PFC – Land passt Beurteilungswerte für Lebensmittel an
Lebensmittel, deren Gehalte an kurzkettigen PFC analytisch gesichert über den Beurteilungswerten liegen, sind nicht verkehrsfähig. Solche Erzeugnisse dürfen zum Schutz des Verbrauchers nicht vermarktet werden. Durch die aus Gründen des Verbraucherschutzes ergriffenen Maßnahmen wie das Vorerntemonitoring ist weiterhin von keiner Gesundheitsgefährdung durch den Verzehr in der Region erzeugter Lebensmittel auszugehen. Das Vorerntemonitorin wird 2017 fortgesetzt.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird betroffene Landwirte zeitnah über die Nutzungsmöglichkeiten bei kritischen PFC-Gehalten und die Vorgehensweise im Jahr 2017 informieren.
Im Raum Rastatt/Baden-Baden und im Norden der Stadt Mannheim sind etliche landwirtschaftliche Flächen mit perfluorierten Verbindungen (PFC) belastet. Das seit 2015 vom Land eingerichtete Vorerntemonitoring sorgt dafür, dass Pflanzen von den bekannten, mit PFC belasteten landwirtschaftlichen Nutzflächen rechtzeitig vor der Ernte untersucht werden. mlr/red