Pflanzenschutzgeräte kontrollieren lassen
Importgeräte mit CE-Kennzeichnung sind laut § 16 Abs. 2 PflSchG zugelassen. Beim Kauf eines solchen Gerätes ist jedoch zu empfehlen, das Gerät vor der Übergabe durch den Händler prüfen zu lassen. Mit einer erfolgreichen Kontrolle kann man als Käufer sicher sein, dass das Gerät nicht nur den CE-Anforderungen, sondern auch den Merkmalen der Gebrauchtgerätekontrolle entspricht. Die Rechtslage ist eindeutig. Wer Pflanzenschutzmittel ohne gültige Prüfplakette ausbringt, riskiert ein Bußgeld mit Abstrichen bei den Zuwendungen. Die zur Geräteprüfung anerkannten Prüfstellen sind beim zuständigen Regierungspräsidium gelistet und können dort auch erfragt werden.
Auch die Sicherheit wird bei der Prüfung von Pflanzenschutzgeräten kontrolliert. Vor allem müssen der Gelenkwellenschutz und dessen Rückhalteeinrichtung in einwandfreiem Zustand sein. Dies geht einher mit einer Ablegemöglichkeit für die Gelenkwelle, wenn diese nicht benutzt wird. Die Kette oder Rückhalteeinrichtung für den Gelenkwellenschutz darf für diesen Zweck nicht verwendet werden. Beispielsweise kann eine Schlaufe am Schlauchhalter aus einer zusätzlichen Kette nachgerüstet werden, wie im Foto oben dargestellt.
Auf den neuen Prüfprotokollen finden sich jetzt auch Vorgaben für Streifenspritzgeräte, Schlauchspritzanlagen, Karrenspritzen, Gießwagen und Nebelgeräte. Diese Gerätearten sind erstmals bis zum 30. Juni 2016 zu prüfen. Außer tragbaren Spritz- und Sprühgeräten sind somit alle im Land -und Gartenbau üblichen Ausbringgeräte prüfpflichtig. Nur für Beizgeräte, Granulatstreugeräte, Streichgeräte und Bodenentseuchungsgeräte besteht noch eine Übergangsfrist. Bis zum 31. Dezember 2020 müssen dann auch diese Geräte erstmals geprüft worden sein.
Bei der Prüfung nach den aktuellen Richtlinien sind nur wenige geringe Mängel zulässig. Die meisten Anforderungen müssen erfüllt sein, damit eine Prüfplakette vergeben werden kann. Liegen Mängel vor und lassen diese sich nicht direkt vor Ort beheben, muss ein Gerät ein zweites Mal vorgeführt werden.