Politik | 25. März 2022

ÖVF-Nutzung: Bundeslandwirtschaftsministerium gegen Freigabe

Von AgE
Die deutschen Landwirte werden von dem Beschluss der EU-Kommission, die Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) für sämtliche Kulturen sowie die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln freizugeben, aller Voraussicht nach kaum profitieren. Das Bundeslandwirtschaftsministerium zeigt sich sehr restriktiv. Wie eine Sprecherin des Ressorts am Donnerstag (24. März) mitteilte, ist nach den Vorstellungen im Ministerium geplant, auf den ÖVF der Kategorie Brache lediglich die Nutzung des Aufwuchses für Futterzwecke ausnahmsweise zuzulassen. Für die Areale der Kategorie „Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen” soll es beim Anbau solcher Kulturen zur Nutzung als Lebens- oder Futtermittel bleiben.
Die Sprecherin begründete die restriktive Haltung des Ministeriums damit, dass man zwar einerseits „einen Beitrag zur Verbesserung der Versorgungssituation” leisten wolle, zugleich aber auch die Biodiversität im Blick habe. Der Kommissionsvorschlag, die Produktion auf ÖVF insgesamt sowie die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zuzulassen, sei im Hinblick auf die Biodiversitätsziele „eher kritisch zu sehen und erscheint als sehr weitgehender Ansatz”. Auch wenn der Ukraine-Krieg zu Recht im Fokus stehe, dürfe nicht vergessen werden, dass „wir uns in einer Lage multipler Krisen befinden und die Bekämpfung von Klimakrise und Artensterben keinen Aufschub mehr erlaubt”, so die Ministeriumssprecherin. Mit Blick auf die Nutzung der Krisenreserve wies sie darauf hin, dass Deutschland neben den 60 Mio Euro aus EU-Mitteln zusätzlich noch 200 % - also 120 Mio Euro - kofinanzieren könne. Das Bundeslandwirtschaftsministerium prüfe noch, wie die Landwirte mit diesem Geld am besten unterstützt werden könnten.