Passgenaue Förderung für Weidfelder gesucht
Derzeit müssen bei extensiv beweideten Allmendweiden einzelne Teilflächen aus der landwirtschaftlichen Bruttofläche herausgemessen werden, wenn auf ihnen ein Grünlandanteil von 50 Prozent unterschritten wird. In der geltenden Förder-Logik sind das dann keine landwirtschaftlichen Flächen mehr und die Bewirtschafter können keine Agrar-Flächenprämien mehr bekommen.
Dazu komme noch das Forstrecht: „Wenn ich fortentwickelte Sukzessionsflächen habe, befinde ich mich sozusagen im Wald. Dort darf ich gar nicht weiden. Das ist also auch nicht schlüssig”, sagt er.
Das Problem wurde aus dem Südschwarzwald von Verwaltung und Lokalpolitikern in Stuttgart schon mehrmals vorgetragen. Das sei ein Problem, das den Landkreis Lörrach besonders stark betreffe, aber solche extensiven Weiden gebe es auch in den benachbarten Landkreisen im Südschwarzwald, bei den Grinden im Nordschwarzwald sowie auf der Schwäbischen Alb.
Eine Einstufung solcher Flächen als „Trockene Heiden” könnte nach Vorstellung des Landwirtschaftsministeriums Abhilfe schaffen: Trockene Heiden würde die EU als traditionelle Nutzungsform anerkenen und so würden die Flächen weiterhin als Bruttofläche eingestuft. Eine entsprechende Kartierung soll durch die Landesanstalt LUBW im Laufe des Jahres 2019 erfolgen.
Eine solche Kartierung wäre ein Ansatz, um das Geld auf der Fläche zu halten. Schnellere Lösungen seien wegen der Komplexität der Probleme nicht machbar, so Kauffmanns Fazit aus Gesprächen mit Regierungspräsidium und Landwirtschaftsministerium. Kurzfristig könne man den Bewirtschaftern nur ein Stück weit mit LPR-B-Verträgen entgegenkommen, die sich eben nicht auf die Bruttofläche beziehen.
„Das Thema Offenhaltung ist für den Südschwarzwald systemrelevant. Wir brauchen passgenaue Lösungsansätze, die verwaltungsmäßig zu leisten sind und Akzeptanz bei den Bewirtschaftern finden”, betont er. Schließlich sei das Biosphärengebiet überhaupt gegründet worden, weil es das Alleinstellungsmerkmal der Allmendweide gebe.
Das, was sich auf den Weidfeldern innerhalb des Zaunes befindet, wäre in Kauffmanns Vorstellung dann als Gesamtheit zu fördern. Wobei es in manchen Fällen Unschärfen in der Abgrenzung zum Wald hin gebe, wie er einräumt. Aber wenn man sich Gedanken über die Zukunft der Weidfelder macht, brauche man eine definierte Kulisse, die wiederum eine Kartierung voraussetze.
Das Biosphärengebiet habe, unterstützt vom Landschaftserhaltungsverband und der Weideberatung, den Sachverstand und die Mittel, so etwas umzusetzen. Diese Einschätzung werde im Übrigen auch im Landwirtschafts- und Umweltministerium geteilt.
Im Laufe einer Förderperiode könne man nicht einfach den Hebel umlegen. Aber aus dem Prozess könnten mit allen Akteuren abgestimmte Lösungsansätze für die Zukunft entstehen. Es spricht für Kauffmann dennoch nichts dagegen, auch schon in der laufenden Förderperiode auf abgegrenztem Raum modellhaft andere Instrumente auszuprobieren.
Klar ist für ihn auch: „Wir dürfen die Bewirtschafter nicht vergrätzen, die meisten sind Nebenerwerbslandwirte und der Arbeitsmarkt in der Region ist aufnahmefähig.”