Politik | 08. Februar 2024

Streichung beschlossen, aber vom Bundesrat verzögert

Von AgE
Der Bundestag hat das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 am 2. Februar beschlossen. Da die Zustimmung des Bundesrats noch aussteht, können die darin enthaltenen Regelungen zum schrittweisen Abbau der Agrardieselvergünstigung allerdings noch nicht in Kraft treten.
Der Bundesrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung nicht mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz befasst. Deshalb kann bis voraussichtlich Mitte März weiter über Agrardiesel diskutiert und eventuell neu befunden werden.
In nahezu allen Landesregierungen gibt es Kritik an der Streichung. Im Ergebnis wurde das Haushaltsfinanzierungsgesetz entgegen der ursprünglichen Planung nicht auf die Tagesordnung der Februarsitzung des Bundesrates gesetzt. Voraussichtlich wird sich die Länderkammer in ihrer nächsten Sitzung am 22. März mit der Vorlage befassen.
Verbände erleichtert – Zeitgewinn nutzen
Das Gesetz bedarf allerdings nicht der Zustimmung des Bundesrats. Dieser kann mit einem Einspruch das Verfahren lediglich weiter in die Länge ziehen. Mehrere Länder haben in der Plenarsitzung am Freitag angekündigt, mit dem Bund und dem Berufsstand einen Kompromiss anzustreben. Vonseiten der Verbände ist der Aufschub mit Erleichterung aufgenommen worden.
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, sprach von einem eindeutigen Signal. Jetzt müsse es darum gehen, mit der gewonnenen Zeit sinnvoll umzugehen und Lösungen im Sinne der Landwirtschaft zu finden. „Die Steuererhöhung beim Agrardiesel muss vom Tisch”, bekräftigte Rukwied. Diese Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der deutschen Landwirtschaft sei schlichtweg nicht hinnehmbar.
Union bringt Bedingung ins Spiel
Unterdessen hat der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, den Streit um den Agrardiesel in Zusammenhang mit dem anstehenden Vermittlungsverfahren zum Wachstumschancengesetz gebracht. „Es kann nicht sein, dass die Landwirte zum Großteil die geplanten Entlastungen aus dem Wachstumschancengesetz bezahlen sollen”, erklärte der CDU-Politiker am
2. Februar in Berlin. Auch wenn der Union Teile des Wachstumschancengesetzes wichtig seien, sollte es nach seiner Auffassung keine Zustimmung dazu geben, wenn die Ampel die Kürzungen beim Agrardiesel nicht zurücknehme. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Christian Lindner einzelne Branchen der Wirtschaft gegeneinander ausspielt”, so Stegemann. Die Landwirtschaft mit ihren vor- und nachgelagerten Bereichen sei ein Grundpfeiler der deutschen Wirtschaft. Dies gelte es zu berücksichtigen.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat befasst sich am 21. Februar mit dem Wachstumschancengesetz. Dessen Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken. Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss mit der Begründung angerufen, dass der Bundestag nur einzelne seiner Änderungsvorschläge angenommen hat.