Bundesumweltministerin Svenja Schulze drängt auf eine höhere Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule der Fördermittel aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Sie will mindestens acht Prozent statt der bisherigen sechs Prozent.
Svenja Schulze will, dass die zusätzlichen Mittel zweckgebunden für den Insektenschutz sowie für Ausgleichszahlungen in Flora-Fauna-Habitat-(FFH-)Gebieten eingesetzt werden.
In einer Protokollerklärung zu dem vom Bundeskabinett vergangene Woche beschlossenen Insektenschutzpaket fordert die SPD-Politikerin für das Antragsjahr 2022 eine Erhöhung von derzeit sechs Prozent auf mindestens acht Prozent. Die zusätzlichen Mittel seien zweckgebunden für den Insektenschutz sowie für Ausgleichszahlungen in Flora-Fauna-Habitat-(FFH-)Gebieten einzusetzen.
Die Honorierung ökologischer Leistungen von Landwirtinnen und Landwirten sei wichtig für die verstärkte Umsetzung eines kooperativen Ansatzes, heißt es in der Protokollerklärung. Die notwendige Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in ökologisch besonders sensiblen Bereichen wie Schutzgebieten sei nur ein Beispiel. Dafür sei die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel unabdingbar. Der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Uwe Feiler, äußerte sich skeptisch zu der Forderung: „Dem Insektenschutz ist nicht gedient, wenn dafür zwar theoretisch Geld zur Verfügung steht, es für dieses Ziel praktisch aber nicht eingesetzt wird”, gab der CDU-Politiker zu bedenken.
710 Millionen Euro zusätzlich
Feiler wies darauf hin, dass die Gelder in der Zweiten Säule
von den Bundesländern auch verwaltet, in Fördermaßnahmen gegossen und
rechtzeitig ausgegeben werden müssten. Anderenfalls müssten sie zurück
nach Brüssel überwiesen werden. Dem Staatssekretär zufolge haben bereits
mehrere Länder signalisiert, dass sie hier an ihre Kapazitätsgrenzen
stoßen. Feiler wies darauf hin, dass schon jetzt in der Zweiten Säule in
erheblichem Umfang zusätzliche Mittel zur Verfügung stünden. So seien
Deutschland aus dem Europäischen Wiederaufbaufonds zur Bewältigung der
Corona-Pandemie für dieses und das kommende Jahr 710 Millionen Euro
zusätzlich zugewiesen worden. Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff
bekräftigte unterdessen die Forderung nach einer spürbaren Anhebung der
Umschichtung. „Zwei Prozent mehr reichen angesichts der dringenden
Herausforderungen in der Landwirtschaft bei Weitem nicht aus”, erklärte
Ostendorff. Kurzfristig müssten „weit mehr als zehn Prozent der Mittel”
in qualifizierte Programme der Zweiten Säule umgeschichtet werden.
Kabinettsbeschluss im März
Die Diskussion um den Umschichtungssatz für 2022 ist entbrannt,
nachdem sich die Länderagrarminister bei ihrem virtuellen Treffen Anfang
Februar nicht verständigen konnten. Während Baden-Württemberg, Bayern
und Rheinland-Pfalz an dem geltenden Satz von sechs Prozent festhalten
wollten, setzten sich beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern und das
Saarland für eine Anhebung auf 7,5 Prozent ein - mit der Maßgabe, dass
die zusätzlichen Mittel für Insektenschutz und Ausgleichszahlungen in
FFH-Gebieten verwendet werden sollen.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bedauerte die Uneinigkeit
der Länder. Nun werde der Bund einen Prozentsatz für das
Gesetzgebungsverfahren festlegen. Dafür muss sich Klöckner allerdings
erst noch mit Schulze einigen. Ein Kabinettsbeschluss für eine
erforderliche Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes wird
für Ende März angestrebt. Im August muss der Prozentsatz für 2022 der
EU-Kommission gemeldet werden. Anderenfalls kommt es im nächsten Jahr zu
keiner Umschichtung.