Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, die Mittel für die geplanten Eco-Schemes in Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) „anzupassen”. Die Behörde kritisiert vor allem mangelnde Klima- und Gewässerschutzmaßnahmen.
Die EU-Kommission schreibt zum deutschen Strategieplanentwurf für die neue GAP, dass die Mittel für die Eco-Schemes nicht ausreichen, „um das für Öko-Regelungen vorgesehene Minimum von 25 Prozent der Direktzahlungen einzuhalten”.
Wie die Brüsseler Behörde in dem jetzt vorliegenden „Beobachtungsschreiben” zum deutschen GAP-Strategieplanentwurf feststellt, reichen die Mittel für die Eco-Schemes nicht aus, „um das für Öko-Regelungen vorgesehene Minimum von 25 Prozent der Direktzahlungen einzuhalten”. Inhaltlich stößt sich die EU-Behörde vor allem an aus ihrer Sicht mangelnden Klima- sowie Gewässerschutzmaßnahmen. So müssten bestimmte Elemente des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands (GLÖZ) präzisiert werden. Moniert wird beispielsweise, dass die GLÖZ 3 – Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung – komplett fehle.
So werden bei den Eco-Schemes mit Blick auf die Auswirkungen von Maßnahmen auf die Wasserqualität und -entnahme Verbesserungen eingefordert. Des Weiteren könnten diese nach Meinung der Kommission wirksamer ausgestaltet werden, indem zum Beispiel nichtproduktive Zeiträume für brachliegende Flächen bis zum 1. September verlängert werden. Auch werden ein schärferes Verbot des Einsatzes von Düngemitteln bei einzelnen Maßnahmen sowie eine bessere Definition der Begrünung auf Brachflächen angeregt.
Begründungen nachliefern
Zudem soll Berlin der Kommission zufolge „substanziellere
Begründungen” für bestimmte Maßnahmen nachliefern. Dies gilt in erster
Linie für Anstrengungen zur Senkung der Treibhausgasemissionen sowie zur
Bindung von Kohlenstoff – insbesondere durch Feucht- und Torfgebiete –,
für die Reduzierung der Nährstoffbelastung von Gewässern sowie der
Ammoniakemissionen. In abgeschwächter Weise betrifft dies laut
Kommission auch die Themen Waldgebiete und nachhaltige heimische
Erzeugung sowie Nutzung erneuerbarer Energien.
Es gibt auch Lob der Kommission
Lob gibt es für die von Deutschland eingegangene
Verpflichtung, den Anteil des Ökolandbaus auf 30 Prozent der
bewirtschafteten Fläche bis 2030 erhöhen zu wollen. Allerdings wird die
Bundesrepublik aufgefordert, zu präzisieren, dass die Begünstigten den
GLÖZ-8-Standard – gemeint sind die Regeln zur Stilllegung – einhalten
und sich hinreichend an den Öko-Regelungen beteiligen können. Darüber
hinaus sollte erläutert werden, warum die Umstellung auf den Ökolandbau
nicht in ganz Deutschland im Rahmen des Strategieplans gefördert werden
solle und wie aber dennoch dafür gesorgt werden könne, dass Betriebe in
größerer Zahl umstellten.
Im Weiteren stellen die Brüsseler Beamten zwar fest, dass offenbar
erhebliche nationale Haushaltsmittel für die mit der Landwirtschaft
zusammenhängenden Herausforderungen in Sachen Biodiversität, Klima- und
Umweltschutz zur Verfügung gestellt werden sollen.
Allerdings wird die Bundesregierung angemahnt, zu gewährleisten, dass
diese Mittel auch tatsächlich die gewünschte Wirkung entfalten.
Ungeachtet dessen werden in dem „Beobachtungsschreiben” die
vorgeschlagenen Maßnahmen zur Anpassung der Landwirtschaft an die
Klimarisiken, zum Schutz der Böden und zur Erhaltung der Biodiversität
ausdrücklich begrüßt. Vermisst werden von der Brüsseler Behörde jedoch
Vorhaben zur gezielten Verbesserung besonders empfindlicher Lebensräume
und zum Grünland. Die Bundesregierung wird in dem Zusammenhang
aufgefordert, den Prioritären Aktionsrahmen (PAF) – unter anderem zum
Schutz gefährdeter Lebensräume – stärker zu berücksichtigen und die
Maßnahmen strenger daran auszurichten.
Im Hinblick auf den Tierschutz wird festgestellt, dass entsprechende
Maßnahmen hinterlegt seien. Zugleich werden aber auch „einzelne”
Schwachstellen beklagt; dies betrifft unter anderem das routinemäßige
Kupieren der Schwänze bei Schweinen. Anerkannt wird von der Kommission,
dass es Anstrengungen gebe, den vielen unterschiedlichen Aspekten des
Wissenstransfers sowie der Digitalisierung Rechnung zu tragen.
Strukturen robuster ausgestalten
Angesichts der Krise in der Ukraine wird Deutschland zudem
ersucht, anzugeben, ob es im Einklang mit dem EU-Notfallplan zur
Gewährleistung der Lebensmittelversorgung und der Ernährungssicherheit
spezifische Interventionen oder eine gezielte Strategie erwäge. Ziel
müsse es sein, die Lebensmittelversorgungskette und die
landwirtschaftlichen Strukturen in Deutschland robuster auszugestalten,
damit unterschiedliche Krisenlagen, die sowohl auf natürliche Ursachen
als auch auf den Menschen zurückzuführen sein könnten, zu bewältigen
seien.
Özdemir sieht sich auf richtigem Kurs
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sieht sich durch die Kritik der Kommission am deutschen Strategieplan zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Teilen in seinem Kurs bestätigt. Nicht Klima- und Artenschutz bedrohten die Ernährungssicherung, sondern die Klimakrise und das Artensterben selbst, stellte der Minister am Montag auf Twitter fest. „Beides zerstört die Grundlagen der Landwirtschaft. Gut, dass die Kommission das bestätigt. Mit diesem Rückenwind gehen wir in die Abstimmung mit den Bundesländern”, so der Grünen-Politiker.
Bereits am Tag zuvor hatte er erklärt, dass auch die neue Bundesregierung bei der GAP-23-Planung, die die Vorgängerregierung entworfen habe, Verbesserungsmöglichkeiten sehe. Die Anregungen der Kommission würden sorgfältig mit den Ländern erörtert: „Ernährungssicherheit und Zukunft für unsere Betriebe brauchen ambitionierten Klima- und Artenschutz.”