem gemeinsamen Einsatz der Fach- und Bauernverbände zu verdanken, erklärt der BLHV.
„Wir danken ausdrücklich allen Koalitionsparteien, dass sie unsere Argumente pro Holzenergie berücksichtigt haben”, sagte AGDW-Präsident Professor Andreas Bitter nach dem Beschluss in Berlin. Für den DRV ist nun wichtig, dass die Ampelregierung umgehend alle administrativen und förderrechtlichen Voraussetzungen schafft, damit ein Umstellen auf energiefreundliche Heizsysteme ab dem 1. Januar 2024 gelingen kann. Dabei müssen laut DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers auch die klein- und mittelständischen genossenschaftlichen Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft ausreichend berücksichtigt werden.
„Im parlamentarischen Verfahren haben die Abgeordneten noch zahlreiche Verbesserungen gegenüber dem ersten Entwurf aus dem Bundeskabinett durchgesetzt, womit die Bürger und Bürgerinnen nun eine echte Auswahl an unterschiedlichen Erfüllungsoptionen zur Erreichung des Mindestanteils von 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Einbau einer neuen Heizung haben”, stellte die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), Sandra Rostek fest. Damit könne auch die Bioenergie künftig weiter dazu beitragen, dass die Klimaziele im Gebäudesektor erreicht werden.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) betonte, dass nun endlich „Planungssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher, Branche und Handwerk” geschaffen worden sei. In diesem Kontext müsse jedoch nun eine ambitionierte Förderkulisse für den Heizungstausch folgen. Die aktuell in der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) vorgesehenen Fördersätze sind aus Sicht des BEE weiter anzuheben. Ähnlich sieht das auch das HBB.
Kritik am  Gesetz kam hingegen vom Naturschutzbund Deutschland (NABU). „Beim GEG wird viel Verantwortung auf die chronisch klammen Kommunen abgewälzt, bei der Biomasse werden falsche Klimaschutzeffekte unterstellt und die Regierung setzt dauerhafte Fehlanreize für den Einsatz von Wasserstoff- und Biomasseheizungen”, fasste NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger diese zusammen. Für ihn bleibt die Regierung die politische Antwort für eine sozial gerechte und klimafreundliche Wärmewende schuldig. „Statt dem klaren Signal für saubere und zukunftsfähige Heizungen rücken Wasserstoff und Biomasse in den Vordergrund und der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen bleibt viel zu lange erlaubt”, beklagte die Geschäftsführerin vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Antje von Broock.