Nur wenige Insektizide und Rodendizide für den Forst
Die Zulassungen der drei verbliebenen Insektizide zur Regulierung von Borkenkäfern und Rüsselkäfern im Wald laufen zum 31. Oktober/31. Dezember 2021 aus – siehe Tabelle. Anschließend gibt es noch eine sechsmonatige Abverkaufsfrist und eine daran angeschlossene zwölfmonatige Aufbrauchfrist. Das heißt: Nach gegenwärtiger Lage der Dinge müssen spätestens am 1. Mai/1. Juli 2023 die beim Anwender vorhandenen Restmengen aufgebraucht oder ordnungsgemäß entsorgt worden sein. Einschränkungen sind zu erwarten im Bereich der Vorausflugbehandlung von Poltern oder bei der Wiederaufforstung der durch den Borkenkäfer entstandenen Kahlflächen mit Auftreten von Rüsselkäfern. Dort verursachen auch Erd,- Feld-, Rötel- und Schermäuse Schäden. 2021 laufen einige Zulassungen aus. Auf Abverkaufs- und Aufbrauchfristen muss ebenfalls immer geachtet werden. Im Gegensatz zu den Insektiziden sind hier allerdings noch andere Mittel länger zugelassen, wie in der Tabelle dargestellt.