Und wohin mit den Althennen?
Hinzu kommt, dass kleine Partien bei den großen Schlachtunternehmen für Suppenhennen einen logistischen Mehraufwand bedingen und somit die Kosten bzw. den Ertrag des Unternehmens mindern. Einer von zwei Großschlachtbetrieben für Althennen in Deutschland gibt an, künftig keine Herden von unter 1000 Tieren mehr abholen zu wollen. Im Gegenzug hören immer mehr kleinere Schlachtereien auf, weil gesetzliche Auflagen und Kosten steigen. Diese Situation dürfte vor dem Hintergrund weiterer in Betrieb gehender Mobilställe irgendwann zum Problem werden, wenn die Betriebe nicht beim Start schon ein schlüssiges Vermarktungskonzept für ihre Althennen stehen haben. Einzelne Bundesländer fordern solche Konzepte bei Genehmigungs- oder Förderverfahren bereits ein.
Mit dem Wachstum des Mobilhennenbestandes wuchsen auch stetig die Anforderungen der zuständigen Genehmigungsbehörde. Es musste in ein Kühlhaus für Geflügel und ein Gefrierhaus investiert werden, weiterhin in Verpackungs- und Verarbeitungsraum, Sozialräume für Mitarbeiter, Packstelle für Eier, Gewerbeküche, Büroräume, Lager und natürlich einen kleinen Laden. Ein Umbau, der im sechsstelligen Bereich lag, war überhaupt nicht mehr zu vermeiden. Finanziell ein ordentlicher Schluck aus der Pulle, aus heutiger Sicht für Margit Jung aber ein Schritt in die richtige Richtung für die betriebliche Weiterentwicklung. Ihrer Ansicht nach stirbt die Generation, die regelmäßig Suppenhühner kauft und verarbeitet, langsam aus. Mit dieser Erkenntnis und vielen Überlegungen wurde die Genehmigungserlangung zur Verarbeitung ihrer Suppenhühner im eigenen Betrieb in Angriff genommen, jüngst wurde die EU-Zulassung zur Vermarktungsmöglichkeit an den LEH aufgesattelt.
Grundvoraussetzung für die Verarbeitung ist die Schlachtung der Althennen in einem EU-Betrieb. Ohne die EU-Nummer des Schlachtbetriebes ist eine Verarbeitung nicht gestattet. Wer diesen Schritt angeht, darf vor Dokumentationspflichten keine Angst haben: HACCP-Konzept, Rückstellproben, Kennzeichnung der Chargen und Speicherung von Autoklavierungsdiagrammen sind nur ein Bruchteil der Pflichten, die auf einen solchen Betrieb zu kommen.
Lange bevor eine EU-Zulassung angegangen wird, muss man sich über die Art der Verpackung Gedanken machen. Hühnersuppe ist ein empfindliches Produkt und kippt schnell um. Hier kommt nur eine thermische Haltbarmachung in Frage. Eine Halbkonserve muss nach dem Kochdurchgang durchgehend gekühlt werden und ist maximal sechs Monate haltbar.
Spielt ein Mobilhalter mit dem Gedanken, seine Schlachthennen verarbeiten zu lassen, muss er sich über die Größenordnungen im Klaren sein: 160 Legehennen ergeben in der Verarbeitung schnell 350 bis 400 Gläser Suppe mit circa 380 ml Inhalt. Nicht jeder Landwirt hat entsprechend große Kühlräume, um diese Mengen zu lagern, ganz zu schweigen von rund 1000 Gläsern aus einem Mobilstall mit 400 Althennen.
Eine Vollkonserve dagegen kann ungekühlt überall stehen und hat ein Mindesthaltbarkeitsdatum von zwölf Monaten. Hier macht sich die Anschaffung eines Autoklaven allemal bezahlt. Bei der Anschaffung dieses Gerätes und sonstigen Einrichtungsgegenständen kommen schnell noch einmal 30000 Euro zusätzlich ins Spiel. Hinzu kommen Kosten für Autoklavenschulungen, EU-Zulassung, Produktbeprobungen, Gewerbeanmeldung, Arbeitskleidung, Etikettenprüfung, Druckkosten, Verpackungslizenzen und sonstige Entsorgungskosten.
Eine grundlegende, erfolgsabhängige Entscheidung trifft der Verarbeiter bei der Wahl der Verpackung. Suppe im Glas oder Weckglas bietet sich hier an. Der Verbraucher möchte sehen, was er kauft. Die Optik der Hühnersuppe und ein ansprechendes Etikett tragen entscheidend zum Erfolg der Vermarktung bei.
Der Betrieb Jung verarbeitet für Mitglieder des Bundesverbandes wahlweise Hühnersuppe im Glas mit oder ohne Gemüse und Fond im Lohn. Für ein Glas Hühnersuppe mit Gemüse lassen sich je nach Region des Betriebes fünf bis sechs Euro erzielen in der Direktvermarktung. Hühnersuppe ist Saisonware, die absatzstärkste Zeit ist von September bis April.