Streichung beschlossen, aber vom Bundesrat verzögert
Von AgE
Der Bundestag hat das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 am 2. Februar beschlossen. Da die Zustimmung des Bundesrats noch aussteht, können die darin enthaltenen Regelungen zum schrittweisen Abbau der Agrardieselvergünstigung allerdings noch nicht in Kraft treten.
Der Bundesrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung nicht mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz befasst. Deshalb kann bis voraussichtlich Mitte März weiter über Agrardiesel diskutiert und eventuell neu befunden werden.
In nahezu allen Landesregierungen gibt es Kritik an der Streichung. Im Ergebnis wurde das Haushaltsfinanzierungsgesetz entgegen der ursprünglichen Planung nicht auf die Tagesordnung der Februarsitzung des Bundesrates gesetzt. Voraussichtlich wird sich die Länderkammer in ihrer nächsten Sitzung am 22. März mit der Vorlage befassen.
Verbände erleichtert – Zeitgewinn nutzen
Das Gesetz bedarf allerdings nicht der Zustimmung des
Bundesrats. Dieser kann mit einem Einspruch das Verfahren lediglich
weiter in die Länge ziehen. Mehrere Länder haben in der Plenarsitzung am
Freitag angekündigt, mit dem Bund und dem Berufsstand einen Kompromiss
anzustreben. Vonseiten der Verbände ist der Aufschub mit Erleichterung
aufgenommen worden.
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied,
sprach von einem eindeutigen Signal. Jetzt müsse es darum gehen, mit der
gewonnenen Zeit sinnvoll umzugehen und Lösungen im Sinne der
Landwirtschaft zu finden. „Die Steuererhöhung beim Agrardiesel muss vom
Tisch”, bekräftigte Rukwied. Diese Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der
deutschen Landwirtschaft sei schlichtweg nicht hinnehmbar.
Union bringt Bedingung ins Spiel
Unterdessen hat der agrarpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, den Streit um den
Agrardiesel in Zusammenhang mit dem anstehenden Vermittlungsverfahren
zum Wachstumschancengesetz gebracht. „Es kann nicht sein, dass die
Landwirte zum Großteil die geplanten Entlastungen aus dem
Wachstumschancengesetz bezahlen sollen”, erklärte der CDU-Politiker am
2. Februar in Berlin. Auch wenn der Union Teile des
Wachstumschancengesetzes wichtig seien, sollte es nach seiner Auffassung
keine Zustimmung dazu geben, wenn die Ampel die Kürzungen beim
Agrardiesel nicht zurücknehme. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Christian
Lindner einzelne Branchen der Wirtschaft gegeneinander ausspielt”, so
Stegemann. Die Landwirtschaft mit ihren vor- und nachgelagerten
Bereichen sei ein Grundpfeiler der deutschen Wirtschaft. Dies gelte es
zu berücksichtigen.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat befasst sich am
21. Februar mit dem Wachstumschancengesetz. Dessen Ziel ist es, die
Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken. Der Bundesrat
hatte den Vermittlungsausschuss mit der Begründung angerufen, dass der
Bundestag nur einzelne seiner Änderungsvorschläge angenommen hat.