Landwirtschaftsminister Peter Hauk hat in einem Antwortbrief an BLHV-Präsident Werner Räpple einen Ausgleich von Vermarktungsschäden für PFC-betroffene Bauern abschlägig beschieden. Die Beurteilungswerte für PFC sollen dieses Jahr aber nicht erneut halbiert werden, ruft er in Erinnerung.
Der Minister schreibt eingangs, dass grundsätzlich keine negativen Rechtsfolgen zu erwarten seien, wenn bei der Herstellung und Ausbringung von Komposten die einschlägigen düngerechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Der „vermeintlich” gute Kompost, der im vorliegenden Fall großzügig abgegeben worden sei, habe jedoch Stoffe aus der Papierherstellung enthalten, welche weder nach den einschlägigen Bestimmungen der Bioabfallverordnung noch nach den Vorgaben der Düngemittelverordnung zulässig gewesen seien, so Hauk.
Der Landwirtschaftsminister, der den Brief in Abstimmung mit dem Umweltministerium schrieb, verweist darin des Weiteren auf das umfassende Vorerntemonitoring, das von der Landwirtschaftsverwaltung organisiert und vollständig vom Land finanziert werde. Die Vermarktungsfähigkeit der in der Region erzeugten Produkte habe durch das Vorerntemonitoring in Verbindung mit Beurteilungswerten aufrechterhalten werden können. Die Verbraucher könnten darauf vertrauen, dass nur unbedenkliche Ware auf den Markt komme. „Für einen ‚Schadensausgleich‘ mit Mitteln der öffentlichen Hand für etwaige ‚Vermarktungsschäden‘ sehe ich daher weder eine Veranlassung, noch gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage. Eine derartige Ausgleichsregelung würde dem Zweck von eingeführten Grenz- und Beurteilungswerten gar zuwiderlaufen”, schreibt Hauk an Räpple.
Was die Beurteilungswerte angeht, erinnert der Minister daran, dass „es nicht vorgesehen ist, die Werte für das Jahr 2017 noch einmal zu halbieren”.
Minister Hauk verweist in dem Brief zudem darauf, dass die Landwirte außerdem durch staatlich erarbeitete Anbauempfehlungen, Vorgaben zur Bewässerung, Förderung von Pilotanlagen zur Reinigung des Bewässerungswassers von PFC, Fütterungsberatung und wissenschaftliche Exakt-Versuche des LTZ unterstützt werden.
Das Land werde auch weiterhin – unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben – zielgerichtet und maßvoll handeln.