Wachstumschancen mit den Bauern nutzen
Erneut werfen die Verbände der Bundesregierung vor, sie schließe in ihrem Entwurf land- und forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Betriebe mit Primärerzeugung faktisch von der geplanten Investitionsprämie aus, und das nur, um eine europarechtliche Einzelnotifizierung zu vermeiden. „Diese gravierende Benachteiligung innerhalb der Wirtschaftszweige ist inakzeptabel”, heißt es in dem Schreiben. Umso wichtiger sei es, den Betrieben äquivalente steuerliche Instrumente zur Verfügung zu stellen, wie die Entfristung der Tarifglättung und die Anhebung der Gewinngrenze für Investitionsabzugsbeträge in § 7g Einkommensteuergesetz (EstG).
Daneben weisen die Verbände erneut auf ein steuerliches Hindernis beim Ausbau der erneuerbaren Energien hin. Dringend erforderlich sei eine steuerrechtliche Klarstellung, dass eine mit einer PV-Freiflächenanlage bebaute landwirtschaftliche Fläche bewertungsrechtlich für Zwecke der Grundsteuer sowie der Erbschaft- und Schenkungssteuer weiter dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet bleibe. Zur Akzeptanz dieser Flächenfreigabe benötigten die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe schnell Planungssicherheit, um die sonst erheblichen steuerlichen Nachteile zu vermeiden.