Saatmais im Rheintal ein Renner
Im Mai wurde ein insektizider Wirkstoff zur Saat genehmigt, was jedoch keinen praktischen Nutzen hatte, da die Aussaat schon abgeschlossen war. Im laufenden Jahr 2014 erfolgte bisher eine Wiederbeantragung des Wirkstoffes, die aber vorläufig abgelehnt wurde. Nachdem der Maiswurzelbohrer in der EU den Quarantänestatus verloren hat (siehe BBZ 10, Seite 6), ergeben sich hieraus neue Perspektiven, die derzeit auf Bundesebene beraten werden.
Die Sorte Ricardinio hat in den letzten drei Jahren den größten Anbauumfang (335 ha im Vorjahr). 55 Sorten werden steril vermehrt, 22 wurden mit leichtem Anstieg fertil vermehrt. 25 Sorten werden als Dreiweghybride und 50 Sorten als Einweghybride vermehrt, bei beiden mit leichtem Anstieg zu den Vorjahren. Die Verteilung der Vermehrungsfläche im Rheingraben ist der Grafik auf Seite 21 zu entnehmen. Dabei bauten im Vorjahr 259 Vermehrer auf durchschnittlich 16,2 ha/Betrieb Saatmais an. 2013 wurden 19,3 ha aberkannt.
Im Anschluss berichtete Mayer-Ullmann zu geplanten rechtlichen Änderungen der EU beim neuen Saatgutrecht. Danach sollen die bisher geltenden zwölf Saatgutrichtlinien der EU durch eine in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltende EU-Verordnung ersetzt werden. Dabei sollen künftig per Wahlfreiheit Aufgaben im Rahmen der Sortenzulassung und der Saatenanerkennung entweder durch die beteiligte Wirtschaft oder amtlich durchgeführt werden können. Die Umsetzung ist für 2016 geplant mit einer Übergangsfrist von drei Jahren.
Dr. Andrea Jonitz, ebenfalls vom LTZ Augustenberg, beleuchtete die Qualitätsergebnisse der Saatmaiskampagne 2013. Danach erreichten 44 % der Proben eine Keimfähigkeit von 98 %, 2012 waren dies 61 %. Beim Kalttest lagen 35 % der Proben an der 98-%-Marke (im Vorjahr 42 %). Im Vergleich von fünf Jahren lag die Keimfähigkeit 2013 mit 97 % im Durchschnitt, was einem durchschnittlichen Wert von 96 % entspricht. Bei der Feuchte ergab sich 2013 ein minimal trockenerer Wert von 11,6 % (Durchschnitt fünf Jahre 11,7 %). Einzig bei der Trockenkornmasse lag der Wert niedriger mit 287 g im Vergleich zum Fünfjahresschnitt, der bei 294 g lag. Fremdbefruchtung trat zwar häufiger auf als Selbstbestäubung, insgesamt waren die Werte aber besser als im Vorjahr.
Der Heubachtest prüfte das Anhaftungsvermögen von Mesurol, hier liegt der Grenzwert bei 0,75 g/100 000 Korn. Auch hier lag der Wert deutlich unter dem Grenzwert. Damit konnte eine sehr gute Entfahnungsqualität bescheinigt werden.
Zum Thema „GAP-Beschlüsse – was kommt auf die Landwirte in Baden-Württemberg zu?” sprach Heike Hespe, Referatsleiterin im Ressort Agrarpolitik und Europaangelegenheiten beim Stuttgarter Landwirtschaftsministerium. Nach dem Leitbild soll die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) hinführen zu mehr Ökologisierung. Für die nationale Umsetzung ist die Gesetzgebung in Vorbereitung (die BBZ berichtete mehrfach). In diesem Rahmen soll auch die Beratung grundlegend neu strukturiert werden. Ein Beratungsmodul kann nach derzeitigen Plänen mit maximal 1500 Euro gefördert werden.
Zuwendungsempfänger ist die Beratungsorganisation, nicht der Betriebsinhaber. Voraussetzung ist, dass die Beratungsorganisation und die Qualifizierung der Beratungskräfte anerkannt sind.
In der anschließenden Diskussion versuchten die Saatmaisvermehrer einzelne Aspekte des schwierigen Themas GAP näher zu beleuchten. Es wurde abgewogen, wie sich einzelne Fördermaßnahmen in die Betriebsstruktur einbauen lassen. Tröstliches Fazit am Ende der Veranstaltung: Trotz aller Probleme und kritischen Bewertungen bleibt der Saatmaisanbau nach wie vor attraktiv, was sich auch darin zeigt, dass weitere Flächen zur Vermehrung händeringend gesucht werden.