Pflanzenbau | 28. August 2014

Schnitt von Streuobstbäumen wird gefördert

Von red
Die Pflege von Streuobstbäumen sowie die Vermarktung von Produkten aus dem Streuobstanbau sollen künftig im Rahmen der Streuobstkonzeption des Landes gefördert werden. Landwirtschaftsminister Bonde stellte das Konzept am Montag auf der Landesgartenschau in Schwäbisch Gmünd vor.
 „Mit der Streuobstkonzeption Baden-Württemberg bündeln wir Maßnahmen, die die Streuobstwiesen erhalten, und bieten neue Fördermöglichkeiten an. Wir wollen zudem mit vorbildlichen Beispielen aus der Praxis aufzeigen, wie sich engagierte Stücklesbesitzer, Vereine und Betriebe erfolgreich für die Streuobstwiesen einsetzen”, sagte Landwirtschaftsminister Alexander Bonde bei der Vorstellung der Streuobstkonzeption Baden-Württemberg am 25. August im Streuobstzentrum auf der Landesgartenschau.
15 Euro pro Baum...
Unterstützt wird auch die Vermarktung von Produkten aus dem Streuobstanbau.
„Streuobstwiesen können nur erhalten werden, wenn sie gepflegt und genutzt werden. Leider sind viele Streuobstbäume durch den schlechten Pflegezustand bedroht”, so Bonde. Daher hat die  Landesregierung in der Streuobstkonzeption als neue Fördermöglichkeit das Modul Baumschnitt verankert. Mehr als die Hälfte der Streuobstwiesen im Land sind in privater Hand. Gefördert werden soll deshalb auch der Baumschnitt durch Privatpersonen, die Streu-obstwiesen bewirtschaften. Mit 15 Euro je Baum wird künftig der fachgerechte Baumschnitt von Kern- und Steinobstbäumen auf Streuobstwiesenflächen gefördert. Mit den kommunalen Landesverbänden wurde vereinbart, förderrechtlich die Option zu schaffen, dass interessierte Gemeinden noch einmal 5 Euro je Baum drauflegen können. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen die Initiativen, Vereine und Gemeinden die zu pflegenden Bäume mit  einem fünfjährigen Schnittkonzept anmelden. Die Maßnahme Baumschnitt muss noch von  der EU-Kommission notifiziert werden.
Die Pflege und Bewirtschaftung der Streuobstwiesen im Land wird außerdem durch das neue Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) und durch die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) unterstützt. „Mit FAKT honorieren wir die Pflege und die umweltfreundliche Bewirtschaftung unserer Kulturlandschaft und würdigen so Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte für die Gesellschaft. Gefördert wird die aufwendige Grünlandpflege unter und zwischen den Bäumen einer Streuobstwiese mit 2,50 Euro pro Baum”, erklärte der Minister. Auch über die Landschaftspflegerichtlinie kann Unterstützung beantragt werden. „Mit LPR fördern wir Maßnahmen zum Naturschutz und zur Landschaftspflege wie beispielsweise die erneute Nutzung unbewirtschafteter Streuobstflächen oder die Anschaffung von mobilen Saftpressen”, so Bonde. Voraussetzung hierfür sei, dass die Streuobstfläche in einem Schutz- oder Projektgebiet nach LPR liege. Für Agrarumweltmaßnahmen und Landschaftspflege gebe es in der neuen Förderperiode jährlich nun 139 Mio. Euro statt wie bisher 129 Mio. Euro. Bei ökologisch bewirtschafteten Streuobstwiesen könne auch die Ökolandbauförderung in Anspruch genommen werden. Außerdem sehe die Streuobstkonzeption einen Kostenzuschuss von bis zu 200 Euro für die Öko-Kontrolle vor.  „Wir setzen auf die Pflege und Bewirtschaftung der Streuobstbestände im Land. Wir wollen daher keine darüber hinausgehende Unterschutzstellung, wie sie von manchen Umweltverbänden gefordert wird. Die Streuobstwiesen sind bereits durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Die Diskussion über den Schutzstatus der Streuobstwiesen bringt die Pflege nicht voran”, sagte Bonde.
...und Hilfe bei der Vermarktung
Damit die regionalen Streuobstprodukte am Markt platziert werden können, unterstützt die Landesregierung außerdem Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen, die deren Absatz verbessern, und fördert Aufpreisinitiativen. Voraussetzung für diese Förderung ist unter anderem, dass keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel oder synthetische Düngemittel eingesetzt werden und das Streuobst regional verwertet wird.
 Auch Keltereien und landwirtschaftliche Betriebe werden durch die Landesregierung unterstützt. „Keltereien sind unersetzlich im Streuobstbau, da sie einen großen Teil des Mostobstes verarbeiten. Daher fördert Grün-Rot Investitionen in die Herstellung und Lagerung von Direktsäften sowie qualitätsverbessernde Maßnahmen”, so Bonde. Die Landesregierung unterstützt außerdem Diversifizierungsmaßnahmen landwirtschaftlicher Betriebe. Gefördert werden beispielsweise Investitionen in Brennereien und Mostereien sowie in gastronomische und touristische Angebote. 
Neu: Streuobst-Koordinationsstelle
In Baden-Württemberg engagieren sich viele Vereine, Streuobstinitiativen, Aufpreisinitiativen, Gemeinden und Privatpersonen für die Streuobstwiesen. Um deren Wissen und Erfahrungen zu bündeln, Projekte vernetzen und Fragen beantworten zu können, hat die Landesregierung eine Streuobstkoordinationsstelle eingerichtet. Diese informiert Interessierte gezielt, beispielsweise über das Streuobstportal des Landes. Dort stehen neben vielfältigen Informationen aktuelle Termine, Ergebnisse aus Forschungsprojekten sowie Fortbildungs- und Beratungsangebote rund um Streuobst zum Abruf bereit. Das Streuobstportal ist außerdem Ideenbörse für kleine und große Projekte rund um die Streuobstwiesen. Bonde betonte, dass für den Erhalt dieser wertvollen Kulturlandschaft engagierte Menschen vor Ort unersetzlich seien. Ein weiterer wichtiger Baustein sei die Sortenerhaltungszentrale am Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee in Bavendorf. 
 
Mehr als 100 000 Hektar Streuobstwiesen
Baden-Württemberg hat mit mehr als 100 000 Hektar Streuobstwiesen europaweit die bedeutendsten Streuobstbestände. Mit rund 5000 Tier- und Pflanzenarten zählen sie zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa und sind wertvolles Gen-Reservoir für rund 3000 Obstsorten. Die „Streuobstkonzeption Baden-Württemberg – Aktiv für Reichtum und Vielfalt unserer Streuobstlandschaften” kann hier heruntergeladen oder über den Broschürenservice des Landwirtschaftsministeriums bestellt werden.
Mehr Informationen gibt es auf dem Streuobstportal der Landesregierung. Hier sind auch weiterführende Infos zu den Fördermaßnahmen abrufbar.
Die Anträge für das neue Förderprogramm zum Baumschnitt, das derzeit notifiziert wird, können ab Oktober 2014 bei den Regierungspräsidien gestellt werden. Über die erste Fördertranche wird bis Ende des Jahres entschieden. Erste Maßnahmen können im Frühjahr 2015 umgesetzt werden.