Politik | 06. August 2020

Den Wald besser vor Wild schützen

Von AgE
Einen „angemessenen Ausgleich zwischen Wald und Wild” verspricht sich der Bund von der umstrittenen Novellierung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG). Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat vergangene Woche dazu einen Referentenentwurf vorgelegt.
Schon im September will die Bundesregierung über die Vorlage zum neuen Bundesjagdgesetz entscheiden.
„Mit dem Gesetz wollen wir einen tragfähigen Ausgleich zwischen Wald und Wild erreichen und gewährleisten, dass Jungpflanzen auch ohne Zaunschutz aufwachsen können. Das ist entscheidend für den klimaresistenten Waldumbau”, erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner anlässlich der Vorstellung des Referentenentwurfs. Mit der Neufassung des Bundesjagdgesetzes soll außerdem eine bundeseinheitliche Regelung für die Zertifizierung von Büchsenmunition mit optimaler Tötungswirkung bei gleichzeitiger Bleiminimierung geschaffen werden. „So wenig Blei wie nötig, so viel Tierschutz wie möglich – das ist die Maxime”, so die CDU-Politikerin. Für einen verbesserten Tierschutz und eine erhöhte Sicherheit bei der Jagd soll ein Schießübungsnachweis zur Voraussetzung für die Teilnahme an einer Gesellschaftsjagd werden. Bei der Jäger- und Falknerausbildung soll es künftig bundeseinheitliche Vorgaben für höhere und umfassendere Anforderungen geben. Daneben will Ministerin Klöckner mit dem Gesetzentwurf die Ergebnisse ihres Waldgipfels vom September 2019 umsetzen. So soll unter anderem die behördliche Abschussplanung für Rehwild abgeschafft werden.
Eigenverantwortlichkeit gefragt
Stattdessen setzt der Bund auf Eigenverantwortlichkeit vor Ort, mit direkten Absprachen zwischen der Jagdgenossenschaft beziehungsweise Grundeigentümer und dem jeweiligen Jagdausübungsberechtigten. Eine Waldverjüngung soll künftig im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen möglich sein. Dazu sollen mit der Novelle der Hegebegriff sowie verschiedene Zielvorgaben im Bundesjagdgesetz ergänzt werden. Der Gesetzentwurf geht nun zunächst in die Verbändeanhörung und nach der Sommerpause ins Kabinett. Schon im September will die Bundesregierung über die Vorlage entscheiden.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßte den wissensbasierten und praxisorientierten Ansatz der Jagdrechtsnovelle. Eine vereinheitlichte Jägerausbildung und -prüfung decke sich ebenso mit Forderungen der Jägerschaft wie der Mindestumfang für den Unterricht in Jagdschulen. Ebenfalls positiv bewertet man beim DJV die geplante bundesweite Einführung eines Schießübungsnachweises. Über geplante Änderungen des Bundesjagdgesetzes, die einen angemessenen Ausgleich zwischen Wald und Wild herstellen sollen, dauerten die Beratungen der Verbandsgremien derzeit noch an. Eine detaillierte Stellungnahme dazu wolle man bis Mitte August vorlegen, kündigte der DJV an. Der Verband sieht die Jäger Deutschlands grundsätzlich in der Pflicht, auf Aufforstungsflächen die Jagd zum Schutz von Forstpflanzen zu intensivieren und so den Waldumbau zu fördern. Forstliche Schutzmaßnahmen seien allerdings ebenso notwendig. Junge Bäume benötigen beispielsweise Schutz vor schnell wachsenden Pflanzen wie Brombeere oder Adlerfarn. Ein Waldumbau „nur mit dem Gewehr” funktioniere nicht.
Verbände der Forstwirtschaft zeigten sich enttäuscht von dem Entwurf. Mischwälder als probate Antwort auf den Klimawandel könnten nur gelingen, wenn die jagdliche Situation dies zulasse, erklärten der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) und die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die Novelle des Bundesjagdgesetzes müsse deshalb deutlich weiter gehen.