Programm FAKT: Flächenbezogene Maßnahmen und Fördermittel
Es war der Landesregierung wichtig, bewährte und weiterhin sinnvolle Fördermaßnahmen auszubauen und gleichzeitig das Programm grundlegend weiterzuentwickeln. Das Förderangebot wurde um neue Maßnahmen, zum Beispiel Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls, und spezifische, gebietsbezogene Gewässer- und Erosionsschutzmaßnahmen ergänzt. FAKT bietet eine bessere und differenziertere Förderung der Grünlandstandorte, denn dort können durch die zukünftige Milchmarktliberalisierung eher wirtschaftliche Probleme auftreten als auf Ackerstandorten, die vom Weltmarkt profitieren können. Eine stärkere Förderung des ökologischen Landbaus honoriert dessen besondere Leistungen im Klima- und Ressourcenschutz sowie für den Erhalt der Artenvielfalt.
Folgende Grundprinzipien der Agrarumweltförderung werden in FAKT beibehalten:
- Ein Ausgleich kann nur für erbrachte Umweltleistungen, die die Grundanforderungen an Düngung und Pflanzenschutz sowie die Cross-Compliance- und Greening-Auflagen übersteigen, für Flächen in Baden-Württemberg gezahlt werden.
- Die Teilnahme am Programm ist freiwillig, beinhaltet dann aber meist einen Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren.
- Es können für jeden Betrieb jeweils geeignete Teilmaßnahmen nach dem Baukastenprinzip ausgewählt werden.
- Die Maßnahmen sind grundsätzlich miteinander kombinierbar beziehungsweise bei mehreren Teilmaßnahmen auf einer Fläche wird die höherwertige Teilmaßnahme gefördert.
- Es gibt einen Mindest- und Höchstauszahlungsbetrag je Unternehmen und Jahr.
Im Folgenden die Einzelmaßnahmen des FAKT und die Neuerungen in den jeweiligen Themenblöcken. Die Maßnahmen und Förderbeträge finden sich
in der Tabelle aufgelistet.
- Umweltbewusstes Betriebsmanagement
Bei der Maßnahme A1 Fruchtartendiversifizierung (fünfgliedrige Fruchtfolge) müssen jährlich mindestens fünf verschiedene Kulturen auf der Ackerfläche vorhanden sein. Je Kultur oder Kulturgruppe ist ein Mindestanteil von zehn Prozent und grundsätzlich ein Maximalanteil von 30 Prozent einzuhalten. Bei Gemengen aus Gräsern und Leguminosen als Hauptfrucht kann der Maximalanteil 40 Prozent betragen. Aus der Erzeugung genommenes Ackerland gehört zur Ackerfläche, wird aber nicht als Kultur gezählt und es können dafür auch keine Ausgleichsleistungen nach A1 gewährt werden. Mit Getreide dürfen maximal zwei Drittel des Ackerlandes bestellt werden. Der Leguminosenanteil (in Reinsaat oder als Gemenge) muss mindestens zehn Prozent umfassen und nach Leguminosen muss eine über den Winter vorhandene Folgekultur angebaut werden.
Für die an A1 teilnehmenden Betriebe sollten aufgrund der erforderlichen Fruchtartenanteile in der Regel auch die Greeningvorgaben zur Anbaudiversifizierung der 1. Säule erfüllt sein. Sofern die angebauten Eiweißpflanzen für ökologische Vorrangflächen (öVF) zugelassen werden, können diese sowohl der Erbringung des Greening dienen als auch gleichzeitig über FAKT A1 gefördert werden.
An der neuen FAKT-Maßnahme A2 Silageverzicht im gesamten Betrieb (Heumilch) können Milcherzeuger (Kuh-, Ziegen- und Schafmilch) teilnehmen, die in ihrem gesamten Unternehmen auf die Bereitung und den Einsatz von Silage verzichten. Förderfähig sind Grünland sowie Ackerfutterflächen, auf denen eine Heuerzeugung möglich ist. Eine Förderung ist ab einem Mindestviehbesatz von 0,3 RGV je Hektar Grünland und bis maximal 1,7 RGV je Hektar Hauptfutterfläche möglich.
- Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft und besonders geschützte Lebensräume im Grünland
In Baden-Württemberg sollen zwei Varianten dieser Teilmaßnahme angeboten werden:
Bei der Variante B1.1 (nach GAK-Bundesrahmenplan) ist keine mineralische Stickstoffdüngung erlaubt. Zusätzlich bietet Baden-Württemberg die spezifische Landesvariante B1.2 an, bei der eine mineralische Stickstoffdüngung möglich ist.
Bei Grünland mit erheblicher Bewirtschaftungserschwernis infolge Hangneigung stellt sich häufig die Frage zwischen Nutzung oder Nutzungsaufgabe. Durch die Maßnahme B2 Förderung des steilen Grünlands ab 25 Prozent Hangneigung sollen die durch die erschwerten Arbeitsbedingungen am Hang entstehenden höheren Kosten ausgeglichen werden. Für die besonders steilen Flächen ab 50 Prozent Hangneigung (Handarbeitsstufe) wird über FAKT nun landesweit ein Zuschlag gezahlt werden. Bislang war die Förderung der Handarbeitsstufe auf Grünland in benachteiligten Gebieten beschränkt.
Die Maßnahme B4 Extensive Nutzung von § 32-Biotopen wird inhaltlich unverändert, aber mit einem deutlich höheren Fördersatz fortgeführt.
Die Förderung der extensiven Bewirtschaftung der naturschutzfachlich besonders wertvollen Lebensraumtypen Flachland- und Bergmähwiesen nach B5 war bislang auf Flächen innerhalb von FFH-Gebieten (Natura 2000) beschränkt. In FAKT werden künftig auch die außerhalb liegenden kartierten Mähwiesen gefördert. Voraussetzung ist eine von den Naturschutzbehörden vorgenommene parzellenscharfe Kartierung dieser Wiesen. Die deutlich angehobene Förderung soll der anspruchsvollen Bewirtschaftung zur Erhaltung der artenreichen Flächen Rechnung tragen.
Die ausschließliche Mahd mit dem Messerbalken gemäß B6 kann ab 2015 auf allen in die Maßnahmen B3 bis B5 einbezogenen artenreichen Grünlandflächen bezuschusst werden, das heißt künftig auch über die FFH-Mähwiesen und § 32-Biotope hinaus.
- Sicherung besonders landschaftspflegender gefährdeter Nutzungen und Tierrassen
- Ökologischer Landbau/Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel im Betrieb
- Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biologischer/biotechnischer Maßnahmen
- Freiwillige Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz