Pflanzenbau | 24. Mai 2017

Späte Stickstoffdünung nach neuer Düngeverordnung

Von Roland Stamm, LAD Baden-Württemberg
Die neue Düngeverordnung (DüV) schränkt Stickstoffüberschüsse deutlich ein. Es stellt sich die Frage: Kann unter den neuen Umständen noch Qualitätsweizen angebaut werden?
Voraussetzung für die zukünftige Produktion von Qualitätsweizen wird sein, den zur Verfügung stehenden Rahmen für die Erzeugung von Qualitätsweizen (E-Weizen) voll auszuschöpfen, indem möglichst effiziente Stickstoffstrategien gewählt werden. Dazu gehören in erster Linie in Bezug auf die Stickstoffdüngung:
  1. Anwendung effizienter Stickstoffformen, die verlustarm zur Ertragsbildung beitragen.
  2. Ausgewogene Schwefeldüngung, sowohl zu Vegetationsstart als auch in die Ähre.
  3. Gabenteilung beibehalten, um die Bestandesführung in der Hand zu behalten.
  4. Nutzung von N-Nachlieferungsmodellen, N-Testern und N-Sensoren.
Die Düngeverordnung rechnet nach dieser Tabelle den Düngebedarf vor. Der maximale Düngebedarf wird nach Abzug und Zuschlag aller in der DüV vorgesehenen Parameter ausgewiesen und darf nicht überschritten werden. Insbesondere der Nmin kann, wie in diesem Jahr, aber auch in Zukunft, ein Problem darstellen, wenn er zu Vegetationsbeginn sehr hoch ist. Wenn man die Bedarfswerte in der Düngeverordnung von E-Weizen mit denen von A- und B-Weizen vergleicht, wird schnell klar, dass die „Luft” für die Stickstoffdüngung dünner wird, je niedriger das Qualitätsziel des Weizens ist.