Pflanzenbau | 13. Dezember 2018

Warnung vor digitalem Stillstand

Von VDMA
Vor den Folgen eines nicht beherzten Breitbandausbaus hat der Fachverband Landtechnik im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) gewarnt.
Solche GPS-gesteuerten Beregnungsanlagen ließen sich über eine 5G-Infrastruktur unter Zuhilfenahme anderer mobiler Geräte wie vorbeifahrender Autos auch ohne Funkmast in ein stabiles Netz einbinden.
Ein digitaler Stillstand hätte nicht nur gravierende Folgen für die Attraktivität ländlicher Räume. Negativ betroffen wären auch die Umwelt, die Landwirte und die Verbraucher, gab Christian Dreyer kürzlich zu bedenken. Anlass für die  Stellungnahme des Vorsitzenden der VDMA Landtechnik vor Bundestagsabgeordneten war die anstehende Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen für die 5G-Technologie. Für diese waren Ende November die Auflagen festgelegt worden. Der VDMA Landtechnik ist ein Interessenverband der Landtechnikindustrie.
Verluste drohen
Bisher wurden keine Auflagen zum 5G-Ausbau auf dem Land definiert und festgelegt. Dreyer warnte nun mit Blick auf die Landwirtschaft vor einem Ertragsrückgang um 20 Prozent bei gleichzeitiger Kostensteigerung um fast ein Drittel und einer Erhöhung des Ausstoßes an Ammoniak, Stickoxiden und Kohlendioxid, sollte es zu einem „digitalen Stillstand” kommen. „Nehmen wir unsere Infrastrukturprobleme auch weiterhin auf die leichte Schulter, vergeben wir auf lange Sicht eine große Chance”, so der Fachverbandsvorsitzende. Nötig sei mehr Druck beim Netzausbau.
Eine ähnliche Forderung erhoben Anfang Dezember auch die beiden Verbandspräsidenten des Deutschen Landkreistages (DLT) und des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (BREKO), Reinhard Sager und Norbert Westfal. Die Versorgung Deutschlands mit leistungsfähigen Mobilfunknetzen dürfe nicht auf die bewohnten Gebiete und die wichtigsten Verkehrstrassen beschränkt werden. Wie das Festnetz gehörten auch sie in den ländlichen Räumen zu den wichtigsten Standortfragen. Die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der ländlichen Räume hänge von einer „tatsächlich flächendeckenden” Verfügbarkeit hochleistungsfähiger digitaler Infrastrukturen ab.
Die heute gegebene unzureichende Netzinfrastruktur verhindert laut VDMA Landtechnik derzeit noch, dass vollständig vernetzte landwirtschaftliche Produktionsketten marktfähig werden. Wer auf dem Acker und im Stall unterwegs sei, sei von Funklöchern und Geschwindigkeitsengpässen umgeben, kritisierte Dreyer. „Von einem digitalen Leitmarkt, den die Bundesregierung einst vollmundig angekündigt hatte, kann in Deutschland bisher keine Rede sein. Dies gilt vor allem für ländliche Gebiete. Wir müssen daher endlich ein Bewusstsein dafür schaffen, dass der ländliche Raum ein wichtiger Innovationsmotor ist”, forderte der Vorsitzende des VDMA Landtechnik. Rein an den Haushalten orientierte Abdeckungsquoten seien zu dessen Versorgung wenig hilfreich. „Wir brauchen eine flächenbezogene Abdeckung”, so Dreyer.
Außerdem setze der VDMA Landtechnik auf dezentrale, wettbewerbliche Anbieterstrukturen im ländlichen Raum. Dafür böte das Konzept der Netz-Mitnutzung, das in der Festnetztelefonie längst etabliert sei, eine „charmante Lösung”. Die Ausbauziele müssten aber auch den täglich steigenden Anforderungen an die Netzqualität und die Netzgeschwindigkeit Rechnung tragen, forderte Dreyer. Benötigt werde eine Infrastruktur mit kapazitiven Reserven und „Luft nach oben”.
Versorgungstiefe wichtiger als Erlöse
Die schnellstmögliche Schließung der Lücken im 4G-Netz erfüllt mittelfristig laut Sager und Westfal nicht die Anforderungen an den Netzausbau auf dem Land. Vielmehr müsse auch sichergestellt werden, dass der in den kommenden Jahren beginnende Aufbau des 5G-Netzes von vornherein auf eine echte, nicht auf die bewohnten Gebiete und die Verkehrstrassen beschränkte Flächendeckung ausgerichtet werde.
„Sollte sich dieses Ziel nicht mit dem Instrument von Versorgungsauflagen erreichen lassen, muss über Alternativen nachgedacht werden”, mahnen die Verbände. Verwiesen wird auf den DLT-Vorschlag für ein neuartiges Vergabeverfahren, bei dem der Zugang zu den Frequenzen von der Bereitschaft abhängig gemacht werden soll, vorrangig die wirtschaftlich nur schwer zu versorgenden Räume zu erschließen. Keinesfalls dürfe es bei der Vergabe von Funkfrequenzen vorrangig um möglichst hohe Versteigerungserlöse gehen. Stattdessen müsse die flächendeckende Versorgung auch der ländlichen Räume im Vordergrund stehen.