Pflanzenbau | 18. März 2016

Pflanzenschutzgeräte kontrollieren lassen

Von Bärbel Hölldampf, Regierungspräsidium Stuttgart und Michael Glaser, LTZ Augustenberg
Wenn dieser Tage das Faxgerät piept, könnte es eine freundliche Erinnerung der Landtechnikwerkstatt sein – mit der Mitteilung, dass wieder eine Spritzenprüfung fällig ist. Wer nicht so betreut wird, sollte die Gültigkeit der Plakette am Gerät prüfen.
Bei der Messung der Querverteilung können Verschleiss und Beschädigungen an den Düsen identifiziert werden.
Für die Saison 2016 sind folgende Plakettenfarben erlaubt: Rosa (2014 bis 2017), Grün (2015 bis 2018) und Orange (2016 bis 2019). Braune Plaketten, welche im zweiten Halbjahr 2013 vergeben wurden, gelten entsprechend noch bis Ende 2016. Wer eine gelbe oder andersfarbige Prüfplakette an seinem Pflanzenschutzgerät hat, ist verpflichtet, vor dem Einsatz das Gerät überprüfen zu lassen. Bei Neugeräten ist eine Prüfung innerhalb der ersten sechs Monate nach Ingebrauchnahme vorgeschrieben.
Importgeräte mit CE-Kennzeichnung sind laut § 16 Abs. 2 PflSchG zugelassen. Beim Kauf eines solchen Gerätes ist jedoch zu empfehlen, das Gerät vor der Übergabe durch den Händler prüfen zu lassen. Mit einer erfolgreichen Kontrolle kann man als Käufer sicher sein, dass das Gerät nicht nur den CE-Anforderungen, sondern auch den Merkmalen der Gebrauchtgerätekontrolle entspricht. Die Rechtslage ist eindeutig. Wer Pflanzenschutzmittel ohne gültige Prüfplakette ausbringt, riskiert ein Bußgeld mit Abstrichen bei den Zuwendungen. Die zur Geräteprüfung anerkannten Prüfstellen sind beim zuständigen Regierungspräsidium gelistet und können dort auch erfragt werden.
Selber nachschauen
Die Vorbereitung des Gerätes für die neue Saison ist mindestens genauso wichtig wie das sorgfältige Einwintern. Das LTZ-Augustenberg bietet dazu eine Checkliste als Hilfestellung für die Eigenkontrolle zum Download an. Es empfiehlt sich, anhand dieser Liste selbst das Gerät durchzuschauen, noch bevor man zur Werkstatt fährt. Gleiches gilt auch im Frühjahr vor dem ersten Einsatz: Man sollte sich die verschiedenen Bauteile genauer ansehen. Unter anderem müssen Armaturen, Behälter und Leitungen dicht sein. Darüber hinaus kann eine jährliche Prüfung durch eine Kontrollwerkstatt durchaus wirtschaftlich sein, wenn man die Kosten für Pflanzenschutzmittel und Folgen von Fehldosierungen für den Ertrag bedenkt. Vor allem die Messung der Querverteilung weist auf die Güte der Arbeitsqualität einer Feldspritze hin. Mit dem Ergebnis der Querverteilungsmessung können Verschleiß oder mechanische Beschädigungen an Düsen identifiziert werden.
Auch die Sicherheit wird bei der Prüfung von Pflanzenschutzgeräten kontrolliert. Vor allem müssen der Gelenkwellenschutz und dessen Rückhalteeinrichtung in einwandfreiem Zustand sein. Dies geht einher mit einer Ablegemöglichkeit für die Gelenkwelle, wenn diese nicht benutzt wird. Die Kette oder Rückhalteeinrichtung für den Gelenkwellenschutz darf für diesen Zweck nicht verwendet werden. Beispielsweise kann eine Schlaufe am Schlauchhalter aus einer zusätzlichen Kette nachgerüstet werden, wie im Foto oben dargestellt.
Auf den neuen Prüfprotokollen finden sich jetzt auch Vorgaben für Streifenspritzgeräte, Schlauchspritzanlagen, Karrenspritzen, Gießwagen und Nebelgeräte. Diese Gerätearten sind erstmals bis zum 30. Juni 2016 zu prüfen. Außer tragbaren Spritz- und Sprühgeräten sind somit alle im Land -und Gartenbau üblichen Ausbringgeräte prüfpflichtig. Nur für Beizgeräte, Granulatstreugeräte, Streichgeräte und Bodenentseuchungsgeräte besteht noch eine Übergangsfrist. Bis zum 31. Dezember 2020 müssen dann auch diese Geräte erstmals geprüft worden sein.
Bei der Prüfung nach den aktuellen Richtlinien sind nur wenige geringe Mängel zulässig. Die meisten Anforderungen müssen erfüllt sein, damit eine Prüfplakette vergeben werden kann. Liegen Mängel vor und lassen diese sich nicht direkt vor Ort beheben, muss ein Gerät ein zweites Mal vorgeführt werden.