Waldwirtschaft | 04. März 2021

Nur wenige Insektizide und Rodendizide für den Forst

Von Martin Burger, FVA
Zum Schutz vor Schadkäfern und Mäusen stehen der Waldwirtschaft nur noch wenige Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Das Angebot wird durch Restriktionen bei der Zulassung immer weiter ausgedünnt.
Vor der Anwendung eines  Pflanzenschutzmittels im Wald sollte unbedingt überprüft werden, ob dessen Zulassung überhaupt noch besteht, da diese ohne Vorwarnung durch einen amtlichen Widerruf aufgehoben werden kann. Zuverlässige, tagesaktuelle Informationen sind zu bekommen bei der Online-Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)  unter www.bvl.bund.de.
Die Zulassungen der drei verbliebenen Insektizide zur Regulierung von Borkenkäfern und Rüsselkäfern im Wald laufen zum 31. Oktober/31. Dezember 2021 aus – siehe Tabelle. Anschließend gibt es noch eine sechsmonatige Abverkaufsfrist und eine daran angeschlossene zwölfmonatige Aufbrauchfrist. Das heißt: Nach gegenwärtiger Lage der Dinge müssen spätestens am 1. Mai/1. Juli 2023 die beim Anwender vorhandenen Restmengen aufgebraucht oder ordnungsgemäß entsorgt worden sein. Einschränkungen sind zu erwarten im Bereich der Vorausflugbehandlung von Poltern oder bei der Wiederaufforstung der durch den Borkenkäfer entstandenen Kahlflächen mit Auftreten von Rüsselkäfern. Dort verursachen auch Erd,- Feld-, Rötel- und Schermäuse Schäden. 2021 laufen einige Zulassungen aus. Auf Abverkaufs- und Aufbrauchfristen muss ebenfalls immer geachtet werden. Im Gegensatz zu den Insektiziden sind hier allerdings noch andere Mittel länger zugelassen, wie in der Tabelle dargestellt.