Die neuen Regeln zur ökologischen Tierhaltung treten 2021 in Kraft. Die Flächenvorgaben für Ställe und Ausläufe bei Schweinen und Rindern bleiben bestehen, Änderungen gibt es im Geflügelbereich. Gehegewild und Kaninchen werden in das Ökorecht aufgenommen.
Künftig sind bei Legehennen maximal zwei Ebenen zusätzlich zum Boden möglich.
Auch im Zuge der neuen EU-Ökoverordnung bleibt die Nutztierhaltung an betriebseigene Flächen gebunden. Zudem werde weiter auf Platz im Stall, Auslauf und Biofutter gesetzt, erklärte der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) am 6. April in Berlin anlässlich der im EU-Amtsblatt erfolgten Veröffentlichung des „Durchführungsrechtsaktes” mit dem Schwerpunkt Tierhaltungsregeln. Dieser tritt wie die Basisverordnung am 1. Januar 2021 in Kraft. Flächenvorgaben für Ställe und Ausläufe in der ökologischen Sauen-, Schweine- und Rinderhaltung bleiben demnach unverändert. Allerdings soll künftig der Anteil an durchgängig festem Boden in Ausläufen für Schweine mindestens 50 Prozent betragen. Laut BÖLW gab es hierzu bisher nur eine Vorgabe für die Stallflächen. Die Übergangsfrist dafür beläuft sich auf acht Jahre.
Außenklimabereich anrechenbar
Änderungen gibt es im Biogeflügelbereich. So ist in
Zukunft der bisherige Außenklimabereich bei Geflügelställen unter
bestimmten Voraussetzungen auf die Stallfläche anrechenbar.
Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Bereich 24 Stunden zugänglich
und eine „gewisse Isolation” vom Außenklima gegeben ist, außerdem
genügend große Wandöffnungen sowie beispielsweise Fütterungs- und
Tränkeeinrichtungen vorhanden sind. Für diese Anpassungen der Ställe ist
eine Übergangsfrist von drei Jahren vorgesehen.
Das neue EU-Ökorecht legt laut BÖLW auch erstmals die Zahl der erhöhten
Ebenen in Geflügelställen – Volieren – fest. Demnach sind künftig bei
Legehennen maximal zwei Ebenen zusätzlich zum Boden möglich. Für diese
Anpassung wird den Betrieben eine Übergangsfrist von acht Jahren
eingeräumt.
Neue Vorgaben zur Stallflächengestaltung
Erstmals werden außerdem konkrete Vorgaben für
die Größe und Gestaltung von Stallflächen sowie für die Ausläufe von
Junghennen, Bruderhähnen und Elterntieren gemacht. Da im Basisrecht
festgelegt wurde, dass Jung- und Elterntiere verpflichtend Auslauf
erhalten müssen, wurden hierzu nun weitere Details festgelegt. So
beträgt die Übergangsfrist für die Bereitstellung der geforderten
Ausläufe für Junghennen und Bruderhähne acht Jahre. Derweil soll es
keine Übergangsfrist für die Bereitstellung der Ausläufe für Elterntiere
geben. Dies kritisiert der BÖLW, da die Elterntierhalter die Versorgung
mit ökologisch gezüchtetem Geflügel gewährleisteten.
Neu sind die Vorgaben für Bruderhähne; hier ist ein Auslauf von offenbar
nur 1 m2 pro Tier vorgesehen. Nach Informationen des BÖLW liegt die
Mindestfläche für Masthähnchen dagegen bei 4 m2. Angemessener wären nach
Ansicht der ökologischen Lebensmittelwirtschaft einheitliche Vorgaben
für Bruderhähne und Masthähnchen.
Auslaufdistanzen für Geflügel
Des Weiteren werden mit dem neuen EU-Ökorecht auch die
Auslaufdistanzen für Geflügel geregelt. Wie für die deutschen Betriebe
bereits jetzt üblich, soll die maximal erlaubte Auslaufdistanz – mit
einer Übergangsfrist von acht Jahren – für Legehennen 350 m betragen.
Neu sind ebenfalls die Vorgaben zur Abtrennung von Stallabteilen. Für
Mastgeflügel – außer für Hähnchen – gelten zukünftig feste Trennungen;
bei allen anderen Hühnern müssen feste oder halboffene Trennungen
installiert werden. Unterdessen müssen dem Rechtsakt zufolge
Wandöffnungen zwischen Stall und Veranda respektive dem neu definierten
anrechenbaren Stallbereich halb so groß sein wie die Öffnungen zum
Grünauslauf. Zu vergrößern ist zudem das Angebot an Sitzstangen und
erhöhten Ebenen. Für diese Anpassungen ist eine Frist von drei Jahren
eingeplant.
Weitere Beratungen vorgesehen
Erstmals eingeführt werden Regeln zur ökologischen Haltung von Gehegewild.
Erstmals eingeführt werden Regeln zur ökologischen Haltung
von Gehegewild, so beispielsweise für Hirsche, und für Kaninchen. Die
Vorgaben betreffen vor allem die Größe und Gestaltung der Wildgehege
sowie die Ställe und Ausläufe für Kaninchen. Übergangsfristen soll es
hier nicht geben.
Weitere Beratungen sind indes hinsichtlich der Anerkennung neuartiger Tierhaltungssysteme vorgesehen. Darunter wird beispielsweise die Haltung
von Schweinen und Rindern gefasst, bei denen der Stall- und
Auslaufbereich nicht mehr klar zugeordnet werden können, die sich aber
als besonders tiergerecht erwiesen haben. Dazu sind offenbar ab 2021
weitere Beratungen geplant.