Die freiwillige Blauzungen-Impfung wird angesichts der jüngsten Fälle in der Schweiz, Italien und Frankreich vom Stuttgarter Landwirtschaftsministerium dringend
empfohlen. Wichtig ist die frühzeitige Impfanmeldung.
In der Nordwestschweiz hat es seit September mehrere Ausbrüche der Blauzungenkrankheit gegeben, bei denen Schafe zum Teil schwer und zwei Rinder leicht erkrankt waren. Daneben wurden in diesem Jahr Seuchenausbrüche in Frankreich und Italien festgestellt, wie das Ministerium mitteilt. Das Risiko der Ausbreitung sei weiterhin hoch.
Da die Tiere sowohl durch das Virus vom Serotyp 8 (BTV-8) als auch durch den Serotyp 4 (BTV-4) bedroht sind und sich bei den geimpften Tieren keine Kreuzimmunität entwickelt, sollten Tiere gegen BTV-8 und BTV-4 geimpft werden.
Land und Tierseuchenkasse unterstützen auch 2019 die Blauzungen-Impfung finanziell.
In diesem Jahr wurden etwa 240000 Rinder, Schafe und Ziegen geimpft. Damit der Impfschutz fortbesteht, müssen die Tiere nachgeimpft werden. Tiere, die in diesem Jahr erstmals geimpft werden, werden im Rahmen der Grundimmunisierung zweimal im Abstand von drei Wochen geimpft. Es stehe 2019 ausreichend Impfstoff gegen BTV-4 und BTV-8 im Land zur Verfügung, sofern sich die Gesamtzahl der Impftiere gegenüber diesem Jahr nicht wesentlich erhöhe. Wichtig sei daher die frühzeitige Impfanmeldung.
Ein Kombi-Impfstoff gegen BTV-4 und BTV-8 ist nicht verfügbar. Innerhalb von sieben Tagen sind die Impfungen in der HIT-Datenbank einzutragen.
Zuschuss
Auch 2019 werde es eine finanzielle Unterstützung geben. Das Land gewährt pro Impfvorgang bei Rindern einen Zuschuss in Höhe von 0,50 Euro sowie bei Schafen und Ziegen in Höhe von 0,40 Euro. Daneben wird die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg bei Rindern eine Beihilfe in Höhe von 0,50 Euro und bei Schafen in Höhe von 0,25 Euro pro Impfvorgang gewähren.
In den vergangenen Jahren wurden in Baden-Württemberg 40 bis 50 % aller Milchkühe und Schafe geimpft. Auch wenn dies bisher vermutlich maßgebend dazu beigetragen hat, dass die Krankheit noch nicht aufgetreten ist, so werde diese geringe Impfabdeckung auf Dauer sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, dass das Land verschont bleibt.
Sofern in Baden-Württemberg wegen eines Ausbruchs eine Restriktionszone mit einem Mindestradius von 150 Kilometern eingerichtet werden muss, würde dies den Handel mit empfänglichen Tieren sowie den von diesen gewonnenen Erzeugnissen erheblich beeinträchtigen.
Empfängliche Tiere und deren Erzeugnisse dürfen aus einer Restriktionszone nur verbracht werden, wenn sie gegen den entsprechenden Serotyp geimpft oder negativ getestet worden sind.
Wer seine Tiere impfen lassen will, sollte in den kommenden Wochen die Art und Anzahl sowie den Serotyp BTV-4 und/oder BTV-8 der bestandsbetreuenden Tierarztpraxis mitteilen. Für diese Anmeldung wurde ein Vordruck erstellt, der unter www.stua-aulendorf.de im Internet abrufbar ist.