Dem Pflanzenschutz war der Nachmittag einer Fachveranstaltung in Neuried-Dundenheim vorbehalten. „Ackerbau-Praxis in Zeiten von Greening, Mais und passenden Leguminosen” hieß das Motto des BLHV-Seminars.
Beim Seminar "Ackerbau-Praxis" des BLHV am 20. Januar in Dundenheim gaben die Fachvorträge Anlass zu angeregten Diskussionen.
Die Veranstaltung am 20. Januar bot neben einer intensiven Erörterung von Themen rund um Greening und Pflanzenbau eine Auffrischung in Sachen Pflanzenschutz. Die Teilnehmer bekamen das schriftlich als zweistündige Fortbildungsveranstaltung im Sinne der Sachkundeverordnung bestätigt. Ein Nachweis von insgesamt vier Stunden muss bis 31. Dezember 2015 erbracht werden.
Lizenz zum Spritzen verfällt ohne Antrag
„Jeder Landwirt muss den Sachkundenachweis beantragen, auch wenn er bisher aufgrund seiner Fachausbildung als sachkundig gelten konnte”, ermahnte Volker Heitz die Teilnehmer des Seminars. Der Pflanzenschutzberater beim Landwirtschaftsamt Offenburg stellte fest, im Ortenaukreis seien bis 19. Januar 2450 Anträge gestellt worden. Es gebe aber rund 5000 Betriebe im Landkreis.
Wer bisher nichts unternommen hat, sollte sich beeilen. Alle, die bisher Pflanzenschutzmittel gekauft, gelagert und angewendet haben und dies weiterhin tun wollen, müssen jetzt einen speziellen Antrag stellen und ihre bisherige Sachkunde schriftlich belegen. Ausschlussfrist dafür ist der 26. Mai 2015. Am 26. November 2015 verfällt die bisherige Sachkunde.
Milder Winter fördert Krankheiten
Besonderheiten des Jahres 2014 und Aktuelles zum Pflanzenschutz schilderte Volker Heitz vom Landwirtschaftsamt Offenburg.
Besondere Pflanzenschutzprobleme zieht der bisher milde und feuchte Winter nach sich. „Wir finden jetzt schon wieder Gelbrost im Winterweizen”, sorgt sich der Pflanzenschutzberater, „das müssen wir im Auge behalten.” Weiterhin seien die Blattläuse auch im Winter ab 10 ˚C in den Getreidebeständen aktiv und verbreiten dann unter anderem das Gelbverzwergungsvirus (BADV) weiter, was vor allem in Wintergerste von Bedeutung ist. Im Ortenaukreis wurde das Virus schon mehrfach auf Flächen nachgewiesen, berichtete Heitz. Diese müssten eventuell umbrochen werden.
Sorgfalt beim Pflanzenschutz
Heitz appellierte an die Landwirte, beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Allgemeinen und bei Totalherbiziden im Speziellen größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen.
Wenn zum Beispiel unzulässigerweise ein Wegrain abgespritzt werde, sei dies keine Lappalie, sondern eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit. „Vielen Bürgern ist der Einsatz von Glyphosat ohnehin suspekt. Wenn sie dann auf solche Fehlanwendungen stoßen, werden schnell Fotos gemacht und Anzeige erstattet. Wir müssen immer wieder solchen Hinweisen nachgehen”, warnte der Pflanzenschutzberater. Am besten sei es, das Spritzgestänge für Totalherbizide und breit wirkende Gräsermittel mit speziellen Randdüsen auszurüsten, um das versehentliche Abspritzen von nichtlandwirtschaftlichen Flächen zu vermeiden.
Das Ausbringungsverbot für Pflanzenschutz- und Düngemittel in einem Bereich von fünf Metern ab Böschungsoberkante von Gewässern (Gewässerrandstreifen) gilt nach der Einschätzung von Heitz praktisch flächendeckend. „Als wasserwirtschaftlich bedeutend sind, zumindest im Ortenaukreis, fast alle Gräben eingestuft. Auch solche, die gar nicht als Gewässer erkenntlich sind und kein Wasser führen”, hat der Berater festgestellt. Hier gelte überall die Fünf-Meter-Sperre.
Was 2015 zu beachten ist
Außer den bekannten Grundsätzen der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz legte Heitz den Landwirten für die kommende Saison folgende Aspekte besonders ans Herz:
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Die Neonicotinoide Clothianidin, Thiametoxam und Imidacloprid sind – und bleiben vermutlich – verboten.
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Für das Totalherbizid Glyphosat, enthalten unter anderem in Roundup, ist die zulässige Höchstmenge pro Hektar und Jahr auf 3,6 kg begrenzt worden. Erlaubt sind maximal zwei Spritzungen im Abstand von mindestens 90 Tagen. Die Anwendung zur Sikkation ist praktisch aufgehoben.
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Das Schneckenkorn Mesurol darf nicht mehr eingesetzt werden.
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Herbizide mit dem Wirkstoff Ioxynil dürfen nur noch bis 2016 angewendet werden.
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Mesurolgebeiztes Maissaatgut darf auf keinen Fall offen auf dem Feld oder am Weg liegen bleiben, da es giftig für Vögel ist. Landwirte müssen hier penibel arbeiten und verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen. Immer wieder kommt es zu Anzeigen von Spaziergängern oder Imkern.
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Der in vielen Maisherbiziden enthaltene Wirkstoff Nicosulfuron darf nur jedes zweite Jahr auf derselben Fläche gespritzt werden.