Tierhaltung | 02. März 2023

Stallpflicht wegen Geflügelpest in drei Landkreisen

Von Maria Wehrle
Es ist wieder so weit: Halterinnen und Halter von Geflügel in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Rastatt und Ortenaukreis dürfen ihre Tiere teilweise nicht mehr nach draußen lassen. Grund ist die Vogelgrippe. Wir erklären, wo was und wie lange gilt.
Wasservögel wie Möwen sind besonders häufig von der Geflügelpest betroffen. Sie leben auch am Rhein, wie dieses Bild bei Rastatt zeigt.
Die Fälle von Geflügelpest häufen sich auch im Südwesten. Allein in den letzten eineinhalb Wochen bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bei fünf Wasservögeln  das hochpathogene Aviäre Influenzavirus (HPAIV): einer Möwe in Rheinau-Diersheim, einer Möwe an der Staustufe bei Iffezheim, einer Möwe in Breisach sowie einem Schwan und einer Nilgans am Dietenbachsee in Freiburg. Alle drei Landkreise reagierten mit einer Allgemeinverfügung.
Geflügelpest Rastatt
Das Landratsamt Rastatt verordnet in seiner Allgemeinverfügung vom 27. Februar, dass in einem Korridor von 500 m entlang des Rheines sämtliches Hausgeflügel im Stall gehalten werden muss. Das gilt vorerst bis einschließlich Sonntag, den 2. April. Wo das nicht möglich ist, könnten für Kleinbestände in begründeten Fällen Ausnahmen genehmigt werden. Aber nur, wenn der Auslauf  mit engmaschigen Netzen nach oben und zur Seite so gesichert ist, dass Wildvögel keinen Zugang zum Hausgeflügelbestand haben. Wer diese Ausnahmeregelung nutzen will, sollte sich beim Veterinäramt melden. Zudem sind Geflügelmärkte und -ausstellungen im Landkreis Rastatt bis zum 2. April verboten. In der Allgemeinverfügung steht auch, welche Biosicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssen.
Geflügelpest Ortenaukreis
Im Ortenaukreis gilt die Stallpflicht nur in den Gemeinden Achern, Appenweier, Berghaupten, Biberach, Friesenheim, Gengenbach, Hohberg, Kappel-Grafenhausen (westlich der A5), Kehl, Meißenheim, Neuried, Offenburg, Ohlsbach, Ortenberg, Renchen, Rheinau, Rhinau (gemeindefreies Gebiet), Rust, Schutterwald, Schwanau und Willstätt.  Laut Allgemeinverfügung gilt vom 23. Februar bis 23. März: Das Geflügel muss sich entweder in geschlossenen Ställen befinden oder in Volieren, die nach oben gegen hereinfallenden Vogelkot und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln geschützt sind. Die Maschen der Netze oder Gitter dürfen nicht breiter als 2,5 cm sein. Auch der Ortenaukreis schreibt Biosicherheitsmaßnahmen vor. Geflügelausstellungen und -märkte dürfen nur in geschlossenen Räumen stattfinden.
Geflügelpest Breisgau-Hochschwarzwald
Die Vorgaben im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald entsprechen weitgehend denen des Ortenaukreises. Auch dort ist nur ein Teilgebiet von der Allgemeinverfügung betroffen, die bis zum 31. März gilt: von Vogtsburg am Kaiserstuhl bis Müllheim am Rhein entlang und nach Osten bis Horben. Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eine der 31 Betroffenen ist, können Sie in der Allgemeinverfügung nachlesen.

Wer sich nicht an die Vorgaben in den drei Landkreisen hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro. 
Minsterium appelliert an Geflügelbetriebe
Auch das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg verweist angesichts der neuen Fälle darauf, dass die Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden müssen. Das gelte besonders für Auslauf- und Freilandhaltungen, weil dort die Gefahr am größten ist, dass Hausgeflügel mit Wildvögeln in Kontakt kommt. Das Risiko steige auch, wenn  Wildwasservögel im Umkreis leben. Insbesondere in der Nähe von Gewässern jeglicher Art und Größe sollten die Gehege vorsorglich mittels eines engmaschigen Netzes oder Drahtgitters soweit möglich überspannt werden. Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie eine konsequente Personalhygiene seien für alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter wichtig.
Sind Säugetiere und Menschen gefährdet?
Immer wieder gibt es weltweit Berichte von Säugetieren, die mit dem HPAI-Virus gestorben sind. Dem FLI zufolge sind in der Regel Wildtiere betroffen, die vermutlich infizierte Wasservögel gefressen haben. Ende Oktober 2022 kam es in Spanien aber auch zu einem Ausbruch in einer Nerzfarm, bei dem Experten von einer Übertragung von Nerz zu Nerz ausgehen. Das bedeute nicht unbedingt, dass das Virus nun auch leichter auf den Menschen übertragbar sei. Allerdings hätten Forscher bereits eine Mutation des Virus gefunden, die eine Anpassung an Säugetiere darstellen könnte. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass es die Barriere zum Menschen überwinden könnte. Dies müsse man im Auge behalten und weiter daran forschen.
 
Erst kürzlich ist ein elfjähriges Mädchen aus Kambodscha an dem HPAI-Virus gestorben. So berichten die dortigen Behörden. Das Robert-Koch-Institut zählt weltweit über 2600 Menschen, die seit 2003 an dem Virus erkrankt sind, und 1100  Todesfälle. In Deutschland seien bislang keine Fälle bekannt. Die Erfahrung zeige, dass es nur bei engem Kontakt mit erkrankten oder verendeten Vögeln sowie deren Produkten oder Ausscheidungen zur Übertragung  vom Tier auf den Menschen komme.