Politik | 14. Februar 2014

So will das Land die Landwirtschaft fördern

Die Umsetzung der EU-Agrarreform im Land bekommt klarere Konturen: Ministerialdirektor Wolfgang Reimer, Amtschef im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, präsentierte am Mittwoch insgesamt 17 Förderprogramme, mit denen das Land künftig die Landwirtschaft fördern will.
Reimer stellte die Pläne des Landes vor über 100 Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden, Nichtregierungsorganisationen und Behörden bei einer Konsultationsveranstaltung zur neuen EU-Förderperiode von 2014 bis 2020 in Weissach (Landkreis Böblingen) vor.   Dabei machte der Amtschef darauf aufmerksam, dass es notwendig sei, die Auszahlung der Mittel an  Leistungen der Landwirte für die Gesellschaft zu knüpfen, um die Akzeptanz zu sichern. Reimer betonte, dass es trotz insgesamt auf EU-Ebene geringerer Agrarmittel der Landesregierung gelungen sei, die Höhe der Fördermittel für Baden-Württemberg zu halten und sogar leicht zu steigern. Ebenso habe sich Baden-Württemberg zusammen mit anderen Bundesländern mit der Forderung durchsetzen können, die kleinen und mittleren Betriebe im Land stärker zu fördern.
Gesellschaftliche Bedürfnisse im Blick
 „Die in den Verhandlungen gewonnene Flexibilität durch Mittelumschichtungen von der Ersten in die Zweite Säule wollen wir nutzen, um die Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume noch stärker an gesellschaftlichen Bedürfnissen wie Ökologie, Klimaschutz, Lebensmittelqualität, Tierschutz sowie Beratung und Innovation auszurichten”, so Reimer. Bei der Konsultationsveranstaltung wurden die 17 Förderprogramme, deren Aufnahme in den Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL III) vorgesehen ist, vorgestellt.  Sie sollen von der Europäischen Union mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) mitfinanziert werden. „Bei Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe (Agrarinvestitionsförderungsprogramm) werden künftig erhöhte Anforderungen an Verbraucher-, Umwelt- und Klimaschutz sowie an besonders tiergerechte Haltungsverfahren gestellt”, so Reimer. Die Förderung der Diversifizierung werde fortgeführt.
Neu: Kleines AFP
Neu sei das Kleine AFP, mit dem kleinere landwirtschaftliche Betriebe  eine finanzielle Unterstützung insbesondere für Investitionen zum Erhalt der Kulturlandschaft erhalten können.  Die Förderung der Marktstrukturverbesserung beinhalte künftig Energieeffizienz als Kriterium. Die geförderten Flurneuordnungsverfahren müssten sich durch einen ökologischen Mehrwert auszeichnen. Bei der forstlichen Förderung stünden Maßnahmen zur Entwicklung stabiler, standortangepasster Wälder unter Berücksichtigung der ökologischen und ökonomischen Leistungsfähigkeit und des Klimawandels im Vordergrund. „Das Agrarumweltprogramm (MEKA) wird auch künftig das finanziell stärkste Programm sein. Erstmals sind auch Maßnahmen zur Förderung des Tierwohls vorgesehen. Der Ökolandbau wird unter den über 30 Teilprogrammen einen besonderen Stellenwert haben”, sagte der Ministerialdirektor. Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) erfahre künftig eine deutliche finanzielle Stärkung und sehe sowohl wieder fünfjährige Vertragsnaturschutzmaßnahmen als auch Investitionen in den Naturschutz und Pflegemaßnahmen vor.
Ausgleichszulage auf Grünland konzentriert
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZL) konzentriere sich auf das Grünland. Die neue Kulisse  werde bundeseinheitlich erst 2018 umgesetzt, wobei Baden-Württemberg im Flächenumfang weitgehend stabil bleibe. Das Programm Naturparke finde sich  ebenso wieder wie das Programm Gewässerökologie des Umweltministeriums.Das Programm Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF) könne weitergeführt werden. Gestärkt werde das LEADER-Programm, das  die Regionalentwicklung fördert. Neu aufgenommen werde in den MEPL III das Förderprogramm Qualitätsregelungen für Lebensmittel. Ebenfalls neu seien die Förderprogramme Bildung, Europäische Innovationspartnerschaften (EIP/Zusammenarbeit) und Beratung.
Die Europäische Union stelle, so Reimer, in der Förderperiode 2014 bis 2020 für die Programme des MEPL III insgesamt 709 Millionen Euro  zur Verfügung. Dies seien fünf Prozent mehr als in der vergangenen Förderperiode. „Diese Mittelerhöhung konnten wir auf der Sonderagrarministerkonferenz im November 2013 in München durch eine Umschichtung von 91 Millionen Euro aus der Ersten Säule in die Zweite Säule erreichen”, sagte Reimer. Damit sei eine ansonsten drohende Kürzung der Mittel der Zweiten Säule verhindert worden. Die ELER-Mittel würden durch Mittel aus dem Landeshaushalt und der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ergänzt.
Zeitplan
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz  will die Förderprogramme durch unabhängige Gutachter einer strategischen Umweltprüfung unterziehen. Die Partner des ländlichen Raums haben die Möglichkeit, so das Ministerium, sich zu den Entwürfen zu äußern. Wie es weiter mitteilt, soll der MEPL III nach Vorliegen von noch offenen EU- und nationalen Entscheidungen voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte der EU-Kommission vorgelegt werden und nach der Genehmigung rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft treten. 
Die 17 vorgesehenen Förderprogramme
 Folgende Förderprogramme des „Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 (MEPL III)” sind vorgesehen: - MEKA
- Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
- Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete(AZL)
- Umweltzulage Wald (UZW)
- Agrarinvestitionsförderungsprogramm(AFP)  
- Diversifizierung
- Marktstrukturverbesserung
- Nachhaltige Waldwirtschaft
- Ökologische Wasserwirtschaft
- Naturparke  
- Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF)
- LEADER
- Beratung
- Bildung
- Europäische Innovationspartnerschaften (EIP)/ Zusammenarbeit
- Kleines AFP
- Qualitätsregelungen für Lebensmittel
 
Der Entwurf des MEPL III mit Erläuterungen ist auf der MEPL-Homepage eingestellt.