Politik | 09. November 2023

Wachstumschancen mit den Bauern nutzen

Von AgE/rm
Maßgebliche Verbände haben ihre Kritik bekräftigt, der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein Wachstumschancengesetz vernachlässige die Belange der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus.
Die Verbände werten die vorgesehene weitere Absenkung des Pauschalierungssteuersatzes als falsches Signal.
In einem gemeinsamen Schreiben an die Abgeordneten des Bundestages fordern der Deutsche Bauernverband (DBV), der Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen (HLBS), die Familienbetriebe Land- und Forst und der Zentralverband Gartenbau (ZVG) steuerliche Entlastungen für die Betriebe der „grünen” Branche. Das gemeinsame Schreiben entspricht auch vollumfänglich dem Anliegen des BLHV.
Erneut werfen die Verbände der Bundesregierung vor, sie schließe in ihrem Entwurf land- und forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Betriebe mit Primärerzeugung faktisch von der geplanten Investitionsprämie aus, und das nur, um eine europarechtliche Einzelnotifizierung zu vermeiden. „Diese gravierende Benachteiligung innerhalb der Wirtschaftszweige ist inakzeptabel”, heißt es in dem Schreiben. Umso wichtiger sei es, den Betrieben äquivalente steuerliche Instrumente zur Verfügung zu stellen, wie die Entfristung der Tarifglättung und die Anhebung der Gewinngrenze für Investitionsabzugsbeträge in § 7g Einkommensteuergesetz (EstG).
Pauschalierende Landwirte benachteiligt
Als falsches Signal werten die Verbände die vorgesehene weitere Absenkung des Pauschalierungssteuersatzes von 9,0 Prozent auf 8,4 Prozent. Eine solche deutliche und bewusst erfolgte Benachteiligung der pauschalierenden Landwirte durch Verzerrungen im Berechnungssystem und die Definition der Berechnungszeiträume sei nicht hinnehmbar.
Daneben weisen die Verbände erneut auf ein steuerliches Hindernis beim Ausbau der erneuerbaren Energien hin. Dringend erforderlich sei eine steuerrechtliche Klarstellung, dass eine mit einer PV-Freiflächenanlage bebaute landwirtschaftliche Fläche bewertungsrechtlich für Zwecke der Grundsteuer sowie der Erbschaft- und Schenkungssteuer weiter dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet bleibe. Zur Akzeptanz dieser Flächenfreigabe benötigten die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe schnell Planungssicherheit, um die sonst erheblichen steuerlichen Nachteile zu vermeiden.