Tierhaltung | 16. April 2020

Ökotierhaltung bleibt flächengebunden

Von AgE
Die neuen Regeln zur ökologischen Tierhaltung treten 2021 in Kraft. Die Flächenvorgaben für Ställe und Ausläufe bei Schweinen und Rindern bleiben bestehen, Änderungen gibt es im Geflügelbereich. Gehegewild und Kaninchen werden in das Ökorecht aufgenommen.
Künftig sind bei Legehennen maximal zwei Ebenen zusätzlich zum Boden möglich.
Auch im Zuge der neuen EU-Ökoverordnung bleibt die Nutztierhaltung an betriebseigene Flächen gebunden. Zudem werde weiter auf Platz im Stall, Auslauf und Biofutter gesetzt,   erklärte der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) am 6. April  in Berlin anlässlich der im EU-Amtsblatt erfolgten Veröffentlichung des  „Durchführungsrechtsaktes” mit dem Schwerpunkt Tierhaltungsregeln. Dieser tritt wie  die Basisverordnung am 1. Januar 2021 in Kraft. Flächenvorgaben für Ställe und Ausläufe in der ökologischen Sauen-, Schweine- und Rinderhaltung bleiben demnach unverändert. Allerdings soll künftig der Anteil an durchgängig festem Boden in Ausläufen für Schweine mindestens 50 Prozent betragen. Laut BÖLW gab es hierzu bisher nur eine Vorgabe für die Stallflächen. Die Übergangsfrist dafür beläuft sich auf acht Jahre.
Außenklimabereich anrechenbar
Änderungen gibt es im  Biogeflügelbereich. So ist in Zukunft   der bisherige Außenklimabereich bei Geflügelställen unter bestimmten Voraussetzungen auf die Stallfläche anrechenbar. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Bereich 24 Stunden zugänglich und eine „gewisse Isolation” vom Außenklima gegeben ist, außerdem genügend große Wandöffnungen sowie beispielsweise Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen vorhanden sind. Für diese Anpassungen der Ställe ist eine Übergangsfrist von drei Jahren vorgesehen.
Das neue EU-Ökorecht legt laut BÖLW auch erstmals die Zahl der erhöhten Ebenen in Geflügelställen – Volieren – fest. Demnach sind künftig bei Legehennen maximal  zwei Ebenen zusätzlich zum Boden möglich. Für diese Anpassung wird den Betrieben eine Übergangsfrist von acht Jahren eingeräumt.
Neue Vorgaben zur Stallflächengestaltung
Erstmals werden außerdem konkrete Vorgaben für die Größe und Gestaltung von Stallflächen sowie für die Ausläufe von Junghennen, Bruderhähnen und Elterntieren gemacht. Da im Basisrecht festgelegt wurde, dass Jung- und Elterntiere verpflichtend Auslauf erhalten müssen, wurden hierzu nun weitere Details festgelegt. So beträgt die Übergangsfrist für die Bereitstellung der geforderten Ausläufe für Junghennen und Bruderhähne acht Jahre. Derweil soll es keine Übergangsfrist für die Bereitstellung der Ausläufe für Elterntiere geben. Dies kritisiert der BÖLW, da die Elterntierhalter die Versorgung mit ökologisch gezüchtetem Geflügel gewährleisteten.
Neu sind die Vorgaben für Bruderhähne; hier ist ein Auslauf von offenbar nur 1 m2 pro Tier vorgesehen. Nach Informationen des BÖLW liegt die Mindestfläche für Masthähnchen dagegen bei 4 m2. Angemessener wären nach Ansicht der ökologischen Lebensmittelwirtschaft einheitliche Vorgaben für Bruderhähne und Masthähnchen.
Auslaufdistanzen für Geflügel
Des Weiteren werden mit dem neuen EU-Ökorecht auch die Auslaufdistanzen für Geflügel geregelt. Wie für die deutschen Betriebe bereits jetzt üblich, soll die maximal erlaubte Auslaufdistanz – mit einer Übergangsfrist von acht Jahren – für Legehennen 350 m betragen.
Neu sind ebenfalls die Vorgaben zur Abtrennung von Stallabteilen. Für Mastgeflügel – außer für Hähnchen – gelten zukünftig feste Trennungen; bei allen anderen Hühnern müssen feste oder halboffene Trennungen installiert werden. Unterdessen müssen dem Rechtsakt zufolge Wandöffnungen zwischen Stall und Veranda respektive dem neu definierten anrechenbaren Stallbereich halb so groß sein wie die Öffnungen zum Grünauslauf. Zu vergrößern ist zudem das Angebot an Sitzstangen und erhöhten Ebenen. Für diese Anpassungen ist eine Frist von drei Jahren eingeplant.
Weitere Beratungen vorgesehen
Erstmals eingeführt werden Regeln zur ökologischen Haltung von Gehegewild.
Erstmals eingeführt werden Regeln zur ökologischen Haltung von Gehegewild, so beispielsweise für Hirsche, und für Kaninchen. Die Vorgaben betreffen vor allem die Größe und Gestaltung der Wildgehege sowie die Ställe und Ausläufe für Kaninchen. Übergangsfristen soll es hier nicht geben.
Weitere Beratungen sind indes hinsichtlich der Anerkennung neuartiger Tierhaltungssysteme vorgesehen. Darunter wird beispielsweise die Haltung von Schweinen und Rindern gefasst, bei denen der Stall- und Auslaufbereich nicht mehr klar zugeordnet werden können, die sich aber als besonders tiergerecht erwiesen haben. Dazu sind offenbar ab 2021 weitere Beratungen geplant.