Das Insektenschutzprogramm der Bundesregierung diene weder dem Insektenschutz noch der familienbäuerlichen Landwirtschaft in Baden-Württemberg, erklärt BLHV-Präsident Werner Räpple in einem Brief an die Bundesministerinnen für Landwirtschaft und Umwelt, Julia Klöckner und Svenja Schulze.
„Die Hauptlast für den Insektenschutz kann der Landwirtschaft nicht ohne Ausgleich aufgebürdet werden, schließlich ist sie schutzlos dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt”, so der Präsident des BLHV.
In einem weiteren Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann warnte Räpple davor, dass das Bundesprogramm den baden-württembergischen Weg in Gefahr bringe, auf den man sich gerade erst im Eckpunktepapier geeinigt habe. Von allen Verantwortlichen forderte Räpple, sich für eine Länderöffnungsklausel einzusetzen, die es dem Land ermöglicht, von den Regelungen des Bundes abzuweichen und den fortschrittlichen Weg des Insektenschutzes im Dialog gemeinsam mit Landwirtschaft und Naturschutz verlässlich weiterzugehen.
Den Dialog weiterführen
In seinem Briefen an die Bundesministerinnen
veranschaulichte Räpple den intensiven Dialogprozess, der durch das
Volksbegehren und den Volksantrag ausgelöst wurde. Im Ergebnis hätten
sich Landwirtschaft und Naturschutzverbände auf ein
Biodiversitätsstärkungsgesetz geeinigt, das am fortschrittlichsten und
anspruchsvollsten in Deutschland sei. Diesen Dialog will man im Land
weiterführen, um Maßnahmen für mehr Umweltschutz und Artenvielfalt unter
Schonung unserer relativ kleinteiligen Agrarstruktur im Land zu
entwickeln.
Problematische Verbotsvorhaben
Das Bundesprogramm aber durchkreuze und überlagere die
bei uns gefundene Kompromisslinie, so Räpple, und es treffe jene am
härtesten, die schon am meisten geleistet haben und denen das
Landesgesetz noch vieles abverlangen wird, zum Beispiel bei der
Ausweisung von Refugialflächen. Es gefährde außerdem massiv die
störungsfreie Fortsetzung des in Gang gekommenen Dialogprozesses, wie
er auch im neu eingerichteten Kulturlandschaftsbeirat des Landes
stattfinde. Problematisch sieht Räpple unter anderem ein mögliches
Verbot von Herbiziden und Insektiziden in FFH-Gebieten: „Denn Obstbau
ohne den Einsatz von zwingend notwendigen Insektiziden, biologischen wie
konventionellen, ist unter den heutigen Markterfordernissen schlicht
nicht möglich. Für Reihenkulturen auf Steilhängen oder in
Kleinststrukturen gibt es keine mechanische Alternative zum
Herbizideinsatz, auch für diese besonders wertvolle Agrarstruktur
brauchen wir chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel”, erklärt Räpple
und fügt hinzu, dass das Land mit vorrangig freiwilligen Instrumenten
den Pflanzenschutzmitteleinsatz um 40 bis 50 Prozent reduzieren will.
Dieses Ziel werde der Landwirtschaft und der Landesregierung schon alles
abfordern.
Aufgabe der gesamten Gesellschaft
Abschließend erklärte Räpple erneut,
dass er Insektenschutz als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sehe.
„Die Hauptlast für den Insektenschutz kann der Landwirtschaft nicht ohne
Ausgleich aufgebürdet werden, schließlich ist sie schutzlos dem
internationalen Wettbewerb ausgesetzt”, so der Präsident des BLHV.