Politik | 31. März 2017

PETA darf nicht klagen

Klage abgewiesen: Das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände gilt nicht für PETA. Drei TIerschutzorganisationen hat das Landwirtschaftsministerium bisher anerkannt.
Die Tierschutzorganisation PETA stellte einen Antrag für das Verbandklagerecht. Der wurde abgelehnt.
Wie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) gestern mitteilte, wurde die Klage von PETA Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart abgewiesen. Damit habe das Gericht eindeutig klargestellt, dass PETA die Anerkennungsvoraussetzungen des Mitwirkungs- und Verbandsklagegesetzes nicht erfüllt.
Als Grund nannte das Gericht, dass der Tierschutzorganisation nicht jedermann eine Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht ermögliche. Sie hat in Baden-Württemberg nur drei ordentliche Mitglieder mit vollem Stimmrecht. Bundesweit sind es neun ordentliche Mitglieder, davon zwei Vorstandsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland.
Hintergrund: Das Verbandsklagerecht
Im Mai 2015 hatte der baden-württembergische Landtag die Einführung von Mitwirkungsrechten und das Verbandsklagerecht beschlossen. Gesetzlich festgelegte Kriterien stellen dabei sicher, dass nur landesweit tätige und demokratisch strukturierte Organisationen anerkannt werden, die jedermann eine Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht ermöglichen. Darüber hinaus müssen diese jahrelange Erfahrung im Tierschutz nachweisen und so verantwortungsvoll mit ihren neuen Möglichkeiten umgehen können.
 
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat folgende drei Organisationen offiziell bestätigt:
  • Landestierschutzverband Baden-Württemberg
  • Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Baden-Württemberg
  • Bund gegen Missbrauch der Tiere, Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Antrag von Peta abgelehnt
Der Antrag von PETA Deutschland erfüllte die gesetzlichen Voraussetzung nicht und wurde daher vom Ministerium abgelehnt. Hier gegen klagte PETA nun erfolglos.
Die aktuelle Liste der anerkannten Organisationen und weitere Informationen zum Thema Tierschutz und Tierhaltung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.