Tierhaltung | 02. Juni 2021

Rindermast: Zehn Forderungen des DBV

Von Maria Wehrle
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat Ende Mai ein Positionspapier zur Haltung von Mastrindern veröffentlicht. Darin bezieht er unter anderem Stellung zu den Themen internationaler Handel, Entwicklung der Haltungssysteme und Digitalisierung.
Die Diskussion um mehr Tierwohl macht auch vor den Türen der Mastrinderställe nicht Halt. Ein Streitpunkt: das Platzangebot.
Die Rindermast zukunftsfähig aufstellen – und zwar wirtschaftlich, tierwohlorientiert und verlässlich. So beschreibt der DBV das Gesamtziel in seinem Positionspapier zur Zukunft der Rindermast, mit dem er sich an Politik, Wirtschaft und Wissenschaft wendet. 
Zehn Punkte
  1. Es sollen langfristige staatliche Förderprogramme mit ausreichender Laufzeit eingerichtet sowie ausfinanzierte, zukunftsfähige Wertschöpfungsmodelle für heimische Rindermäster erarbeitet werden. Nur so könnten die höheren Produktionskosten, die durch den Um- und Neubau hin zu höheren Standards entstehen, gedeckt werden.
  2. Die Haltungsvorgaben sollen auf wissenschaftlicher Basis und in Zusammenarbeit mit der Praxis weiterentwickelt werden.
  3. Experten mit Praxisbezug und erfahrene Landwirte sollen an den Gremien beteiligt werden, die über die zukünftigen Anforderungen für die Rindermast entscheiden.  Das soll sich auch in den Endergebnissen widerspiegeln. Als Negativbeispiel nennt der DBV das EiKoTiGer-Projekt von KTBL und Thünen-Institut. Dort wurden  6 m2 pro Tier als Zielwert formuliert, was dem Verband zufolge weit über den in der Praxis üblichen Verhältnissen liege.
  4. Der DBV fordert, dass eine verpflichtende Haltungs- und Herkunftskennzeichnung für Rindfleischprodukte eingeführt wird: im Lebensmitteleinzelhandel (LEH), der Gastronomie und bei Großverbrauchern. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen so erkennen können, welche Produkte nach den hiesigen Standards für Produkqualität, Tierwohl und Lebensmittelsicherheit produziert wurden und deshalb einen höheren Preis haben. Die bestehende Herkunftskennzeichnung für frisches Rindfleisch reicht dem Verband zufolge nicht aus.
  5. Das Freihandelsabkommen der EU mit den Mercosur-Staaten  soll so lange abgelehnt werden, bis sichergestellt wurde, dass die importierten Produkte die hier geltenden Umwelt-, Klima- und Tierwohlstandards nicht unterlaufen. Ohne klar definierte Regeln für die Prozessqualität und daran gekoppelte Vor-Ort-Audits in den Herkunftsländern bestehe keine Chancengleichheit für heimische Rindfleischerzeugerinnen und -erzeuger.
  6. Privatwirtschaftliche Kennzeichnungsformen, die bereits am Markt etabliert sind und schon heute ein höheres Tierwohl gewährleisten, sollen erhalten werden. Sämtliche Überlegungen zum Umbau der Tierhaltung sollten diese Systeme berücksichtigen und auf die dort aufgebauten Strukturen zurückgreifen. Als Beispiel nennt der Verband die Initiative Tierwohl.
  7. Bestehende Haltungssysteme sollen Bestandsschutz genießen und wenn notwendig durchpraxistaugliche Maßnahmen weiterentwickelt werden. Dafür seien aber ausreichende Übergangsfristen notwendig.
  8. Forschung, die die Stallsysteme praxisnah weiterentwickeln möchte, soll gefördert werden.
  9. Die gute fachliche Praxis soll als Basis der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung und Tierhaltung sichergestellt werden. Sie soll Grundlage sein für rechtliche Vorgaben.
  10. Der Einsatz moderner Techniken und Möglichkeiten der Digitalisierung sollen aktiv gefördert und entwickelt werden. Damit soll auch der Dokumentationsaufwand für die Landwirtinnen und Landwirte reduziert werden. Das könne unter anderem mithilfe von Sensortechnik und der automatischen Interaktion verschiedener Datenbanken gelingen. Der DBV stellt aber klar, dass die Landwirtinnen und Landwirte die Datenhoheit behalten müssen.