Politik | 04. Mai 2023

Thema Holzheizung befeuert Widerstand

Von AgE
Die heftige Kritk am Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) reißt nicht ab. Kern der Kritik aus den Reihen der Waldbewirtschafter sind die darin enthaltenen Verbots- und Auflagenpläne für Holzheizungen.
Die Benachteiligung von Holzheizungen im Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium ruft in der Holzenergiebranche Kopfschütteln hervor.
Gegen den im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgesehenen Umgang mit Holz- und Pelletheizungen in Neubauten regt sich Unmut in der SPD. Auch die bayerische Landtagsfraktion der Grünen und die Holzenergiebranche wollen den Betrieb von Holzheizungen weiter ermöglichen. „Wir müssen alle klimafreundlichen Möglichkeiten nutzen und dürfen keine Wärmetechnologie von vornherein ausschließen”, forderte der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Schätzl, am 26. April in Berlin. Seine Fraktion werde sich im anstehenden parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass feste und flüssige Biomasse auch für den Neubau auf die erforderliche Quote angerechnet werden kann, kündigte der SPD-Politiker an. Holz sei eine legitime Heizquelle und müsse es  bleiben. Der Brennstoff Holz sei sicher, regional verfügbar und erneuerbar.
Den Korrekturbedarf im vorliegenden Gesetzentwurf betonte auch SPD-Agrarsprecherin Susanne Mittag. Ihrer Auffassung nach muss bei der Umsetzung des Gesetzes, bei den Fristen und bei der Praktikabilität dringend nachgebessert werden. Dabei seien die besonderen Aspekte des ländlichen Raums zu berücksichtigen.
Gegenwind erhält der Entwurf von Bundeswirtschaftsminister  Robert Habeck auch von der eigenen Partei: Die Grünen in Bayern setzen sich laut ihrer agrarpolitischen Sprecherin Gisela Sengl dafür ein, dass Heizen mit Holz auch künftig in neu gebauten Häusern möglich sein wird. Gerade in Bayern sei diese Art der Holznutzung wegen der kurzen Wege, dem Kreislaufgedanken und dem Erhalt der Kulturlandschaft nachhaltig, erklärte die bayerische Landtagsabgeordnete am 27. April in München. Die Landtagsfraktion der Grünen habe deshalb  Änderungsvorschläge an die Bundesregierung weitergeleitet.
Ihre scharfe Kritik an der aktuellen Fassung des Entwurfs untermauerten derweil Akteure der gesamten Wertschöpfungskette Holzenergie. Eine Verbändeallianz macht sich  dafür stark, dass die Holzenergie im GEG gestärkt wird. Die betroffenen Verbände sehen den Waldumbau sowie die Zukunft der regionalen Energieversorgung im ländlichen Raum durch die Novelle gefährdet. Denn für Waldeigentümer sei die Vermarktung von Restholz als Brennholz eine wichtige Einnahmequelle, um den klimaresilienten Waldumbau zu finanzieren. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Auflagen für neue Holzheizungen und die „Diskriminierung der Holzenergie bei Bestandsgebäuden” machten das Heizen mit Holz „unattraktiv”. Die Branche fordert daher die Bundestagsabgeordneten erneut auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen.
Ministerium dementiert Verbot
„Der Einbau von Biomasse-Heizungen in Neubauten ist an sich nicht verboten”, stellte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums am 24. April in Berlin klar. Mit Biomasse könne allerdings im Neubau die Pflicht zur Nutzung von mindestens 65Prozent erneuerbaren Energien nicht erfüllt werden. Hybride Varianten, beispielsweise mit einer Wärmepumpe, würden das jedoch möglich machen, so das Wirtschaftsministerium.  Da nachhaltig erzeugte Biomasse nur begrenzt verfügbar sei und durch Nachfrage in verschiedenen Sektoren voraussichtlich teurer werde, sollte diese Option dem Ministerium zufolge nur in Bestandsgebäuden genutzt werden, wo andere Lösungen nicht sinnvoll oder machbar seien. Der Einbau von Holzheizungen solle zudem  weiterhin gefördert werden; Kaminöfen zählten allerdings nicht dazu.
Die Novelle des GEG soll noch vor der Sommerpause den Bundestag und den Bundesrat passieren, damit das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Die  Neuregelungen betreffen dann aber zunächst nur neu eingebaute Heizungen. Alle bestehenden fossilen Heizungsanlagen sollen noch bis 2044 ohne Umbau weiter betrieben werden dürfen. Hintergrund ist, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral werden will.