Waldwirtschaft | 16. Oktober 2014

„Die Forstförderung ist nicht schlechter aufgestellt als bisher”

Von Gernot Raiser
Beim elften Waldbauerntag wurde unter anderem die staatliche Förderung bis 2020 durch Helmut Butz vom Landesbetrieb ForstBW dargestellt. Die anschließende engagierte Diskussion zeigte, dass die Waldbauern daran einiges zu kritisieren haben. Mehr Infos zum Waldbauerntag gibt es in der nächsten BBZ.
Beim sehr gut besuchten Waldbauerntag am 10. Oktober in Eisenbach-Schollach bestand Gelegenheit, Kritik und Anregungen loszuwerden.
Der Schwarzwälder Waldbauerntag, der in Eisenbach-Schollach stattfand, war dieses Jahr
eine Gemeinschaftsveranstaltung. Beteiligt waren  die Arbeitsgemeinschaft für Höhenlandwirtschaft des BLHV, die Forstkammer Baden-Württemberg und als Einrichtung des Landes die ForstBW. 
Helmut Butz von der ForstBW, Regierungspräsidium Freiburg, griff aus den vielfältigen und unübersichtlichen Förderinhalten des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL III) wichtige Aspekte heraus. Die Fördergrundsätze für 2014 bis 2020  seien im Vergleich zur bisherigen Regelung (MEPL II) geändert worden. Hintergrund sei der Wille der EU-Kommission gewesen, die Kontrolle der Maßnahmen zu verschärfen, machte Butz deutlich.  Im Gegensatz zur Landwirtschaft seien Maßnahmen im Forst fast nie als jährlich wiederkehrend definierbar und damit auch nicht kontrollierbar. Deshalb könnten zukünftig Maßnahmen zum Boden- und Wasserschutz sowie zur Förderung des Erholungswerts nicht mehr über eine Flächenprämie bezuschusst werden. Stattdessen werden jetzt Investitionen gefördert. Neu am MEPL III ist auch, dass es nur noch zwei Förderungsschienen gibt: die Umweltzulage Wald (UZW) und die Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW). „Die ‚Einkommensverlustprämie‘ (EVP) wird nicht verlängert, bereits bewilligte Maßnahmen werden aber ausgezahlt”,  berichtete Butz. Über die Details hat die Badische Bauern Zeitung in der Ausgabe 37 von Seite 11 bis 13 ausführlich berichtet.
Die Frage, ob der neue MEPL besser oder schlechter sei als der alte, beantwortet Butz so: „Insgesamt ist die Forstförderung in dieser neuen Periode zumindest nicht schlechter aufgestellt als bisher.” Bewährtes sei erhalten und durch gutes Neues ergänzt worden. Besonders der Kleinwald werde gestärkt und es seien, wo möglich, auch Vereinfachungen in der Richtlinie vorgenommen worden.
8,12 Millionen Euro für 2015/2016
Helmut Butz, ForstBW, Regierungspräsidium Freiburg.
Für forstwirtschaftliche Maßnahmen sind im siebenjährigen MEPL III  insgesamt 57 Millionen Euro vorgesehen. „Für den Landeshaushalt 2015/2016 rechnen wir mit einer Größenordnung von 8,12 Millionen Euro, davon 6,35 Millionen Euro aus nationalen und 1,77 Millionen Euro aus ELER-Mitteln zur Kofinanzierung”, ist Butz zuversichtlich.
 Allerdings sei der kommende Landeshaushalt noch nicht beschlossen und rechtswirksam, er müsse noch von Landtagsgremien beraten und genehmigt werden. Spätestens Anfang des Jahres 2015 soll aber alles in trockenen Tüchern sein. Das ganze Vorhaben stehe dennoch unter dem Vorbehalt „möglicher Überraschungen bei der noch ausstehenden Genehmigung durch die EU”, wie Butz sich ausdrückte, womit das Ministerium Ländlicher Raum aber nicht rechne.
Umweltzulage Wald
Die Umweltzulage Wald (UZW) enthält nach den Worten des Forstdirektors von den alten Fördermöglichkeiten nur noch die Natura-2000-Klausel. Vorgesehen sind 50 Euro pro Jahr und Hektar Waldlebensraumtypfläche. Neu in der Schiene Umweltzulage Wald sei der Fördertatbestand „Habitatbaumgruppen”, der einen freiwilligen Nutzungsverzicht unterstütze. Per Einmalzahlung über den Gemeinsamen Antrag können, je nach ökologischer Wertigkeit, jeweils 50 bis 400 Euro je Habitatbaumgruppe für sieben Jahre Nutzungsverzicht gezahlt werden.
Außerdem sollen Forstbetriebsgemeinschaften in Natura-2000-Gebieten für ihre Mitglieder Sammelanträge stellen können, um über die Bagatellgrenzen hinauszukommen.
Nachhaltige Waldwirtschaft
Neu gestaltet in der Förderschiene Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)  ist unter anderem die Förderung von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen. „Hier gibt es einige deutliche Änderungen”, betonte Butz. Zum Beispiel werde die Förderung von Erstinvestitionen wegfallen. Auf eine neue Grundlage wird die Förderung der Geschäftsführungskosten gestellt: Um die Professionalität und Selbständigkeit der Forstbetriebsgemeinschaften zu verbessern, wird die Anstellung hauptamtlicher Geschäftsführer fünf Jahre lang bezuschusst. Im ersten Jahr mit 90 %, im fünften Jahr mit 50 %. Es darf kein 450-Euro-Job, sondern muss ein voll sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis  für einen forstlich ausgebildeten Menschen sein. Außerdem wird die Erstellung eines Geschäftsplanes gefordert und mit 90 % der Aufwendungen gefördert. Unverändert bleibt die Förderung der Bündelung des Holzangebotes. Waldpflegeverträge werden mit bis zu 100 Euro je Vertrag und Jahr bezuschusst.
Das Ministerium hat  folgenden Zeitplan für den Start in die neue Förderperiode:
Ende Januar bis Anfang Februar 2015 sollen im Gemeinsamen Antrag bestimmte Maßnahmen vorzeitig beantragt werden können. Dies sind im Sektor Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW): Erstaufforstung, Umbau zu stabilen Wäldern, Wiederaufforstung, periodische Betriebsplanung und Jungbestandspflege. Im Bereich Umweltzulage Wald (UZW) betrifft es die Förderung der Bewirtschaftung von Wald in Natura-2000-Gebieten. Die anderen Maßnahmen sollen nach und nach folgen.