Waldwirtschaft | 05. Dezember 2019

Verträge für Waldinspektion jetzt verfügbar

Von Ministerium Ländlicher Raum
Waldinspektionsverträge können zum Jahresanfang 2020 abgeschlossen werden. Bestandteile des pdf-Dokuments sind auch ein Förderantrag, eine De-minimis-Erklärung und eine De-minimis-Bescheinigung.
Genau hinschauen ist im Wald ein Gebot der Stunde.
Ein Muster eines Waldinspektionsvertrages steht im Internet unter www.landwirtschaft-bw. info > Agrarpolitik und Förderung > Förderwegweiser > Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen > Privatwaldbetreuung > Rechtsgrundlagen > Waldinspektionsvertrag.
Das Dokument wird bald ebenfalls im Förderwegweiser zur Verfügung stehen. Die Anlage eines Waldinspektionsvertrages (PW6) in FOKUS 2000 ist zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Der Waldinspektionsvertrag richtet sich an Waldbesitzer mit einer forstlichen Betriebsfläche bis unter 30 Hektar. Einen geförderten Waldinspektionsvertrag können im Rahmen der Vorgaben der zukünftigen VO und VwV auch Bewirtschaftungsgemeinschaften einzelner Waldbesitzender für ihre forstliche Betriebsfläche nach § 3 Absatz 1 Forsteinrichtungsverordnung erhalten, sofern die arrondierte Fläche mindestens drei Hektar groß ist.
Der Waldinspektionsvertrag umfasst einen jährlichen Inspektionsbegang mit Bericht. Die Vorbereitung und Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen können im Rahmen der geförderten fallweisen Betreuung erfolgen. Hierfür ist der zusätzliche Abschluss einer Privatwald-Vereinbarung (PW1)  notwendig.