Einen „angemessenen Ausgleich zwischen Wald und Wild” verspricht sich der Bund von der umstrittenen Novellierung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG). Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat vergangene Woche dazu einen Referentenentwurf vorgelegt.
Schon im September will die Bundesregierung über die Vorlage zum neuen Bundesjagdgesetz entscheiden.
„Mit dem Gesetz wollen wir einen tragfähigen Ausgleich zwischen Wald und Wild erreichen und gewährleisten, dass Jungpflanzen auch ohne Zaunschutz aufwachsen können. Das ist entscheidend für den klimaresistenten Waldumbau”, erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner anlässlich der Vorstellung des Referentenentwurfs. Mit der Neufassung des Bundesjagdgesetzes soll außerdem eine bundeseinheitliche Regelung für die Zertifizierung von Büchsenmunition mit optimaler Tötungswirkung bei gleichzeitiger Bleiminimierung geschaffen werden. „So wenig Blei wie nötig, so viel Tierschutz wie möglich – das ist die Maxime”, so die CDU-Politikerin. Für einen verbesserten Tierschutz und eine erhöhte Sicherheit bei der Jagd soll ein Schießübungsnachweis zur Voraussetzung für die Teilnahme an einer Gesellschaftsjagd werden. Bei der Jäger- und Falknerausbildung soll es künftig bundeseinheitliche Vorgaben für höhere und umfassendere Anforderungen geben. Daneben will Ministerin Klöckner mit dem Gesetzentwurf die Ergebnisse ihres Waldgipfels vom September 2019 umsetzen. So soll unter anderem die behördliche Abschussplanung für Rehwild abgeschafft werden.
Eigenverantwortlichkeit gefragt
Stattdessen setzt der Bund auf
Eigenverantwortlichkeit vor Ort, mit direkten Absprachen zwischen der
Jagdgenossenschaft beziehungsweise Grundeigentümer und dem jeweiligen
Jagdausübungsberechtigten. Eine Waldverjüngung soll künftig im
Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen möglich sein. Dazu sollen mit der
Novelle der Hegebegriff sowie verschiedene Zielvorgaben im
Bundesjagdgesetz ergänzt werden. Der Gesetzentwurf geht nun zunächst in
die Verbändeanhörung und nach der Sommerpause ins Kabinett. Schon im
September will die Bundesregierung über die Vorlage entscheiden.
Der
Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßte den wissensbasierten und
praxisorientierten Ansatz der Jagdrechtsnovelle. Eine vereinheitlichte
Jägerausbildung und -prüfung decke sich ebenso mit Forderungen der
Jägerschaft wie der Mindestumfang für den Unterricht in Jagdschulen.
Ebenfalls positiv bewertet man beim DJV die geplante bundesweite
Einführung eines Schießübungsnachweises. Über geplante Änderungen des
Bundesjagdgesetzes, die einen angemessenen Ausgleich zwischen Wald und
Wild herstellen sollen, dauerten die Beratungen der Verbandsgremien
derzeit noch an. Eine detaillierte Stellungnahme dazu wolle man bis
Mitte August vorlegen, kündigte der DJV an. Der Verband sieht die
Jäger Deutschlands grundsätzlich in der Pflicht, auf Aufforstungsflächen
die Jagd zum Schutz von Forstpflanzen zu intensivieren und so den
Waldumbau zu fördern. Forstliche Schutzmaßnahmen seien allerdings ebenso
notwendig. Junge Bäume benötigen beispielsweise Schutz vor schnell
wachsenden Pflanzen wie Brombeere oder Adlerfarn. Ein Waldumbau „nur mit
dem Gewehr” funktioniere nicht.
Verbände der Forstwirtschaft zeigten sich enttäuscht von dem Entwurf. Mischwälder als probate Antwort auf den Klimawandel könnten nur
gelingen, wenn die jagdliche Situation dies zulasse, erklärten der
Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) und die Arbeitsgemeinschaft
Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) in einer gemeinsamen
Stellungnahme. Die Novelle des Bundesjagdgesetzes müsse deshalb deutlich
weiter gehen.