„Die Forstförderung ist nicht schlechter aufgestellt als bisher”
eine Gemeinschaftsveranstaltung. Beteiligt waren die Arbeitsgemeinschaft für Höhenlandwirtschaft des BLHV, die Forstkammer Baden-Württemberg und als Einrichtung des Landes die ForstBW.
Helmut Butz von der ForstBW, Regierungspräsidium Freiburg, griff aus den vielfältigen und unübersichtlichen Förderinhalten des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL III) wichtige Aspekte heraus. Die Fördergrundsätze für 2014 bis 2020 seien im Vergleich zur bisherigen Regelung (MEPL II) geändert worden. Hintergrund sei der Wille der EU-Kommission gewesen, die Kontrolle der Maßnahmen zu verschärfen, machte Butz deutlich. Im Gegensatz zur Landwirtschaft seien Maßnahmen im Forst fast nie als jährlich wiederkehrend definierbar und damit auch nicht kontrollierbar. Deshalb könnten zukünftig Maßnahmen zum Boden- und Wasserschutz sowie zur Förderung des Erholungswerts nicht mehr über eine Flächenprämie bezuschusst werden. Stattdessen werden jetzt Investitionen gefördert. Neu am MEPL III ist auch, dass es nur noch zwei Förderungsschienen gibt: die Umweltzulage Wald (UZW) und die Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW). „Die ‚Einkommensverlustprämie‘ (EVP) wird nicht verlängert, bereits bewilligte Maßnahmen werden aber ausgezahlt”, berichtete Butz. Über die Details hat die Badische Bauern Zeitung in der Ausgabe 37 von Seite 11 bis 13 ausführlich berichtet.
Die Frage, ob der neue MEPL besser oder schlechter sei als der alte, beantwortet Butz so: „Insgesamt ist die Forstförderung in dieser neuen Periode zumindest nicht schlechter aufgestellt als bisher.” Bewährtes sei erhalten und durch gutes Neues ergänzt worden. Besonders der Kleinwald werde gestärkt und es seien, wo möglich, auch Vereinfachungen in der Richtlinie vorgenommen worden.
Allerdings sei der kommende Landeshaushalt noch nicht beschlossen und rechtswirksam, er müsse noch von Landtagsgremien beraten und genehmigt werden. Spätestens Anfang des Jahres 2015 soll aber alles in trockenen Tüchern sein. Das ganze Vorhaben stehe dennoch unter dem Vorbehalt „möglicher Überraschungen bei der noch ausstehenden Genehmigung durch die EU”, wie Butz sich ausdrückte, womit das Ministerium Ländlicher Raum aber nicht rechne.
Außerdem sollen Forstbetriebsgemeinschaften in Natura-2000-Gebieten für ihre Mitglieder Sammelanträge stellen können, um über die Bagatellgrenzen hinauszukommen.
Das Ministerium hat folgenden Zeitplan für den Start in die neue Förderperiode:
Ende Januar bis Anfang Februar 2015 sollen im Gemeinsamen Antrag bestimmte Maßnahmen vorzeitig beantragt werden können. Dies sind im Sektor Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW): Erstaufforstung, Umbau zu stabilen Wäldern, Wiederaufforstung, periodische Betriebsplanung und Jungbestandspflege. Im Bereich Umweltzulage Wald (UZW) betrifft es die Förderung der Bewirtschaftung von Wald in Natura-2000-Gebieten. Die anderen Maßnahmen sollen nach und nach folgen.