Tierhaltung | 17. Dezember 2020

Veranstaltungsreihe: Perspektiven für die Schweinehaltung

Von Nadine Lang, LSZ Boxberg
Mit einer Veranstaltungsreihe möchte das Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg (LSZ) gemeinsam mit dem Schweinezuchtverband Baden-Württemberg die Schweinehalterinnen und Schweinehalter im Südwesten auf dem Weg in die Zukunft begleiten.
Ferkelerzeuger sind besonders von den gesetzlichen Änderungen betroffen. Sie müssen schon in den nächsten Jahren Betriebs- und Umbaukonzepte vorlegen.
Die Schweinehaltung in Deutschland steckt aktuell in einer tiefen Krise. Bedingt durch Covid-19 und die Afrikanische Schweinepest (ASP) sind die Preise im Keller. Dazu kommen der kritische Blick der Öffentlichkeit und die schwindende gesellschaftliche Akzeptanz für schweinehaltende Betriebe. In diesem Jahr wurden zudem auch seitens der Politik Entscheidungen getroffen, die für die zukünftige Schweinehaltung von großer Bedeutung sind und als „Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland” überschrieben sind.
Die Entwicklung im Überblick
Änderungen des gesetzlichen Rahmens in den nächsten zwanzig Jahren (Rot: Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung; hellblau: Änderungen in Verbindung mit dem staatlichen Tierwohlkennzeichen; dunkelblau: Empfehlungen der Borchert-Kommission)
Im Februar 2020 wurden die Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung – der sogenannten Borchert-Kommission – veröffentlicht, die einen gangbaren Weg der Transformation der Nutztierhaltung aufzeigen. Das Ziel des Kompetenznetzwerks ist es, die Nutztierhaltung in Deutschland zukunftsfähig zu machen und die gesellschaftliche Akzeptanz zurückzugewinnen. Sie empfiehlt der Bundesregierung einen langfristig angelegten Transformationsprozess mit tierartspezifischen Zielen, Umsetzungszeitplänen und Finanzierungsstrategien, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Nutz-
tierhaltung zu gewährleisten.
Am 3. Juli 2020 hat der Bundestag ohne Gegenstimmen für die konsequente Umsetzung der Empfehlungen gestimmt, ebenso haben die Mitglieder der Sonder-Agrarministerkonferenz am 27. August 2020 einstimmig dafür gestimmt. Die Empfehlungen beziehen sich vor allem auch auf die staatliche Tierwohlkennzeichnung: Darin wird vorgeschlagen, im Jahr 2030 die Stufe eins des zuvor freiwilligen staatlichen Tierwohlkennzeichens zum gesetzlichen Standard zu machen und im Jahr 2040 die Stufe zwei. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat nun eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die sich vor allem mit dem Thema Finanzierung befassen soll. Die Ergebnisse sollen bei der nächsten Frühjahrs-Agrarministerkonferenz 2021 vorgestellt werden.
Zudem wurde am 3. Juli dieses Jahres die überarbeitete Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) vom Bundesrat verabschiedet, welche unter anderem die Gruppenhaltung im Deckbereich in spätestens acht Jahren nach Inkrafttreten vorschreibt. Im Abferkelstall müssen die Bewegungsbuchten mit einer Größe von mindestens 6,5 Quadratmetern bis in fünfzehn Jahren umgesetzt werden.
Die sich durch diese Entscheidungen in den nächsten zwanzig Jahren verändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Schweinehalter sind im Zeitstrahl dargestellt.
Vor allem die Ferkelerzeuger sind davon schon jetzt massiv betroffen, da sie für die Um- und Neubauten im Deckbereich schon innerhalb von drei Jahren (nach Inkrafttreten der TierSchNutztV) ein Betriebs- und Umbaukonzept vorlegen müssen und für eine langfristige Bewirtschaftung dieser Ställe schon jetzt die zukünftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden sollten. 
Online-Veranstaltungen zur Orientierung
Das Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg (LSZ) möchte die Schweinehalterinnen und
-halter in Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Schweinezuchtverband Baden-Württemberg (German Genetic) in
einer Veranstaltungsreihe über die Entwicklungsperspektiven informieren und sie bei ihren Entscheidungsprozessen intensiv begleiten. Im Rahmen dieser Entwicklungen ist die gesam
te Wertschöpfungskette der Schweinefleischerzeugung und -vermarktung gefragt. Dabei sind neben den Tierwohlaspekten die regionale Qualität und Herkunft  zentrale Punkte. Die Ferkelerzeugung nimmt die erste Position in der Kette ein und muss deshalb besonders beachtet werden. Dazu wird auch eine Wertschätzung im ökonomischen Sinne existenziell wichtig sein.
Die Veranstaltungen finden im Rahmen des Verbundprojekts „Netzwerk Fokus Tierwohl” statt und werden gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Projektträger ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). 
Terminübersicht
  • 12. und 13. Januar 2021: Informationen zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, der Tierwohlkennzeichenverordnung und zu den Beschlüssen der Borchert-Kommission. Diese Veranstaltung wird zweimal mit dem gleichen Programm angeboten.
  • Ende Februar/Anfang März 2021: Zukunftsfähige Haltungssysteme – Erfahrungen aus Projekten und Kosten.
  • Anfang Juni 2021: Rechtliche Rahmenbedingungen – aktueller Stand (Baurecht, TA-Luft, Ergebnisse Machbarkeitsstudie, Finanzierung und Weiteres), Vermarktungspotenziale.
  • Oktober 2021: Diskussionsplattform: Die Fragen zu den in den drei vorherigen Veranstaltungen behandelten Themen sollen durch Fachexperten beantwortet werden.
Alle Veranstaltungen sollen im Online-Format über „Webex” stattfinden; die Teilnahme ist kostenfrei. Interessierte können sich bis zum 8. Januar 2021 für den ersten Termin anmelden unter lsz.landwirtschaft-bw.de. Dort findet sich auch ein detailliertes Programm zum Herunterladen. Die Zugangsdaten werden einige Tage vor der Veranstaltung versendet.