Für private Haushalte und Unternehmen werden im kommenden Jahr die stark steigenden Energiekosten begrenzt. Alle Preisbremsen sollen ab März 2023 greifen, rückwirkend aber auch für Januar und Februar gelten.
Die Energiepreise fressen am Geld von Verbrauchern und Wirtschaft.
Die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas und Wärmepreisbremsen sind am 15. Dezember in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet worden. Einen Tag später passierten sie den Bundesrat. Damit wird für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem jährlichen Gas- und Wärmeverbrauch bis zu 1,5 Millionen kWh sowie für Pflegeeinrichtungen der Preis für Gas auf brutto 12 Cent/kWh und für Wärme auf brutto 9,5 Cent/kWh begrenzt. Das gilt für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den Verbrauch, der dieses Kontingent übersteigt, muss weiterhin der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden. Für Industriekunden wird der Preis pro Kilowattstunde bei Gas auf netto 7 Cent und bei Wärme auf netto 7,5 Cent gedeckelt. Diese gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen gelten für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021.
Strompreis maximal 40 Cent/kWh
Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen mit
einem bisherigen Stromverbrauch von bis zu 30000 kWh pro Jahr wird dem
Beschluss zufolge bei 40 Ct/kWh brutto begrenzt. Dies gilt für den
Basisbedarf von 80 Prozent des vom Netzbetreiber prognostizierten
Jahresverbrauchs. Für mittlere und große Unternehmen mit einem
bisherigen Stromverbrauch von mehr als 30000 kWh im Jahr liegt die
Grenze bei 13 Cent/kWh zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70
Prozent des bisherigen Verbrauchs. Alle Preisbremsen sollen ab März 2023
greifen, rückwirkend aber auch für Januar und Februar gelten.
Der Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland (OVID)
hieß die Preisbremsen „als kurzfristiges Hilfsmittel hochwillkommen”.
Für energieintensive Industriebetriebe werde die gewünschte Wirkung
jedoch verfehlt, wenn die Hilfe an praxisferne und rechtlich
hochkomplexe Bedingungen geknüpft werde. Der Präsident des Deutschen
Raiffeisen-Verbandes (DRV), Franz-Josef Holzenkamp, zeigte sich
skeptisch, ob die niedrigen Beihilfeobergrenzen eine ausreichende
Kostenentlastung insbesondere für die energieintensive
genossenschaftliche Milch-, Futter- und Fleischwirtschaft ermöglichen.
„Das muss beobachtet und dann gegebenenfalls nachgebessert werden”,
sagte Holzenkamp.