Politik | 07. März 2024

Waldeigentümer wollen weniger Bürokratie

Von AgE
Anlässlich der kommenden Europawahl fordern die Waldeigentümer, die Waldbewirtschaftung wieder verstärkt auf Ebene der Mitgliedstaaten zu regeln.
Die Praxis im Forst kommt den Waldeigentümern bei den EU-Regulierungsinitiativen zu kurz.
Die in den letzten Jahren gestartete „Wald-Regulierungsoffensive” aus Brüssel müsse gestoppt werden, so die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW). „Obwohl die EU keine Gesetzgebungskompetenz für die Forstwirtschaft hat, bemächtigt sich die Kommission seit Beginn des Green Deals immer wieder über Umwege der Forst-Themen”, sagte AGDW-Präsident Professor Andreas Bitter am 28. Februar in Berlin. Kritisch sieht die AGDW beispielsweise die EU-Verordnung für
entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR), das Nature Restoration Law (NRL) und das geplante Waldüberwachungsgesetz. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip müsse stattdessen so viel wie möglich auf nationaler und regionaler Ebene geregelt werden, so Bitter. Die teuren Bewirtschaftungsauflagen in der Forstwirtschaft seien angesichts der klimabedingt schwierigen ökonomischen Situation in den Forstbetrieben „kaum noch tragbar”.
Praxisnähe wird vermisst
„Neuen Bürokratiebelastungen, Monitoring- und Berichtspflichten, die mit aller Last insbesondere den Kleinprivatwald treffen, ist eine klare Absage zu erteilen”, heißt es in dem Verbandspapier. Statt einer „einseitigen” Fokussierung auf die ökologischen Leistungen des Forstes müssten auch die wirtschaftlichen und sozialen Aspekte berücksichtigt werden. Aus Sicht der AGDW ist es falsch, dass sich die Waldstrategie von 2021 den Zielen der
Biodiversitätsstrategie von 2020 unterzuordnen habe. Die sei die falsche Reihenfolge: „Erst aus einer sachgerechten Waldstrategie folgt eine wirksame Biodiversitätsstrategie”, betonte Bitter.
Kritisch sehen die Waldeigentümer auch, dass die EU-Kommission die wirtschaftlichen Folgen ihrer Regulierungen nicht ausreichend abschätze und die Branche nicht genügend miteinbeziehe. Es würden „praxisferne Regelungen” entworfen. Beispielsweise habe die EU-Taxonomie-Verordnung von 2020 zur Folge, dass selbst kleine Forstbetriebe gegenüber Kapitalgebern Angaben zum unterirdisch gespeicherten Kohlenstoff machen müssten. Dies sei selbst für wissenschaftliche Einrichtungen kaum zu bewältigen. Auch die nationale Umsetzung der EU-Verordnung Entwaldungsfreie Lieferketten müsse pragmatisch und verhältnismäßig umgesetzt werden.
Kommunen mit Wald sehen sich bevormundet
 
Mit scharfer Kritik reagiert nun auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) auf die Vorstellungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Novelle des Bundeswaldgesetzes. „Der Referentenentwurf konterkariert das Prinzip der kommunalen Selbstbestimmung”, heißt es in einem Schreiben des verbandseigenen Gemeinsamen Forstausschusses „Deutscher Kommunalwald” an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Einschränkungen bei der Baumartenwahl, eine Herabstufung der Holzproduktion, die Begrenzung waldbaulich-betrieblicher Spielräume, Berichts- und Monitoringpflichten sowie Strafvorschriften dokumentierten eine Form von Bevormundung und Misstrauen, die den kommunalen Waldbesitzern nicht gerecht werde. Stattdessen müsse es darum gehen, eine aktive Waldbewirtschaftung durch Handlungsfreiräume zu fördern und Anreize für eine klimaresiliente Waldentwicklung zu setzen.
„Vielfalt ist eine gute Strategie, um für die ungewissen Anforderungen der Zukunft gerüstet zu sein”, betonen die Kommunalwaldvertreter. Ihrer Ansicht nach würde hingegen eine generelle Anhebung waldgesetzlicher Bewirtschaftungsstandards die dringend erforderlichen Spielräume für Förderung und Vertragsnaturschutz schmälern. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Gemeinsame Forstausschuss der Bundesvereinigung davor gewarnt, durch ständig verschärfte Regelwerke die Waldbewirtschaftung immer mehr zu bürokratisieren. Nach dem vorliegenden Referentenentwurf soll sich jedoch die Zahl der Paragraphen fast verdoppeln. „Eine massive Zunahme an Verwaltungs- und Bürokratieaufwand würden die Waldbesitzenden und die Vollzugsbehörden auf Länderebene belasten”, warnen die Ausschussmitglieder. Zu befürchten sei das genaue Gegenteil von Bürokratieabbau und Verfahrensbeschleunigung. Minister Özdemir müsse daher den Referentenentwurf zurückziehen.